Petz Aladár: Győr szabad királyi város Szentháromság kórházának múltja és jelene 1749-1928. (Győr, 1929)

Bevezetés

der Leichnamb eines Jeden von uns beeden Conleüthen verstorbenen Abendts in der Stille ohne einzigen Gepräng in die Kruften neben der Heyl. Anna Capell zur Erden bestätiget : beynebens das ordinari Seelen-Amt nebst zwölf Heyl. Messen in dassiger Pfahrr Kirchen gehalten. Dann Vier und Zwantzig Heyl. Messen für verstorbene Seel in der Kirchen unter dem Calvari-Berg von denen W. W. EE : PP. Pauliner allda gelesen werden, für welches Seelenamt die gewöhnliche Gebühr, für die besagte sechs und dreyssig Heyl. Messen aber acht­zehen Gulden wir hiermit vermachen. Die nembliche Vermachtnuss zum Seelen-Amt, und denen Sechs, und dreyssig Heyl. Messen ist auch nach des anderen unsern Tod zu verstehen zu halten, und zu vollziehen. ANDERTENS: Sollen denen Armen, und Haus-Armen allhier, damit sie für die Arme Seel betten aus getheilet werden Vier und zwantzig Gulden, und dieses ist auch nach des anderen Tod zu ver­stehen, und zu vollziehen. DRITTENS : übergeben wir anheünt Jure et titulo Donationis inter vivos unser völliges Vermögen, nichts davon ausgenommen, mit nachfolgenden bedingnussen dem Armen, Krancken und Waysen Hauss im Königreich Hungarn zu Raab in der Vorstadt zur Heyl. Dreifaltig­keit genannt dergestalten das VIERDTENS : von diesem Vermögen der USUS FRUCTUS, oder Nutz-Nüssungs Theil, den überlebenden biss zu Seinem auch erfolgen­dem Tod reservirter Gänzlich, und ungekränckt verbleibe. FUNFFTENS : Nach beeden unseren Hinscheiden endlich soll über das hinterlassende Vermögen oder Proprietät, welche wir hiemit durch gegenwörtliches Instrument heünt bey lebs Zeithen titulo Dona­tionis inter vivos §-pho 3 tio dahingeschenket nebst dem vorhin reser­virten usufructu mehr besagt Raaberisches Waysen-Hauss als wahrer universal Erb von uns hiermit instituiret, und benennet, hingegen Sothaner universal Erb obberührte Vermachtnussen, und Leichunkösten des zu letzt sterbenden zu entrichten, und was das von uns conleüthen lezt abbleibbende den Dienstbothen, oder anderen etwo durch Codicill (der gleichen Codicill, oder andere Geschenknuss zu machen wir beede Conleüth uns Vorbehalten) vermachete, dieses gleichfalls in baaren effective gleich zu bezahlen schuldig seyn. Das Silberne Kreutz aber unsers Erlösers, und Seeligmachers mit dem Particul in der Kirchen dieses armen Hauses gegen geistlicher Obrigkeits Consens (welche hier­mit ersuchet wird) zur öffentlichen Verehrung ausgesetzet, und biswei­len den andächtigen Volk zu küssen gereicht werden, nicht weniger SECHSTENS : Nach des letzten von uns Conleüthen abblei­benden Theil (nach welchem der oben instituirte Universal Erb succe­diret) solle dieser Universal Erb respective Raaberisches Waysen-Hauss von unser Verlassenschaft also gleich der Sancti Joannis Nepomuceni Stiftung zu Wienn auf der landstrassen genannt zum behuf, und unter­haltungsbeyhülf denen armen Waysen alle drey dausendt Gulden Capital dergestalten zu übergeben verbunden Seyn, das solches auf Interesse zu fünf, oder sechs pro cento, wie es seyn kan, an ein sicheres Orth angeleget werden, hievon solange des Eingangs gedacht verstorbenen H : Christian Neupauer Seel. hinterlassener Sohn, und

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