Bárdosi János: A magyar Fertő halászata. A Soproni Múzeum kiadványai 1. (Sopron, 1994)

Zusammenfassung

gleiche Netz wird auch im Winter füir die Fischerei unter Eis verwendet. Das kleine Zugnetz bedienen zwei Leute, die es im Wasser watend ziehen. Das Spiegelnetz verwendet man in zwei Grössen. Das grössere wird als Einkreisenetz verwendet, aber von nur zwei Fischern mit einer Zille, das kleinere dagegen gehört bereits zu den Geräten der Treibfischerei. Es wird entweder im Röhricht oder zwischen den Rohrbüschen abgesenkt, oder man sperrt damit Kanäle ab,und man treibt die Fische gegen das Netz. Sie bleiben in den Spiegelaugen hängen. Das in die stellende Fischerei einzureihende Zwirnnetz („Ringwunton") ist erst seit 1956 bekannt und man brachte es vom Velenceer See hierher. Der Verfasser schildert doch ebenso gründlich dessen Verfertigung, wie die der anderen Geräte. Das Gerät der hebenden Fischerei ist das überall im Lande unter vielen Namen bekannte Taupeinetz, weiters die vom Velenceer See bekannte „Peer", die bis Ende der 20-er Jahre zur Aushebung der an der Wasseroberfläche „schwärmenden" Fische benutz wurde. Die einfachste Methode der tastenden Fischerei ist der Fischfang mit der Hand, aber im Fertő war auch der Stürzkorb oft verwendet, da der See Grenzwasser war, und dementsprechend gab es kein Fischereiverbot, man konnte auch die streichenden Fische damit fangen. Eine präzise Beschreibung der Herstellung und Verwendung von Tastern ist in dieser Arbeit auch zu finden. Die Geer (Harpune) war noch immer im Gebrauch, sogar in einer speziellen Form, die in Ungarn sonst unbekannt war, nämlich mit seitlichem Hauen, ähnlich zu einem Kamm. In West-Europa verwendet man diesen Typ für Aal. Ihr hiesiges vorkommen ist durch den schlammigen, äusserst losen Grund erklärbar, und sie ist wahrscheinlich deutschen Ursprungs. Das Angeln ist nicht typisch, bloss die von Ungaren verwendete, einäugige Hechtangel, sowie die von Deutschen benutzte mehrangelige durchgebundene Karpfenangel sind bekannt, die Grundangel kommt nicht vor. Das Fischereirecht gehörte bis zum Jahre 1945 den Anliegern, die es bei Versteigerungen an „Fischerbanden", oder für kleinere Gebiete auch an einzelnen Fischern verpachteten. Wohlhabende Bauer pachteten auch Rechte und Hessen aufgenommene Fischer arbeiten. Die Gewässer wurden im Jahre 1945 verstaatlicht, danach musste man vom Staat pachten; im Jahre 1953 wurde die Genossenschaft gegrüdet. Fische wurden in verschiedenen Formen abgesetzt: 1. verkauft in der Wohnung des Fischers, 2. hausiert im umliegenden Gebiet, 3. zu Markte gebracht, 4. Aufkäufer kamen in die Dörfer, 5. mit Eisenbahn den Kaufleuten zugeschickt. In früheren Jahrhunderten gehörte Wien auch zum Marktkreis der Fertő-Fischer. Die im Jahre 1953 gegründete Genossenschaft streckte sich auf die ganze Fläche des ungarischen Seeteiles aus. Die Ausrüstung war Eigentum des Fischer, dieVerwertung war Sorge und Recht der Genossenschaft. Die übernommenen Fische wurden mit einem Tagespreis verrechnet, wovon 70 % ausgezahlt und unter den in der Brigade arbeitenden Fischern gleichmässig verteilt wurde. 60 % war der Anteil für die Arbeit, und das restliche 10 % für die Benutzung des Werkzeuges. Unter dem Titel „Leben der Fischer" lesen wir über die sozialen Verhältnisse, über Schichtung, Wohnverhältnisse, Vermögenszustand,Aberglauben usw. der Fischer. Eine besondere Aufmerksamkeit verdient die Beschreibung der Fischerhütte, da sie auf Pfählen über dem Wasserspiegel erbaut wurden Man verbrachte hier die Ruhezeiten, kochte die Fischsuppe, brat Fisch am Spiess, und der Leser kann sich auch mit den verschiedenen Fischspeisen vertraut machen. 204

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