Arrabona - Múzeumi közlemények 36/1-2. - Ajánlva a hetven éves Dr. Domonkos Ottónak (Győr, 1998)

Zusammenfassung

Eszter SZÖNYI: Bronzener Skulpturfund aus der Römerzeit in Árpás-Dombiföld 1990, ein wenig östlich vom Gebiet der zwischen 1975 und 1989 geführten Ausgrabungen im Gebiet der römischen Stadt Mursella (Abb. 1.), sind Bruchstücke einer gegossenen Bronzeskulptur in einer für Einschmelzung vorbereiteten, Bronze­bruchteile in sich fassenden Fundverband durch Metalldetektor zum Vorschein gekom­men. Im Ausgrabungsort war man schon früher auf die Nähe einer Bronzewerkstatt aufmerksam geworden - vor allem anhand Bronzeabfälle und eines Gußformbruch­teiles. Aufgrund Daten der Stratigraphie setzt man dieTätigkeit der Werkstatt in den Zeitraum zwischen der 2. Hälfte des 1. Jahrhunderts und der Mitte des 3. Jahrhunderts. Die bestimmbaren Teile (Abb. 2.) konnten zu einer Kaiserstatue mit Paraderüstung gehören (Abb. 3.), die ein bißchen größer als die Menschengröße war. Es ist gelungen unter den spärlichen, wenig informativen Bruchteilen zweierlei Haarbruchstücke (Haar und Bart) zu trennen; und anhand dessen können Hadrianus oder die ihm folgenden Herrscher in Frage kommen. Zur kunstgeschichtlichen Analyse ist nur das pteryges­Bruchstück (Abb. 2.1) geeignet. Laut Stemmer ist es aus den Zeiten von Hadrianus oder der frühen Antoninen, es konnte also entweder Hadrianus, Antoninus Pius oder Marcus Aurelius darstellen. Der ursprüngliche Aufstellungsort der beschädigten, nur als Rohstoff brauchbaren Skulptur kann auch Mursella sein, aber es wurde möglicherweise aus einer der naheliegenden größeren Siedlungen (z.B. Arrabona) hierher tansportiert. Péter DOMINKOVITS: Protokoll über die Überprüfung der Zunftprivilegien im Komitat Sopron (1761) Seit der Mitte des XVI. Jahrhunderts bis zum ersten Drittel des XVIII. Jahrhunderts ist die Ausgabe der Zunftprivilegien ständig gewachsen. Unter den Ausgebern finden wir nicht nur die Magistrate der freien königlichen Städte, sondern auch die weltlichen und geistlichen Grundherren; und unter ihnen hat selbst der Herrscher, der König, im Prozeß eine immer größere Rolle gespielt. Das erste Drittel des XVIII. Jahrhunderts wurde - laut der Handwerkerforschungen - durch die Erneuerung des Zunftlebens charakterisiert. Diese Tendenz hat auch die industrialisierteren Komitate erreicht. Einer­seits wegen des Bedarfswandels der Konsumenten, bzw. der Differenzierung und der steigenden Anzahl der lokalen Gewerbetreibenden ist die Zahl der Zünfte gewachsen, andererseits breitete die Organisation der Handwerkerzünfte ihre Tätigkeit auf die bisher wenig frequentierten Gebiete des Komitats aus. Im Zusammenhang mit dieser Tendenz entfaltete sich auch ein anderer Prozeß. Sowohl der Adel, als auch der Staatsapparat ist kräftiger gegen die Zunftmonopole und die widrigen Erscheinungen in der Tätigkeit der Zünfte aufgetreten (laut Gesetz­artikel 1715:LXXIX., 1723: LXXIV-LXXV., und 1729:X.). Der Statthalterrat hat 1730 begonnen, die Privilegienbriefe sämtlicher im Lande tätigen Zünfte zu überprüfen. Ein wichtiges Element des ausdehnenden Verlaufs der staatlichen Kontrolle war die Ver­ordnung von Maria Theresia 1761, in der die Königin den Erwerb des königlichen Privilegiums, d.h. die Erneuerung des alten königlichen Privilegiums jeder Zunft vor­geschrieben hat. Das Reglement aus dem Jahre 1 761 hat verordnet, die Privilegien ARRABONA KgKl 36/1-2.

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