Arrabona - Múzeumi közlemények 7. (Győr, 1965)

Sáry I.: Die Lage der Volksschulen im Komitat Győr im Spiegel der Administration (1869–1873)

„tanítók belátva az ügy nagy horderejét kezdettől végig, naponként hat órán át kitartó szorgalommal a legnagyobb érdekeltséggel hallgatták az előadásokat." 39 A tanfolyam befejeztével a jelen levő tanítókat Vargyas Endre 1872. szep­tember 18-án az ipartanoda helyiségében értekezletre hívta össze, s ezen ve­tette fel egy általános tanítóegylet megalakítását. A szervezés további lebonyo­lítására 20 tagú bizottságot választottak. Győr megye tanítóinak száma volt 1873-ban: 174. Ebből képesített: 148. Nem képesített: 26. Rendes tanító: 147. Segédtanító: 27. Sáry István DIE LAGE DER VOLKSSCHULEN IM KOMITAT GYÖR IM SPIEGEL DER ADMINISTRATION (1869—1873) Das öffentliche Unterrichtswesen Ungarns beruht auf dem Volksschulgesetz des Jahres 1868. Mit den wichtigsten Verordnungen: Schulpflicht, dem Recht und der Pflicht Schulen zu errichten, der Feststellung der Lehrgegenstände, staatliche Auf­sicht uam. wurde das Unterrichtswesen in einem einheitlichen Rahmen erfaßt und ihm der Weg der bürgerlichen Entwicklung gewiesen. Obwohl das Gesetz von Eötvös auf dem Gebiet des Volksschulunterrichtes keine radikale Lösung gebracht hatte und nur die elementarsten Forderungen vorschrieb, war der Weg der Verwirklichung lang und schwer. Als das Gesetz in Kraft trat, waren alle Volksschulen des Komitates Győr Konfessionsschulen, zumeist in den Händen der römisch katholischen Kirche. Geleitet wurden sie von den örtlichen Geistlichen, die Aufsicht führten die Schulinspektoren des zuständigen Kirchendistriktes. Der Ausbau eines staatlichen Schulinspektorates begann 1869. Da es aber nicht genügend geschulte Schulinspektoren gab, wurden mehrere Komitate zu einem Schuldistrikt zusammengezogen. Zum Schulinspektor des aus den Komitaten Esztergom—Komárom—Győr gebildeten Schuldistriktes wurde der königliche Rat János Környey ernannt. Gleichzeitig mit seiner Ernennung wurde der Schulrat des Komitates Győr gegründet. Aufgabe des Schulrates war die Aufsicht der Gemeindeschulen, doch sollte er auch über die Verhältnisse der Volks­schulen laufend unterrichtet sein. Aber schon zu Beginn geriet seine Arbeit ins Stocken. Der in Buda wohnende Schulinspektor konnte die ihm gestellten Aufgaben in den drei Komitaten nicht bewältigen. Der Schulrat konnte — da es doch keine Gemeindeschulen gab — und weil es an fachgemäßer Leitung fehlte, seine Arbeit nicht beginnen. Somit war die Durchführung der Reform in den ersten Jahren aus­schließlich Aufgabe der administrativen Behörden. Weil aber die Reform des Schulwesens außerordentlich wichtig war, setzte der vornehmlich aus Oppositionellen bestehende Komitatsausschuß und die admi­nistrative Beamtenschaft innerhalb ihres Machtbereichs alles daran, das Volks­schulgesetz zu befolgen. Sie drangen auf das Einhalten der Schulpflicht, veranlaßten die beschleunigte Renovierung der Schulbauten und die Erstellung neuer Schulen. Weil sich aber ihre Tätigkeit nur auf konkrete administrative Angelegenheiten erstreckte, konnte der Ausschuß kein klares Bild der Volksschulenverhältnisse ge­winnen. Deshalb bat der Komitatsausschuß das Ministerium für Kultus und Unter­richt und die Genehmigung dessen, daß Schulinspektor und Schulrat von Zeit zu Zeit auch dem Komitat Bericht über das Győrer Schulwesen erstatte. Die ließ aber noch eine geraume Zeit auf sich warten. Unterdessen war Béla Hiloczky, der Schulinspektor der Komitate Sopron— Moson anstelle des inzwischen verstorbenen J. Környey zum Komitats-Schulin­spektor ernannt worden. Das Komitat nahm dies mit Befriedigung zur Kenntnis, machte aber das Ministerium darauf aufmerksam, daß wegen der Größe des Schul­distriktes die Ernennung eines Vizeschulinspektors unbedingt notwendig wäre. Der Antrag an das Parlament der am 11. Januar 1871 abgehaltenen General­versammlung des Komitats Győr beruhte auf einer zweijährigen Erfahrung. Das 39 Uo. (1872) szept. 22. 76. sz. 514

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