Arrabona - Múzeumi közlemények 7. (Győr, 1965)
Alföldy G.: Römischer Inschriftstein in der Bischofkirche von Győr
Es handelt sich um die Inschrift eines Votivaltars, die bereits im CIL (Bd. III Nr. 4388) veröffentlicht wurde. Die Lesung ist aber im CIL unvollständig, ebenso wie auch bei A. Börzsönyi, Arch. Ért. 27 (1907) 42. Die hier publizierte Lesung der Inschrift stammt vom Verfasser. Da in der Inschrift ein Dekurio des Munizipiums von Brigetio erwähnt wird, stammt auch dieser Stein zweifellos aus Brigetio, wo das collegium iuventutis bereits bekannt ist (CIL III 4272). Den terminus post quem zur Datierung des Steines bietet die Erwähnung Brigetios als eines Munizipiums: die Stadt erhielt ihre Autonomie unter Caracalla (211—217). Der Kult des Hercules Augustorum weist am wahrscheinlichsten auf die diokletianische Zeit hin (vgl. CIL III 10406 aus dem Jahre 290 aus Aquincum). Nach dem Zeugnis einer spätkaiserzeitlichen Inschrift (CIL III 4335) hat Brigetio in einer Zeit auch den Kolonierang erhalten; wenn die collegium iuventutis-Inschrift tatsächlich erst aus der Epoche der diokletianischen Tetrarchie stammt, so soll die Rangerhöhung nicht in einer früheren Zeit erfolgt sein, sondern wohl etwa in der zweiten Hälfte der Zeit Diokletians. G. Alföldy 131