Héthy Zoltán szerk.: Bihari Múzeum Évkönyve 3. (Berettyóújfalu, 1982)

TÖRTÉNELEM — GESCHICHTE - Die Ordnung im Adelsbezirk Báródság vom Ende des 18. Jahrhunderts an

Miklós Nyakas DIE ORDNUNG IM ADELSBEZIRK BÁRÓDSÁG VOM ENDE DES 18. JAHRHUNDERTS AN Mit der vorliegenden Studie stellt der Verfasser die Ordnung in Báródság vor, welches im Tal der Sebes-Körös gelegen, einst zum Zentralkreis des historischen Ko­mitats Bihar gehörte und heute zu Rumänien zählt. Gleichzeitig weist er in dieser Arbeit darauf hin, dass das Studium dieses über spezifische Rechte und Pflichten, sowie über eine bedeutende Verwaltungsautonomie verfügende Gebiet zu zahlreichen Ergebnissen auf dem Gebiet der Militärgeschichte, der Verwaltungs- und Gesell­schaftsgeschichte und nicht zuletzt der Nationengeschichte führen kann. Die Herausbildung dieses Adelsbezirkes stand in engem Zusammenhang mit jener Militäraufgabe, die den Schutz der Strasse von Nagyvárad nach Kolozsvár bedeutete. Die Einwohner von Nag^báród, dem Zentrum dieses Gebietes, waren zuerst Ungarn, während die umliegenden Dörfer walachische Siedlungen aus dem 14./15. Jahrhundert waren. Später nahm auch in Nagybáród die rumänische Bevölkerung zahlenmässig überhand. In den Dreissiger Jahren des 16. Jahrhunderts wurde Báródság von Zsig­mond János neu organisiert und militärisch gehörte es der Burg von Sólyomkő an. Mit dem Zusammenbruch des Rákóczi-Freiheitskampfes verlor die militärische Rolle des rumänisch sprechenden Kleinadels von Báróság vollends an Bedeutung, dennoch gelang es ihm — infolge seines adligen Rechtsstandes —, eine spezifische Verwaltungsautonomie auszubauen. Zur Neuorganisierung des Adelsbezirkes kam es dann in den 1790-er Jahren, angestrengt sowohl durch den dort ansässigen Adel als auch durch das Komitat Bihar. An der Spitze des Bezirkes stand der Oberleutnant (später Hauptkapitän), ihm folgten in Betrachtnahme des Gebietsprinzips drei Un­terleutnante. Der Unterleutnantssitz setzte sich neben der Person des Unterleutnants aus Assesoren (Räten) zusammen, und das Adjutantenpersonal wurde Korporalschaft genannt. Der Adel von Báródság stand unmittelbar unter Beaufsichtigung des Ober­stihlrichters des Kreises. Die Ordnung regelte die Wahl der Dignitare bis ins einzelne ebenso wie die Ausführung von Prozessen und die Art und Weise in der Sachbear­beitung. Diese Ordnungsregelung schrieb vor, in Báróság eine gemeinsame Kasse zu errichten, einen gemeinsamen Notar (actuarius) zu zenennen. Letzteres lässt mit aller Wahrscheinlichkeit darauf schliessen, dass Báróság auch über ein eigenes Archiv verfügte, von dessen Schicksal heute aber nichts mehr bekannt ist. Der Verfasser hat eine Parallele zwischen dem organisatorischen Leben des Adels von Báródság und den sich zu jener Zeit organisierenden beziehungsweise sich neu organisierenden Adelskommunitäten gezogen, wobei er eine starke Ubereinstimmung feststellen konnte. Er betonte aber die sich aus den Besonderheiten des historischen Weges ergebenden Unterschiede, die eigentümliche Gliederung von Báródság sowie nicht zuletzt die sich auf sprachlichem, religiösen und kulturellen Gebiet zeigenden Abweichungen. 176

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