Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. A Szent István Király Múzeum Évkönyve. 34. 2004 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (2005)

Tanulmányok – Abhandlungen - Fitz, Jenő: Gorsium–Herculia. Teil I: Forschungen 2. XXXIV. p. 45–80. T. I–XVIII.

Teil von der bisherigen abweicht. So kann die in einem früheren Stadium der Ausgrabungen vorgenommene Bestimmung des Gebäudes mit einem großen Innenhof (Gebäude XIV) an der Kreuzung der West-Ost- und Nord­Süd-Straßen, das bisher (allen Gegenmeinungen zum Trotz) - der bei der Gründung von Städten an der Stelle von Militärlagern bekannten Praxis entsprechend - für das Forum der Stadt gehalten wurde, weiterhin nicht mehr aufrecht gehalten werden. Dieses Gebäude mit zahlrei­chen kleineren Zimmern und einem zentralen Hof liegt eigentlich außerhalb des heiligen Bezirks: Eine Straße und dann noch eine Umzäunung trennen es von Schau­platz der Zeremonien. Aufgrund griechischer Analogien (zum Beispiel dem olympischen Leonidaion) dürfte es wahrscheinlich ein Gästehaus zur Unterbringung der aus den Städten und Bezirken Niederpannoniens an den Ze­remonien teilnehmenden Delegierten gewesen sein. Ganz sicher kann man das dreizellige, über eine Opferstelle verfügende Gebäude XLII mit Säulenreihe an der Fassade, aus dem als herausragendstes Stück im Fundmaterial ein Iuppiter-Kopf zum Vorschein gekommen ist, nicht Kapi­toliumstempel ansehen Dieses Gebäude kann - durch die drei Zellen und die Opferstelle daneben - sicher eine sakrale Funktion gehabt haben, ein Tempel gewesen sein. Bei einem Teil der anderen Gebäude ist auch bisher schon eine kultische Bestimmung in Betracht gezogen worden, wie zum Beispiel das Freskenhaus (Gebäude XXIII) mit zwei Silvanus-Skulpturen und zwei Altären, weiterhin kann das bereits erwähnte Gebäude XXVII mit Säulenrei­he an der Westseite des großen Platzes mit seiner einer unbekannten (orientalischen) Gottheit geweihten Basis als Teil des heiligen Bezirkes angesehen werden, auf ähnli­che Weise auch der Bau neben letzterem Heiligtum (Ge­bäude AXXII), aus dem auf den Iuppiter-Dolichenus-Kult deutende Glocken zutage gekommen sind. An der Südseite des Platzes sind außer den in ihren De­tails bekannten Gebäuden XCVI und XCVII, etwas südli­cherer von diesen, weitere zum heiligen Bezirk gehörende Gebäude von vorerst unbekannter Bestimmung zu erwar­ten. An dieser Seite befand sich der Eingang von der SW­NO-Straße her, die an der Nordseite der heutigen Land­straße zutage gekommen ist. Der Teil südlich des zentra­len Platzes kann ebenfalls zirka 100 - 120 Meter breit gewesen sein. Über den Teil des heiligen Bezirks, der westlich vom Tempel liegt, existieren noch keine Anga­ben. Es muss nicht so sein, man kann es nur vermuten, dass er von ähnlicher Größe sein kann wie die anderen drei Seiten. Aufgrund der an der Nord- und Westseite bestimmbaren, an der Südseite zu begrenzenden Ausdeh­nung ist der heilige Bezirk um ein Mehrfaches größer als die Forschung früher angenommen hatte. In Kenntnis der vermutlichen Maße des großen Platzes kann man den Versuch unternehmen, den Standort des Hauptaltars der Provinz zu bestimmen. Diesen konnten die Römer - unseren Vermutungen nach - in der Achse des Augustus-Tempels aufgestellt haben und eventuell als zweite Achse die von uns früher als Hauptachse betrach­tete Linie Treppe - Skulptur -Treppe benutzt haben. Die im Schnittpunkt der beiden Achsen vorgenommenen Forschungen fanden auch die Stelle, wo das Fundament des zerstörten Altars stand. Durch die Bestimmung der Maße, des hervorgehobe­nen Standortes und des zentralen Platzes bzw. nach der neuen Deutung der im Laufe der früheren Grabungen gefundenen Gebäude kann die ohne Kenntnis der Doku­mentation erfolgte Ablehnung, welche die Möglichkeit, in Gorsium eine offizielle römische Kultstätte zu sehen, ausschließt, nicht mehr aufrecht erhalten werden. 90 Der Tempel, der Platz davor und die ihn umgebenden Gebäude machen eindeutig, dass es sich hier im provin­ziellen Verhältnis um einen heiligen Bezirk bedeutenden Ausmaßes (den gegenwärtigen Kenntnissen nach zirka 9 Hektar) handelt, der angefangen mit der Organisierung der Provinz ganz bis zur Katastrophe von 260 existierte. Zweifellos ist bis heute keine Inschrift zutage gekommen, welche die Bestimmung des zu fast zu einem Drittel frei­gelegten heiligen Bezirks anführt. Das Fehlen der In­schriften aber bedeutet nicht, dass sie auch nicht existie­ren. Nach der Zerstörung der Area sacra im Jahre 260 wurde ein Teil ihres Steinmaterials nach Intercisa ge­bracht (darunter auch Reliefstücke von mythologischen Serien, die gemeinsam plaziert waren), ein anderer Teil wurde in die Stadtmauer und in die ersten Gebäude des neuen Stadtzentrums eingemauert. Darüber allerdings ist nichts bekannt, wie viele Steine aus welchem Gebäude des heiligen Bezirks in die Gebäude der Ende des 3. Jahr­hundert errichteten Stadt eingebaut wurden. Die bisher noch nicht bekannten Bauten machen fast 90 Prozent des Geländes Gorsiums aus. Die Entscheidung, was man in dem an der Überque­rungsstelle der Sárvíz unter Trajan aufgebauten und im Jahre 260 vernichteten heiligen Bezirk sehen kann, hängt nicht von den fehlenden Inschriften, sondern von den archäologischen Freilegungen und deren Datierung ab. Aquincum kann man, da auf die Provinzversammlung deutende Erscheinungen vollkommen fehlen, endgültig aus der Reihe der Möglichkeiten ausschließen. Aber auch anderswo in Pannónia Inferior gibt es keine Spuren, die auf einen heiligen Bezirk ähnlichen Ausmaßes deuten würden. Mommsens Bestimmung, welche die beiden in Sárpentele gefundenen und aus Gorsium stammenden Inschriften mit dem provinziellen Kaiserkult in Zusam­menhang bringt, wurde durch die Freilegungen in Gorsi­um eindeutig bestätigt. 91 Tóth, E. 1989, 54: „Es gibt kein Zeichen dafür, daß man die Funkti­on der Tácer Gebäude in der römischen Religiosität, im öffentlichen und zivilen Kult suchen müßte." Das Inschriftfragment 3242 bezieht sich auf die Wiederherstellung des Augustus-Tempels (Gebäude LXX), die Septimius Severus und Caracalla vornehmen ließen, vermutlich aus Anlaß ihres Besuches im Jahre 202. Die vorgeschlagene Ergänzung der Inschrift ist fol­gende: 71

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