Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. A Szent István Király Múzeum Évkönyve. 34. 2004 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (2005)
Tanulmányok – Abhandlungen - Fitz, Jenő: Gorsium–Herculia. Teil I: Forschungen 2. XXXIV. p. 45–80. T. I–XVIII.
und nach der Lesung Géza Alföldys einen Beamten aus Aquincum anfuhrt (CIL III, 13365 = RIU 1485). Eine neue Lesung des Textes allerdings bestätigte die frühere Ergänzung nicht. Das zu Aquincum gehörende Territorium erachten wir demnach nur auf diesem Gebiet als bestätigt, auf dem nachweislich Inschriften einstiger Beamten aus Aquincum gefunden wurden. Dieses Gebiet lag nördlich der Gorsium mit Aquincum verbindenden Hauptstraße. Der westliche Winkel des südlich dieser Straße liegenden Teiles - von wo Villenwirtschaften bekannt sind kann Territorium Gorsiums gewesen sein. Der große östliche Teil, aus dem weder Inschriften von Magistratsbeamten noch Villen zum Vorschein gekommen sind, kann - nachdem Aquincum den Rang eines Munizipiums erhalten hatte - aufgrund der Inschriften aus Bölcske als Region der auch weiterhin bestehenden eraviscus civitas betrachtet werden (Fitz 1993/97, 419^120). Was den Ursprung der Steine aus Intercisa anbelangt, so bietet diese gebietsmäßige Einteilung die Möglichkeit zu wichtigen Schlussfolgerungen. Auf dem Gebiet des Territoriums von Aquincum, das vor der Stadtgründung zur eraviscus civitas gehört hatte, sind auch zur Zeit der städtischen Verwaltung durch ein bedeutendes Inschriftenmaterial, bestehend aus 38 Stück, zahlreiche keltische Siedlung - wie in Csákvár, Vereb und Tabajd - nachweisbar. Aus dem südlich der Straße Gorsium - Aquincum liegenden fast ebenso großem Gebiet, das in der der Stadtrangerhebung Aquincums folgenden Periode zum Einzugsbereich der eraviscus civitas gehörte, sind insgesamt nur 6 Inschriften bekannt. In dem Steinmaterial Intercisas wiederum befinden sich 37 Inschriften der autochthonen Bevölkerung. In der Gemarkung Intercisas ist eine aus einigen Häusern bestehende, kleine eraviskische Siedlung zum Vorschein gekommen. Allerdings scheint es ausgeschlossen, dass die 37 Inschriften von hier stammen könnten. Diese sind zum überwiegenden Teil Mitte des 3. Jahrhunderts, aller Wahrscheinlichkeit zur gleichen Zeit wie das Steinmaterial aus Gorsium, aus den zerstörten Friedhöfen der einheimischen Bevölkerung nach Intercisa abtransportiert worden (Fitz 2001, 145-147). Das in Intercisa gefundene Inschriftenmaterial der autochthonen Bevölkerung lässt die Schlussfolgerung zu, dass nach der Zerstörung von 260 nicht nur aus Gorsium, sondern auch vom Gelände der eraviscus civtas ein Großteil der von niemandem beanspruchten Steine zu den militärischen Bauvorhaben herangezogen worden waren. Aus dem Abtransport können auch noch weitere Schlussfolgerungen gezogen werden: Die zur Erneuerung der Limeslager notwendigen Steinmaterialtransporte erfolgten nur vom Gelände des zerstörten Gorsium und dem Friedhofsgelände, das südlich von der Straße Gorsium - Aquincum begrenzt war. Dieser auffallende Unterschied bestärkt einerseits das, was über die Ausdehnung des Territoriums des Aquincumer municipium/colonia bzw. über das Weiterbestehen der eraviscus civitas gesagt wurde. Andererseits lässt das unterschiedliche Schicksal der Grabsteine der einheimischen Bevölkerung auf dem Gebiet der Civitas und dem Territorium Aquincums eindeutig darauf schließen, dass im Jahre 260 vom Gebiet der Colonia Aquincum keine Steintransporte erfolgt waren. Da die Barbaren ganz sicher nicht die Verwaltungsgrenze beachteten, verwüsteten sie die zu Aquincum gehörenden Siedlungen in ähnlichem Maße wie Gorsium und die civitas Eraviscorum. Der Grund für den Unterschied, der sich im Abtransport der Steine aus den verwüsteten Friedhöfen und Gebäuden zeigt, kann in nichts anderem gesehen werden, als in dem Widerstand des Magistrats von Aquincum, der selbst unter Kriegsverhältnissen dem eventuellen Anspruch des Militärs gegenüber zur Geltung kam. Es existieren weder aus früherer noch aus späterer Zeit Angaben über eventuelle großangelegte Steintransporte wie sie nach der Katastrophe von 260 erfolgt waren. Auf dieser Basis stehen keine Beweise zur Verfügung, die darauf deuten, dass man - von einigen Ausnahmen abgesehen, zum Beispiel Grabmale von in der legio II Adiutrix dienenden, aber an ihrem Geburtsort bestattet Intercisaern (RIU 1075, 1155, 1176, 1179, 1183-1185, 1189, 1190, 1195, 1228, 1232 und 1242) - mit Steintransporten aus Aquincum nach Intercisa rechnen könnte. Aufgrund der zahlenmäßigen Verteilung der Inschriften von Einheimischen kann man annehmen, dass der überwiegende Teil der Grabsteine der autochthonen Bevölkerung, der in Intercisa zum Vorschein gekommen ist, vom Gebiet der civitas stammt. Der überwiegende Teil muss darum betont werden, weil man auch die Möglichkeit in Betracht ziehen muss, dass auch aus Gorsium Grabsteine der einheimischen Bevölkerung nach Intercisa gelangt sein konnten. Ein Teil der im Laufe der Freilegungen in Gorsium gefundenen Grabmale war für eraviskische Familien aufgestellt worden, die in den städtischen Friedhöfen bestattet worden waren. So ist es ganz unwahrscheinlich, dass in den riesigen Steintransporten, die aus Gorsium erfolgt waren, nicht auch Grabmale von Einheimischen gewesen wären. Die überwiegende Mehrheit der in Gorsium gefundenen bearbeiteten Steine der einheimischen Bevölkerung (RIU 1516, 1523a, 1540, 1545, 1547, 1548a) war augrund ihrer guten Qualität in einer zur Zeit des heiligen Bezirks auf hohem Niveau tätigen Werkstatt angefertigt worden. Die einzige Inschrift, deren Buchstaben von schwächerer Qualität sind (RIU 1544) kann aus dem 1. Jahrhundert, aus der Werkstatt der dort stationierten Garnison stammen. Ein Teil der auf dem Gebiet der civitas Eraviscorum zum Vorschein gekommenen keltischen Grabsteine sind von ähnlicher Qualität (RIU 1475, 1477, 1482), ein Grabstein und ein Altar aber sind aufgrund der Inschriftbuchstaben bzw. der Grabsteindarstellung nicht in dieser Werkstatt angefertigt worden (RIU 1481 und 1482). Die Darstellung des Toten bzw. die steife Handhaltung auf dem Grabstein des Natus Radai f(ilius) gestatten es, auf eine Aufstellung im 1. Jahrhundert zu schlussfolgern. 47