Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. A Szent István Király Múzeum Évkönyve. 28. – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1999)
IL REKONSTRUKTIONSVERSUCHE Zusammengehörige Fragmente von einzelnen Bauteilen von Grabädiculen wurden bereits oben miteinander in Beziehung gesetzt, vor allem Bodenplatten und Gesimskränze. Davon abgesehen lassen sich auch unterschiedliche Bauteile von Grabbauten nach ihrer Größe und teilweise auch aufgrund ihres Reliefstils miteinander in Verbindung setzen. Eine völlig seriöse Rekonstruktion eines Bauwerks in dem Sinne, daß aneinander anschließende Steine aufgrund ihrer Dübellöcher und anderer Verbindungen zweifelsfrei und unanfechtbar zusammengefügt werden können, ist mit den vorliegenden Funden nicht möglich. Für die Provinz Pannonién scheidet aufgrund des bruchstückhaften Materials die seriöse Vorgangsweise völlig aus. Trotzdem und deshalb erst recht soll nicht darauf verzichtet werden, zumindest eine behelfsmäßige Vorstellung vom Aussehen des ganzen Bauwerks zu geben. Die im folgenden vorgeschlagenen Rekonstruktionen können durch das Auftauchen neuer Stücke einer spätere Verbesserung bedürfen. 1. Zweigeschossige prostyle Grabädicula eines römischen Bürgers Verwendete Einzelteile: Sockelprofil 15, 16, 17, 19 Ecksteine 79, 80 (Weinlese) Deckenplatte 18, 54 Bodenplatte 8 Kannelierte Säule 40 Seitenwandplatte 169 (kannelierter Pilaster) Porträtplatte 31 (Togatus) Deckenplatten 53, 174, 105 Gesimskranz 56, 94, 97, 165, 175 Dachaufsatz 155 (Abb. 79, 80) Nachdem alle Zeichnungen im gleichen Maßstab vorlagen, fiel eine Gruppe von besonders großen Steinen auf, die von dieser Rekonstruktion zusammengefaßt werden. Die beiden Ecksteine 79 und 80 mit den Weinlesern begrenzen das Sockelgeschoß der Ädicula. Bereits bei ihnen fällt auf, daß sie außergewöhnlich hoch sind. Mit 1,30 m Höhe überragen sie den höchsten Eckstein aus Aquincum (Kuzsinszky 1934, 179, Nr. 386; Kuzsinszky 1937, 88; Nagy 1971, 128, Abb. 41; Ertel, Grabbauten Nr. 1.5, Höhe 121 cm.) um 9 cm. Mit einer Proportion von 2,9 : 1 von Höhe zu Breite gehören die beiden Stücke in die Proportionsgruppe 1 der Aquincum-Ecksteine, die mit Maß Verhältnissen zwischen 2,7 bis 3,2:1 sicher zu Grabädiculen gerechnet wurden. Der Abstand der Ecksteine zueinander ergab sich aus der über dem Sockel angenommenen Deckenplatte, deren Rückseite aus den Platten 18 und 54 zusammengesetzt wurde (s. 1.6.2). Das hohle Sockelgeschoß der Ädicula mußte von einer einteiligen Platte überdeckt werden. Die lichte Breite der Sockelfront beträgt in dieser Annahme 1,92 m. Die Auflagerfläche auf dem Sockelgeschoß kann der Standfläche des Ädiculageschosses gleichgesetzt werden, das einige Zentimeter zurückspringen konnte. Eine andere Möglichkeit, die Breite der Ädicula zu bestimmen, geht von der Porträtplatte des Verstorbenen, dem Togatus (Platte 31) aus. Ihre Breite beträgt 1,22 m, hinzu kommt zweimal die Stärke der seitlichen Wandplatten (2 x 23 cm), insgesamt also mindestens 1,68 m. Dieses Maß fällt auf in Hinsicht auf die rekonstruierte Bodenplatte mit den Abdrücken von Säulenbasen (Platte 8). Die spiegelbildlich verdoppelte Bodenplatte 8 ist 1,71 m breit, sie wurde wahrscheinlich in der Tiefe (1,14 m) von einem dritten Stück ergänzt und diente als Stylobat für das Ädiculageschoß des Grabbaus, die Vertiefungen der Bodenplatte nahmen kleine Säulenbasen von 26 cm Seitenlänge auf, die auf eine Säule von ca. 20 cm Durchmesser schließen lassen. Da die Ausnehmungen für die Säulenbasen ganz an den Rand der Platte gerückt sind, ist optisch eine stärker auskragende Platte darunter nötig, wie sie von der Deckenplatte des Sockelgeschosses (18, 54) gegeben ist. Bei der Suche nach einer passenden Bodenplatte, die sicher aus mehreren Steinen bestand, fiel der Gesimskranz aus den Platten 15, 16, 17 und 19 auf. Die Profilierung und die Art der Profilschräge an der Rückseite entsprach der Deckenplatte 18 und 54. Weder Breite noch Tiefe der rekonstruierten Bodenplatte sind exakt anzugeben, da die Blöcke 16, 17 und 19 an einer Seite gebrochen sind. Die lichte Tiefe betrug in der bevorzugten Rekonstruktionsweise ca. 1,55 m, die lichte Breite ca. 1,72 m (s. 1.1.4). Auffällig ist die unregelmäßige Bearbeitung der Gesims-Innenseiten im Gegensatz z. B. zu dem Kranzgesims über dem Obergeschoß (s. u.). Es ist offensichtlich, daß die Rückseiten der Gesimsblöcke der Bodenplatte nicht sichtbar und konstruktiv auch nicht interessant waren. Der Hohlraum in der Mitte wurde von einer Platte ohne Profil gefüllt. Nun folgt das Obergeschoß. Als Porträt des Verstorbenen wurde der Togatus (Platte 31) eingefügt. Die Darstellung der Figur ist mit einer Kniehöhe von 40 cm über der Standebene leicht unterlebensgroß und dürfte eine Höhe von 1,50 bis 1,60 m erreicht haben. Die Porträtplatte war mit den Randleisten vermutlich 1,80 bis 37