Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. A Szent István Király Múzeum Évkönyve. 27. 1993-1997 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1998)

Tanulmányok – Abhandlungen - Fitz Jenő: Inschriften des Tumulus von Baláca. p. 89–121.

Zur Bestimmung des Namens des am Grabaltar benannten Toten können wir aus zwei Fragmenten ausgehen: 5 Buchstaben der 1.Zeile, von denen nur das obere Drittel erhalten blieb, sowie das Bruchstück L TI F. Auf Grund des letzteren ist die unvollständige 1. Zeile in der Form CL TI F rekonstruierbar. Mit dem Buchstaben T - defniert in der 1. Zeile ebenfalls durch Gesimsfragment - ergibt sich der Name des Toten in der Form T[i.] Cl. Tif. Auch das Bruchstück EL, welches die Buchstabengröße der Zeile bestimmt und das einzige, mit Gewißheit meßbare Stück der 1. Zeile ist, gehört auf Grund seiner Größe zur 1. Zeile. Das EL konnte nach f(ilio) Teil des Tribus oder cognomen sein; letzteres sich in der 2. Zeile fortsetzen. Die 2. bis 5. Zeilen werden durch drei Fragmente zu je zwei Zeilen bestimmt. Der Zeilenabstand ist bei allen drei Fragmenten unterschiedlich, das heißt, die oberen Buchstaben der Fragmente können in keinem Fall mit den oberen Buchstaben eines anderen Fragments verknüpft werden (AE mit IA und mit CL TI F, bzw. IA mi CL TI F). Demgegenüber konnten die Bruchstücke mit den oberen Buchstaben der anderen Fragmente in gleicher Zeile stehen. Die Zahl Variationsmöglichkeiten sinkt auf zwei infolge der Tatsache, daß das Fragment CL TI F / F auf jeden Fall den unteren Teil der Inschrift besetzt: das F steht selbständig, ist also in der Form f(ilii) [p)osuerunt)] als Teil der Abschlußformel zu betrachten. Nachstehend die beiden Variationen: Zeile 1. Variation 2. Variation 2. 3. 4. 5. IA AE VO TO CL TIF F AE TO IA CLTIF VO F Von den übrigen, zur Inschrift gehörenden Buchstaben stand das R am Anfang der Zeile und gehörte auf Grund seiner Größe zur 3. Zeile; das Fragment О ist nur and Ende der Zeile zu placieren und paßt sich wahrscheinlich ans Ende der 2.Zeile an. Die Verwendung der übrigen Buchstaben wirft mehrere Möglichkeiten auf. Bei der 2.Zeile ist in beiden Variationen das Bruchstück CI zu vermuten. Hier sind also folgende Buchstaben gegeben: in der 1.Variation: CI IA О in der 2.Variation: Ci... О Mit der Verwendung des weiteren Buchstabengutes ist das vermutete cognomen folgendermaßen zu ergänzen: in der 1.Variation: Ca[e]ci[i]ia[n]o in der 2.Variation: Caeci[l]ia[n]o Die Stelle des cognomen bestimmt, daß das Ende der 1.Zeile vom tribus besetzt wird, als Cornelia, Stellatina oder Velina. Auf Grund der Inschrift von Ti. Claudius Valerius (Nr.2), der aus Tolentinum stammte, kommt von den drei tribus nur Velina in der Form [V\el(ina) in Betracht. Somit besteht die 1.Zeile aus 10 Buchstaben. In diesem Fall ist die Länge der Zeile identisch mit der 2.Zeile. In den zwei Variationen wird in den folgenden drei Zeile nur der Name der 4. Zeile — Cl(audius) Ti. f(ilius) in gleicher Weise beurteilt: es handelt sich um das Namensfragment des Errichters - vielleicht des zweiten Errichters - des Grabaltars. Die 3. Zeile kann sich auf den Namen des ersten Grabsteinstellers, der Gattin des Toten oder des zweiten Toten beziehen. Das Buchstabengut der beiden Variationen ist aber ganz verschieden. In der 1. Variation folgte dem am Zeilenanfang stehendem R unmittelbar - oder höchstens mit der Aussetzung einer Buchstabenstelle - das AE, wir können also am Anfang der Zeile mit einem Namen rechnen, der mit Rae[ —] oder R[h]ae[ —] beginnt. Das andere sichere Mitglied der Zeile ist das VO, welches infolge der Unvollständigkeit des zweiten Buchstaben auch als VG zu lesen ist. Im letzteren Fall kann mit der Verwendung weiterer Fragmente auch die Ergänzung [со]ш#[/] versucht werden. Infolge der Position des AE bzw. VO wird diese Ergänzung immerhin zweifelhaft, denn für den davor stehenden Frauennamen bleibt kaum Platz übrig. Das VO ermöglicht auch andere Ergänzungen: es kann auch Teil eines cognomen sein (mit Verwendung des aus der 6. Inschrift bekannten Avonus in der Form [/i]vo[«a] oder, falls sich die 3. Zeile nicht auf einen Grabmalsteller, sondern auf den Rang des Toten bezieht: \eq\uo \publ\. In diesem Fall würde sich das am Anfang der Zeile stehende RAE auf den Herkunftsort beziehen (Rae[to?]), was aber die Ablehnung des tribus erfordern würde. Möglicher Text der Inschrift in der 1. Variation: TiCLTI F vEL CAECUIAnO RAE... aVOna с olux RAE.... eqVO publICO То CLTI F F p T[i(berio)] Cl(audio) Ti(berii) f(ilio) \V\el\ina (tribu)] \ Caeci[l]ia[n]o | Rae[ —Ä\- vo[na~\ coi[ux] \ T<i(berius)> Cl(audius) Ti(berii) f(ilius) [—] | f(ilius) [p(osuerunt)]. 105

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