Arrabona - Múzeumi közlemények 2. (Győr, 1960)

F. Jenei: Aus der Geschichte der Gastätte und Weinschenke in Győr

aber gleichzeitig keine Weinschenken. Das Weinschenken gehörte zu den Rechten der Gutsherren. In Raab konnte jedermann nur mit Erlaubnis der Domherrschaft Wein ausschenken. Diese Erlaubnisse bezogen sich aber auf die Monate Juli und August nicht; während dieser Zeit durfte nur die Domherrschaff Wein schenken. In der Türkenzeit, als d ,­e militärischen Interessen noch stärker waren, haben die Burghauptmänner das Recht der Domherren für das Weinschenken in Juli und August bestritten. Ein Jahrhundert lang dauernder Streit hat damit begonnen. Auch der König befasste sich mit diesem Streit, — er gab dem Militär Recht, — und auch das Parlament, welches hingegen mit der Domherrschaft die Feudalen-Rechte verteidigte. Doch konnte es die in diesem Punkt gebrachten Beschlüsse und Gesetze nicht geltendmachen; das Militär hat immer Recht bekommen. Endlich löste die Dcmherrscaft die Frage indem sie das Recht des Weinschenkens dem Leiter des mili­tärischen Verpflegungsamtes der Festung übergab und so wurde der Frieden herges­tellt. Nach der Türkenzeit hat gewöhnlich d i­e Stadt Raab das Recht des Weinschen­kens in Miete genommen und der sogenannte „Wein des Königs" wurde in den Monaten Juli und August in den Weinschenken der Stadt geschenkt. Das war ein nützliches und ein einträgliches Unternehmen. Die Stadt hat sich auch um die Qualität der Weine bekümmert und hat auch Altweine gehalten und auch vom Plattensee Weine beschafft. Das im Eigentum des Gutsherren verwaltete Schenk­recht erlaubte und ermöglichte die Entwicklung des Schenkwirtsgewerbes — im heu­tigen Sinne — nicht. In den in Miete gegebenen Schenken schenkten nicht die selbst­ständigen Gewerbsmänner den Wein, sondern die Angestellten der Pächter: die Schenker. Diese lebten in ansehnlicher Zahl in der Stadt und bezahlten beträchtliche Steuern nach ihrem grossen Einkommen. Das Kaffesieder-Gewerbe wurde auch im 18-ten Jahrhundert heimisch. Schon im Jahre 1719 war der Kaffesieder Johann Jerterer ein Hausbesitzer. Im 1726 wird auch der Kaffesieder-Meister Angelus Treta erwähnt. 71

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