Arrabona - Múzeumi közlemények 34. (Győr, 1995)
Tóth László: Kossuth kütahyai alkotmány tervének 1860. évi győri kiadása
trauensverlust abberufen werden. Der Regent- Präsident besitzt eine große Macht, er vereint in seinem Amt den Kompetenzkreis des Staatsoberhauptes und des Ministerpräsidenten. Die Gesetze werden vor ihren Erlässen vom Verfassungsgerichtshof bezüglich der Verfassungswidrigkeit kontrolliert, ob die Paragraphen gegen die Verfassung verstoßen oder die Rechtssphäre der Selbstverwaltungen verletzen. Nach der Grundthese der Nationalitätenfrage ist ein jeder Staatsbürger ungeachtet seiner Rasse, seiner Sprache und Religion frei. Kossuth sicherte nur für Kroatien die staatliche Autonomie und vollständige Selbständigkeit. Nach Kossuth genießt die serbische und rumänische Bevölkerung vollkommene bürgerliche Rechtsgleichheit, darüber hinaus kann er seinen Verwaltungs-, Sprach-, und Schulungsrechten in seinen Selbstverwaltungen Ausdruck verleihen. In dem Verfassungsentwurf von Kossuth hat das Land kein ständiges Heer, im Falle eines Krieges ist zugleich nach Schweizer Muster ein jeder Staatsbürger auch Soldat. Die Gerichte sind unabhängige Institutionen, weder die Selbstverwaltungen noch die Regierung dürfen auf sie Einfluß ausüben. Die Schulen werden aus der Obhut der Kirchen genommen, das Hochschulwesen teilt er der Regierung, den Unterhalt der Mittelschulen den Komitaten (oder nationalen Komitatsverwaltungen), die Volksschulen den Gemeinden zu. Um den von Kozma Imre veröffentlichten Verfassungsentwurf entfachte sich eine scharfe Pressedebatte Februar-März 1861 in den Pester Blättern. Das Pester Journal stellte sich als Anhänger der Zentralismus den Plänen Kossuths entgegen, und befestigte die Kompetenz der Regierungsorgane gegenüber den Selbstverwaltungen. Das andere Lager scharte sich um den Pester Boten, der als Anhänger der Munizipalisierung für die Selbstverwaltungen, und besonders für die Interessen der Komitate eintrat. An der Diskussion nahm die Creme der einheimischen Intellektuellen teil: Kemény Zsigmond, Fényes Elek, Csengery Antal, Török János und Podmaniczky Frigyes. Ausser ihnen stiegen mehrere Provinzblätter, unter ihnen "Delejtű" aus Temeschwar, und das Raaber Anzeigeblatt in den Ring, meistens für die Munizipalisierung. Kozma erreichte damit sein Ziel, seine Übersetzung von Kossuths Werk veranlaßte eine ernsthafte konstitutierende Debatte. Die Diskussion bewirkte aber nicht die Integration der Ansichten und Interessen, sondern mehr das Trennende in den Anschauungen. Die Kontroverse der Nationalitätenfrage brachte gewissermaßen außer der Manifestation der allgemeinen Bürgerrechte kein Ergebnis. Der Meinungsunterschied der zwei Lager verkleinerte sich auch nicht bezüglich des Verhältnisses zwischen den Komitaten und der Zentralregierung, sondern vertiefte sich sogar in der immer mehr entartenden Debatte des Konflikts zwischen Zentralismus und Munizipalismus. Dessen ungeachtet übte Kozma Imre mit der Veröffentlichung von Kossuths Verfassungsentwurfes eine Wirkung auf die verfassungsgebende Debatte 1861 aus, bekräftigte den 1848-er Geist, um den sich eine große Einheit in der Ständeversammlung in April bildete. 48