A Debreceni Déri Múzeum Évkönyve 1958-1959 (Debrecen, 1960)

G. Komoróczy: Amst-Organisation und Archiv-Material in Debrecen in der Zeit des Feudalismus

Amts-organisation und Archiv-Material in Debrecen in der Zeit des Feudalismus G. Komoróczy Der Aufsatz bespricht die Entwicklung der Amts-Organisation der Stadt Debre­cen und ihre Erstarkung an der Wende des 18.—19. Jhs. Im Rahmen der Amts-Or­ganisation wird mit besonderem Nachdruck die Lage des Archivs (conservatorium) gezeigt,das seit dem 16. Jh.all jene Dokumente sammellt, die sichauf die Geschichte der Stadt beziehen, und dazu dienen, ihre rechtliche Stellung zu sichern. Die Studie weist auf die Lage des Oberrichter-Amtes (főbírói hivatal), sowie auf die Tätigkeit des Obernotar-Amtes (főjegyzői hivatal) hin, mit besonderer Hervor­hebung der Rolle des „sedes iudicatus". Dieses Amt bewahrte das Aktenmaterial jener Zivil-und Strafverfahren, dies sich im Leben der Stadt abspielten, sowie auch die Akten jener Verfahren, die ohne Prozess geführt wurden. Das Amt des Oberrichters —mit dem Oberrichter an der Spitze — entstand schon im 14. Jh. Debrecen erhielt 1361 das Recht der Richterwahl. Lange Zeit hindurch war der Oberrichter der ausschliessliche Lenker der Stadt, mit einem fast unbe­grenztem Wirkungskreis. 1695 stiftete die Stadtgemeinde eine neue Stellung: das Amt des tribunus plebis (auch fürmender genannt). Dieser war der Vorsitzende des städtischen grösseren Rates,der sog. Communitas und verfügte auch über die kleineren Beamten der städtischen Wirschafts-Verwaltung. Im 18. Jh. begann nun der Kampf zwischen dem städtischen Bürgertum und dem städtischen Magistrat. Die communitas wollte bei allen Angelegenheiten der Stadtverwaltung mitreden. Inzwischen meldeten sich auch die Spuren einer von eben, vom König gelenkten Tendenz: der Herrscher wollte die in der Person des Oberrich­ters vereinigten Gewalten teilen. Im Kampf der beiden Strömungen siegte der König: im Gegensatz zur bisherigen Verwaltung wurde das Amt des Bürgermeisters (con­sul) aufgestellt. Dieses Amt arbeitete im wesentlichen seit 1774. Seine primäre Pflicht war die Kontrolle der städtischen Einkünfte, die Lenkung der Ausnützung der Steuer-Einnahmen. Das Amt des Oberrichters und des Bürgermeisters bestand bis 1848. Dann wurde der Bürgermeister an die Spitze der Stadt gestellt, und das Ressort des Oberrichters beschränkte sich auf die juridische Sphäre. Der Aufsatz bespricht auch die inhaltlichen Zusammenhänge jener Schriftstücke die während der Tätigkeit der verschiedenen Beamten entstanden. Mit Besonderem Nachdruck wird die Bedeutung der Gerichtsdokumente, sowie der Aktenstücke der Wirtschaftsverwaltung hervorgehoben: vor allem jener Dokumente, die volks­Mundlichen Inhaltes sind und uns über das Hirtenleben, über Hexenprozesse, über den Ackerbau und über die industrielle Entwicklung informieren. 55

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