Szende Katalin – Kücsán József szerk.: Isten áldja a tisztes ipart - Tanulmányok Domonkos Ottó tiszteletére. A Soproni Múzeum kiadványai 3. (Sopron, 1998)

Wilfried Reininghaus: Zünfte und Regionen. „Zunftlandschaften" als Forschungs-problem

Schulz als eine großräumige Organisation von Meistern und/oder Gesellen mit je eigener Gerichtsbarkeit 1985 ausführlich behandelte". 4. Ausgehend von der Beobachtung, daß seit dem Mittelalter in Deutschland Zünfte regional unterschiedlich hießen (Gilden, Ämter, Innungen, Zechen usw.), entwickelte Hans Lentze seit 1933 seine „Zunfttypenlehre" 1 2. Sie besagt, daß regional unterschiedliche Bezeichnungen Unterschiede in den Strukturen der Handwerkerverbände markieren. Lentze kritisierte Belows Ansicht, daß die zwischen den verschiedenen in den Quellen für die Handwerkerverbände gebrauchten Bezeichnungen kein Unterschied gemacht werden dürfe. Lentze ist in der handwerks- und zunftgeschichtlichen Diskussion fast vergessen, wohl auch, weil die sprachwissenschaftliche Annäherung an die Handwerksgeschichte ihn falsifiziert hat. Sie hat deutlich gezeigt, daß, so Ruth Schmidt-Wiegand, „Wörter nicht fest mit den Dingen verbunden sind, die sie bezeichnen" 1 3. Warum hat trotz dieser Ansätze in Deutschland lange keine systematische Regionalisierung in der Zunft- und Handwerksforschung gegeben? Erstens verhinderte die Unterstellung eines gemeindeutschen Handwer­kerrechts eine gezielte Untersuchung regionaler Besonderheiten. Die strukturelle Identität von Zünften und Gesellenvereinigungen im deutschen Sprachraum wurde unterstellt und auch von Lentze als dem Begründer der Zunfttypenlehre als dominant angesehen. Der „gemeindeutsche Handwerksbrauch" habe, so Lentze vor dem Hintergrund des Nürnberger Handwerksrechts, die einzelnen regionalen Varianten überlagert 1 4. Ob eine Überhöhung der Nation, der Reichsidee oder der Reichszunftpolitik seit 1548 1 5, romantische Verklärung oder nur das Abdriften der Handwerksgeschichtsforschung ins zeitweilige Abseits eine systematische Analyse und damit auch den Abgleich zwischen „gemeindeutschen" Struktur und regionalen Varianten verhinderte, lassen wir dahingestellt. 1 1 Knut Schulz, Handwerksgesellen und Lohnarbeiter. Untersuchungen zu oberrheinischen und oberdeutschen Stadtgeschichte des 14. bis 17. Jahrhunderts, Sigmaringen 1985, S. 129-162. 1 2 Hans Lentze, Der Kaiser und die Zunftverfassung in den Reichsstädtem bis zum Tode Karls IV, Breslau 1933 (ND Aalen 1964); ders., Art. Handwerk (rechtlich), in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 1, Sp. 1976ff.; ders., Zunfttypen in Österreich und Süddeutschland, in: Juristische Blätter 74 (1952), S. 235ÍF. sowie die Arbeiten zu Nürnberg, zusammengefaßt im Aufsatz von 1967 (wie Anm. 14). 1 3 Ruth Schmidt-Wiegand, Die Bezeichnungen Zunft und Gilde in ihrem historischen und wortgeographischen Zusammenhang, in: Berent Schwineköper (Hrsg.), Gilden und Zünfte. Kauf-männische und gewerbliche Genossenschaften im frühen und hohen Mittelalter, Sigmaringen 1985, S. 31-52, 32. 1 4 Hans Lentze, Nürnbergs Gewerbeverfassung des Spätmittelalters im Rahmen der deutschen Entwicklung, in: Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte Nürnbergs, Nürnberg 1967, Bd. 2, S. 593-619, 598. 1 5 Vgl. Hans Proesler, Das gesamtdeutsche Handwerk im Spiegel der Reichsgesetzgebung von 1530 bis 1806, Berlin 1954. 70

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