Népi építkezés – A Magyar Népművészet Évszázadai III. – Szent István Király Múzeum közleményei: D sorozat (1972)

GESCHICHTLICHER RÜCKBLICK Als Bischof Otto von Freising im Jahre 1147 Ungarn durchreiste, schrieb er folgender.massen über die Gebäude der Magyaren, die ein hässliches Gesicht, eine gedrungene Statur, eine barbarische Sprache und ebensolche Bräuche hatten: „...sie haben nur Häuser aus Schilf, selten aus Holz und noch seltener aus Stein und wohnen daher während der ganzen Sommer- und Herbstzeit in Zelten." Das Bild solcher Häuser zeichnet sich vor unseren Augen ab, wenn der Spaten der Archäologen die Fundamente von kleinen, verrauchten Dorfhäusern an der Stelle der im 10—13. Jh. zerstörten ungarischen Siedlumgen zum Vorschein bringt, die einen viereckigen Grundriss hatten, aus einer einzigen Räumlichkeit bestanden und bis zur Hälfte in den Boden versenkt waren. Berichten der arabischen Reisenden zu­folge besassen zwar die landnehmenden Magyaren auch kreisförmige Zelte, doch war ihnen auch das Grubenhaus bekannt, das zu jener Zeit im Süden Osteuropas bereits all­gemein verbreitet war. In der neuen Heimat Hessen sie sich in solchen Grubenhäusern nieder, die in unregelmässigen Gruppen zerstreut gebaut wurden und gelegentlich mit einem Schutzgraben umringt waren. Nach der wortkargen Aussage der Urkunden und Aus­grabungen hat sich das Bild der ungarischen Dörfer bis zum 13—'14. Jh. verändert, als sich aus dem heterogenen Dienstvolk der Arpadenzeit eine einheitliche Bauernklasse entwickelt hat. Die im ganzen Land einheitlich geregelte Ordnung des Dorflebens widerspiegelt im vorherrschend ge­wordenen Grundriss der Dorfstrassen, wo die Häuser in regelmässigen Reihen, auf vermessenen Grundstücken stan­den. Anstatt der einfachen Grubenhäuser der Arpadenzeit, die nur für die Dauer von wenigen Jahren gebaut wurden, handelt es sich bereits um Häuser, die auf die Bodenfläche gebaut wurden und in der Regel aus 2—3 Räumlichkeiten bestanden. Zwar vermochten die Archäologen nur Wohn­häuser mit Fundamenten aus Strohlehm, gestampfter Erde und Stein bzw. mit Steinmauern freizulegen, doch werden in den Urkunden vielfach auch Holzbauten erwähnt. In den dreiräumigen Gebäuden (Stube + Küche -f- Kammer) wurde die Stube von einem Ofen erwärmt, der aus dem mittleren Raum mit offenem Brandherd igeheizt wurde; im Landes-

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