A Debreceni Déri Múzeum Évkönyve 1982 (Debrecen, 1984)

Történelem - Szalay Emőke: Töpferlehrlinge und- gesellen in Debrecen während des 18. und 19. Jahrhunderts

Emőke Szalay TÖPFERLEHRLINGE UND -GESELLEN IN DEBRECEN WÄHREND DES 18. UND 19. JAHRHUNDERTS In Ungarn wurdenwährend der mehrere Jahrhunderte andauernden Zunftord­nung das Leben und Wirken der Zünfte von dem Feudalsystem durch einen schrift­lich angefassten Freibrief festgelegt. Diese Regelung ging z. B. auch auf die Aneig­nung des Handwerks und den Rechtsstand der Lehrlinge und Gesellen ein. Debrecen zählte über mehrere Jahrhunderte hinweg als eines der hervorragen­den Zunftzentren. Unter den zahlreichen Zünften wird die der Töpfer schon 1555 in Archivquellen erwähnt; doch erst von der Mitte des 18. Jahrhunderts an ist beach­tenswertes Schriftmaterial zur Geschichte dieser Zunft erhalten gebliegen. Anhand dieser Quellen unternimmt der Verfasser den Versuch, das Leben und die Hand­werkslehre der Gesellen aufzuzeichen. Der Lehrling wurde vom Meister in Gegen­wart der Zunftmeister gedingt; und aus diesem Anlass musste der Töpfermeister dann ein Festessen veranstalten. Das Zunftprivilegium und die Zunftschriften be­fassten sich eingehend mit den Rechten der Lehrlinge und Meister sowie auch mit ihren gegenseitigen Verpflichtungen. Hier waren die Zeit der Handwerkslehre, das Gehalt der Lehrlinge, die Beilegung etwaiger Meinungsverschiedenheiten sowie die Zahl der Lehrlinge für einen Meister festgelegt. Eine gesonderte Regelung bezog sich auf die Verdingung eines Waisenkindes an den Töpfermeister. In Debrecen wa­ren die Töpferlehrlinge im allgemeinen im Alter von 14 bis 16 Jahren für drei bis vier Jahre in der Lehre. Anhand der Eintragungen in das Dingungsbuch kann der Weg der Lehrlinge während eines Jahrhunderts von den 70-er Jahren des 18. Jahr­hunderts an bis in die 1880-er Jahre verfolgt werden. Es kamen verhältnismässig wenig Lehrlinge von ausserhalb in die Stadt; die Töpferlehrlinge stammten fast ausschliesslich aus Debrecen. Bei einer Untersuchung der Namen stellte sich heraus, dass die meisten von ihnen aus Töpferfamilien stammten, mit anderen Worten: das Handwerk vererbte sich in den Familien. Der folgende Teil gilt den Gesellen. Nacht der zeremoniellen Freisprechung der Lehrlinge, welche sich ebenfalls vor den Zunftmeistern abspielte, musste das Ge­sellenrecht erworben werden. Hierzu musste Geld für das sog. Gefährtenglas (ung. : társpohárpénz) eingezahlt werden und dann wurde der Lehrbrief erteilt, mit dem der Geselle beweisen konnte, dass er das Handwerk ordentlich erlernt hat. Zur Ausübung des Handwerks wurde den Gesellen das Wandern auferlegt. Sie mussten in der Wanderszeit, die im 18. Jahrhundert ein Jahr betrug und gegen Ende des Jahrhunderts auf zwei Jahre erhöht wurde, andere Töpferzentren aufsuchen. Von der Wanderszeit zurückgekehrt, musste der Geselle noch ein Jahr in der Stadt ar­beiten, bevor er um Aufnahme in die Zunft ersuchen konnte. Die Töpfergesellen taten sich in einem Gesellenverband zusammen, dessen Funk­tionen ebenfalls genau umrissen waren. Über diesen Gesellenverband ist von 1830-er Jahren an schriftliches Material erhalten geblieben, aus denen uns die Namen für die Würdenträger bekannt sind. Sie hiessen auf Ungarisch: atyamester, bejárómes­ter, öreg dékány, ifjú dékány und nótárius. Mit den Anliegen des Gesellenverbandes beschäftigte sich die Zunftversammlung. Hier wurde über die Vergehen der Gesel­len geurteilt, wobei es sich in erster Linie um Trunkenheit und Ausschweifungen handelte. Wie die Zunftunterlagen beweisen, waren die Gesellen ebenso wie die Lehrlinge den Meistern nicht ausgeliefert. Übte ein Meister seinem Gesellen ge­genüber Willkür aus, so hatte dieser das Recht, seinen Meister vor versammelter Zunft anzuklagen. Diese Klage wurde dann von der Zunft untersucht, und wenn sie für recht befunden wurde, wurde der Töpfermeister bestraft. In den Zunftunterla­367

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