Arrabona - Múzeumi közlemények 35/1-2. (Győr, 1997)
Közlemények - Dominkovits Péter: Quellen zur Gerichtsbarkeit des Patrimonialgerichts des 17. Jahrhunderts im Komitat Sopron – Patrimonialgerichtsakten der Familie Zeke von Petőháza (1604–1630)
Im Rahmen der literarischen Veranstaltungen haben sich Jenő Rákosi, Zsolt Beöthy, Armin Vámbéry, Pál Gyulai, Ferenc Herczeg aus Budapest sowie Gyula Szávay, Lajos Harsányi, Sándor Giesßwein und Jenő Kuncz aus Győr mit ihren Werken vorgestellt. Auer ihnen traten auch Autoren aus vielen anderen Städten der Provinz in Sopron auf. Unter den prominenten Gästen der musikalischen Programme waren zum Beispiel Franz Liszt und Béla Bartók. Der Verein hat seine Bibliothek dank den Spenden laufend erweitert, es wurden Ungarischkurse für deutschsprachige und Deutschkurse für ungarischprachige Interessenten veranstaltet. Am 14. Februar 1912, zum hundertsten Todestag von Adolf Frankenburg hat der Verein den Namen des Vereinsgründers angenommen, nun lautete der offizielle Vereinsname Frankenburg Literaturkreis. Der Literaturkreis bemühte sich erfolgreich um die Stärkung der ungarischen nationalen Kultur und des Nationalbewußtseins. Das Ergebnis der erfolgreichen Vereinstätigkeit kam bereits bei der Volksabstimmung am 14. Dezember 1921 zum Ausdruck, als die Mehrheit der Stadtbevölkerung sich für Ungarn entschieden hat. Dominkovits Péter Quellen zur Gerichtsbarkeit des Patrimonialgerichts des 1 7. Jahrhunderts im Komitat Sopron - Patrimonialgehchtsakten und Untersuchungs-protokolle vom Landgut der Familie Zeke von Petőháza (1604-1630) Die Anfänge der Gerichtsbarkeit des Patrimonialberichts, die auch Verwaltungsaufgaben wahrgenommen hat, gehen in Ungarn bis ins 12. Jahrhundert, bis zu den Anfängen der Grundherrschaft zurück. In der Rechtsentwicklung, bei der Entwicklung der Formen der Rechtssprechung war die Verleihung der Immunität (13.Jh.) und des Jus gladii von ausschlaggebender Bedeutung. Durch die Verleihung dieser Rechte haben sich die persönlichen Privilegien mit dem Hoheitsprinzip verbunden. Nach unseren gegenwärtigen Kenntnissen erlebte das Patrimonialgericht ihre Blütezeit im 1 6.-1 7. Jahrhundert. Bei der Bearbeitung der Quellen wurde festgestellt, da die ersten Patrimeonialgerichtsprotokolle um die Mitte des 16. verfaßt worden seien. (Eines der frühesten Protokolle ist das Patrimonialgerichtsprotokoll der Familie Nádasdy aus dem Jahre 1556.) Diese Quellen stellen auserordentlich wichtige Dokumente der.Rechts-, Gesellschafts- und Wirtschaftsgeschichte sowie der historischen Ethnographie dar, in denen, bzw. durch die darin festgehaltenen Konflikte zahlreiche Momente des damaligen Alltags ans Tageslicht kommen. Nun werden 5 aus den Jahren 1604-1630 stammende herrschaftliche Gerichtsprotokolle, 3 damit zusammenhängende Ergänzungsprotokolle sowie 1 Protokoll über ein Zeugenverhör der Familie Zeke mit Stammbesitz bei Petőháza veröffentlicht. Unter den urbarial-, bürger- und strafrechtlichen Fälleen befinden sich Konflikte, die mit den Machterweiterungsversuchen der Grundherren, den Problemen um die communitas, bzw. mit den urbarialen Dienstleistungen zusammenhängen. Es sind aber auch bisher nicht veröffentlichte Protokolle über Hexenprozesse dabei, die von den inneren Spannungen einer Gemeinschaft zeugen. ARRABONA 35/1-2.