A Debreceni Déri Múzeum Évkönyve 1985 (Debrecen, 1986)

Történelem - Ács Zoltán: Die urbarialen Verhältnisse der deutschen Kolonisten einer Stadt auf der Süd-Tiefebene in dem 18. Jahrhundert

<les Nordlichen-Mittelgebierges (Hont, Heves, Zemplén) aber vereinzelt auch in das Banat und Bács­ka. Zu dieser Zeit kam das swäbische Siedlungsnetz um Munkács und das etnisch sehr einheitliche Siedlungssystem im Komitat Szatmár zustande. Die zweite Etappe der Kolonisation entfaltete sich unter Maria Theresia, als eine grosse Menge von Leibeigenen, die mit ihrer Lage unzufrieden waren nach dem Siebenjährigen Krieg aus Elsass-Lotharingien, Baden, Luxemburg und aus der Pfalz nach Ungarn flutete. Sie Hessen sich beinahe ohne Ausnahme auf dem heutigen jugoslawisch-rumänischen Grenzgebiet nieder. Die letzte organisierte Kolonisation knüpft sich an den Namen von Joseph dem Zweiten. Die überwiegende Mehrheit der aus dem Saar-Gebiet, Hessen, aus der Pfalz und Württen­berg abwandernden Kolonisten siedelte sich auf Kammergütern in Bácska und Bánát an. 11 Von dem Gesichtspunkt unseres Themas aus wenden wir unsere Aufmerksamkeit der ersten Etappe der Kolo­nisation zu. Der Staat war an der Frage der Kolonisation doppelt interessiert. Um die staatliche Steurbasis erhalten oder erweitern zu können, brauchte man die Bevölkerung der unbewohnten Öden. Zur glei­chen Zeit hatte der Staat aber kein Interesse an der Abwanderung seiner früheren Kontribuenten nach Gebieten, wo sie — wenn auf nur kurze Zeit — Abgabenfreiheit genossen. Der Hof richtete seine Auf­merksamkeit unter anderem im Interesse der staatlichen Steuer basis auf das Ausland. Die Mehrheit der nach Ungarn kommenden Kolonisten waren Deutsche, im Anfang ausschliess­lich katholische Deutsche. Während die Schar der ungarischen Leibeigenen durch die Austreibung der Türken, den Rákóczi-Freiheitskrieg und durch die auf die Kriege folgenden Epidemiewellen zah­lenmässig einen empfindlichen Verlust erlitten, wuchs die Bevölkerungszahl an anderen Teilen Euro­pas plötzlich an, und obwohl man in diesen Ländern auch Kriege geführt hatte, erwies sich die zur Verfügung stehende Bodenfläche überall als zu wenig für die Unterhaltung der sich vermehrten Be­völkerung — so begannen die Abwanderungen. „.. .die Kolonisationen von Ungarn wären ohne den europäischen Überschuss undenkbar gewesen" — stellt zutreffend J. Kulischer fest. 12 Die Kolonisa­tionen auf den Harruckern-Gütern waren grundherrliche Ansiedlungen. Sie gingen im grossen und ganzen unter gleichen Bedingungen vor sich, wie auf den Kammergütern. Auf den Gütern von Har­ruckern Hessen sich zuerst Ungarn und Slowaken nieder, denen der Grundherr genug Boden und freies Glaubensbekenntnis versprach. Das letzte muss darum betont werden, denn die Mehrheit kam aus den Komitaten Bihar und Heves sowie aus den Dörfern von Oberungarn, wo die Protestanten verfolgt wurden. Zur Zeit der Kolonisation in den 20-er Jahren des 18. Jahrhunderts waren die meisten Ange­kommenen Hörige, die von ihren früheren Grundherren entflohen waren. Nach ihrer Niederlassung nachdem sie mit ihrem neuen Herren einen formalen Vertrag abgeschlossen hatten, wurden sie Zins­leute. Es ist schwer, genau festzustellen, woher diese Hörige gekommen sind, denn sie verschwiegen ihren früheren Wohnsitz — ihre früheren Grundherren haben sogar alles angestellt, um sie zurück­zubekommen — und der neue Grundherr interessierte sich auch nicht sehr für sie — denn es stand in seinem Interesse, dass die Leibeigenen blieben. Die Bevölkerung Ungarns durch Deutsche betrieb einerseits der Landtag von 1722/23, anderer­seits die Grundherren selbst. Sie wurden gern gesehen, weil sie nicht von den Kuruc-Traditionen angesteckt waren und „eine Wirtschaftskultur mitbrachte, die von der in die Richtung der kapitális tischen Entwicklung zeigenden Warenproduktion besser durchdrungen war." 13 Es taucht die Frage auf, warum die meisten Kolonisten gerade aus dem Deutschen Reich gekommen sind? Die feudale Zersplitterung des Deutsch-Römischen Reiches war zu dieser Zeit schon im vorgeschrittenen Stadium. Die Lage der Leibeigenen verschlechterte sich im örtlichen Teil des Landes nach dem Dreissegjähri­gen Krieg. Die im Dienst des Agrargrossbetriebs stehenden Leibeigenen durften ihren Boden nicht vererben. Der Grundherr durfte seinen Hörigen zu jeder Zeit entlassen oder auf Dienst in seinen Hof rufen lassen. 14 Die Zunahme der Leibeigenen-Schicht wurde immer und immer bedrohlicher. Der Leibeigene ist ein Bauer ohne Recht, der in seiner Person von dem Grundherrn abhängt; er darf ohne die Bewilligung seines Herrn niemanden heiraten, keine Profession erwerben, seine Kinder muss er auf den Hof des Grundherrn schicken. Seine wirtschaftliche Abhängigkeit bestand darin, dass er für seinen Herrn arbeitete und ihm verschiedene Naturalien und Geldrenten schuldete. Was seine recht­liche und behördliche Lage betrifft, so stand er unter der allmächtigen Gerichtsmacht und Polizei­willkür des Grundherrn. 15 Darüber hinaus konnten die lutheranischen und kalvinistischen Leibeige­nen ein sicheres Obdacht auf dem Boden der Toleranz versprechenden Grundherren von Ungarn 11 Hutterer Miklós A magyarországi német népcsoport. In: Népi kultúra — népi társadalom. (Bp. 1973) 97—98. p. 12 /. Kulischer: Allgemeine Wirtschaftsgeschichte. München—Berlin, 1928—29. IL Band. 6. p. 13 Wellmann Imre: Földművelési rendszerek Magyarországon a 18. században. In: Agrártörténeti: Szemle. 3. Jahrgang. Nr. 3—4. 353. p. 14 Kulischer: s. о. II. Band. 93. p. 15 Lukács Zsófia: A szerződéses jobbágyok állapota a 18. században (Bp., 1937) 9. p. 115

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