Arrabona - Múzeumi közlemények 7. (Győr, 1965)
Mollay K.: Die Denkwürdigkeiten der Helene Kottannerin
Abb. 5, Plinterburg im Jahre 1595 (Holzschnitt) wänder für den kleinen Königssohn, und zwar: die Alba, das Humerale, die Stola, den Manipel, die Handschuhe und die Schuhe, weil doch die ordnungsgemäßen Krönungsgewänder auf der Plintenburg zurückblieben und dem kleinen Ladislaus auch zu groß gewesen wären. Auf der Reise von Komorn in die Krönungsstadt Stuhlweißenburg (10—14. Mai) spielen — wenigstens nach den Denkwürdigkeiten — die zwei Frauen die wichtigste Rolle: die Königin verhandelt mit den mitziehenden Adelsherren, die Kottannerin reitet neben dem kleinen Thronerben oder trägt ihn zu Fuß, wenn es sein muß. Am Krönungstag (15. Mai) kleidet sie ihn zur Krönung an, sie trägt ihn in die Krönungskirche, sie hält ihn am Arm während der Schwertleite, der Salbung und der Krönung. Hier folgt eine Stelle, die der Kottannerin wohl am meisten am Herzen lag: die Erörterung der Rechtsgewohnheiten der Ungarn bezüglich der rechtskräftigen Krönung eines Königs, und der Versuch, die Rechtsmäßigkeit der Krönung des Ladislaus Postumus zu beweisen (SS. 272—3). Dabei schreckt sie — im Interesse der Sache — auch von einer bewußten Fälschung nicht zurück. Bei der Beschreibung des Krönungszuges (S. 273) behauptet sie nämlich, daß 250