Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 23. 1984-1985 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1987)

Tanulmányok – Abhandlungen - Farkas Gábor: A Fejér megyei önkormányzat újjászervezésének kérdései 1860–1869. – Die Neuorganisierung der Selbstverwaltung des Komitats Fejér 1860–1869. p. 155–176.

DIE NEUORGANISIERUNG DER SELBSTVERWALTUNG DES KOMÏTATS FEJÉR 1860-Í869 Die Selbstverwaltung des Komitates Fejér wurde im Sommer 1849 von den Kommandanten der belagernden österreichischen Truppen liquidiert. Die Komitatsbeamten, die Vorgesetzten der Städte und die Angestellten, die die Verwaltung der Gemeinden und Bezirke versehen hatten, wurden durch solche ersetzt, die der Idee der Revolution feindselig gegenüber standen. An der Verwaltungsorganisation wurde 1849 nichts geändert. Von den Beamten forderte man, daß sie die militärischen Interessen ver­treten. Zu Beginn 1850 wurde jedoch eine Beamtengarde für Verwaltung und Justiz eingesetzt. Die neue Bezirkseinteilung des Komitates, die Separation der Verwaltung und Justiz, die Aufstellung von Bezirksgerichten und Verwaltungsämter, von Polizei- und Finanzorganen dienten alle dem Interesse des Reiches. Kein Korporationsorgan funktionierte im Komitat, das die Aktionen der Verwaltungsbehörden kontrolliert hätte, weshalb die Justizmacht der Komitatsbehörde die von den Fach­ministerien und sonstigen Obrigkeiten kommenden Verfügungen ohne Kontrolle ausübte. Die lokalen Vertreter der Reichsmacht begingen etliche Mißbräuche, welche von keinerlei höherem Organ vergeltet worden wären. Die Behörden sahen die Un­zufriedenheit des Volkes als politische Haltung an und glaubten in den Klagen der Bewohner den Geist der Jahre 1848—49 zu erkennen. Jene Reformen, welche dennoch auf eine gesellschaft­liche Förderung zielten und dem Wohl des Volkes dienen soll­ten, konnten damals ihr politisches Ziel nicht erreichen. Das Volk akzeptierte die politische Führung des gewesenen Landa­dels und die Mehrheit sah den nationalen Aufschwung in der Politik von Achtundvierzig und flüchtete in passiven Widerstand. Ein Jahrzehnt der Reichszentralisation brachte keine handgrei­flichen Resultate für die Wiener Kamarilla. Ende 1860 wurde das bürokratische und den ungarischen Überlieferungen fremde Verwaltungssystem abgebaut. Der un­garische Nationalwiderstand zwang den Herrscher zur Ände­rung seines bisherigen Regierungssystems und gestattete die Wiederherstellung der konstitutionellen Umstände. Den im Dezember 1860 neuorganisierten Komitaten gestattete die Wie­ner Regierung wieder auf der Basis vom Jajre 1847 zu funktio­nieren. Demzufolge ernannte sie an die Spitze der Komitate konservativ denkende Obergespane. Der Obergespan des Ko­mitates Fejér wurde der Großgutsbesitzer von Lovasberény, János Cziráky. Die bisherige politische Laufbahn von Cziráky schien die Machtinteressen der Habsburger im Komitat Fejér zu vertreten. Im Grunde dachte er wie László Szőgyény-Marich, der sich bemühte den Herrscher zu überzeugen, die ungarische Nation vom Druck des Absolutismus zu befreien, den Reichstag einzuberufen und die Selbstverwaltung des Komitates wieder­herzustellen. Die Ernennung zum Obergespan von János Cziráky wurde vom einberufenen Komitatsausschuß nicht einstimmig begrüßt. Der Ausschuß konnte nämlich nur in derselben Zu­sammensetzung einberufen werden, wie er 1848 funktionierte, wo die Gemeindegutsbesitzer, die sich für die politischen Ziele von 1848 begeisterten, die Mehrheit bildeten. In der den Aus­chuß einberufenden Konferenz stellte es sich heraus, daß im Komitat Fejér es nicht möglicht ist einen konservative Ansich­ten vertretenden Ausschuß zusammenzustellen. Dies sah der Obergespan Cziráky klar und gestand gewisse Kompromisse den- die Politik von Achtundvierzig vertretenden Abgeordneten zu. Er meinte, daß ein Teil der Landesbesitzer dennoch kaiser­lich gesinnt sei, welcher die politischen Aktionen von József Madarász und der ihn umgebenden Gruppe der Achtundvier­ziger ausgleichen wird. An der erwähnten Konferenz zum Beis­piel war Antal Szluha gegen die Einladung von József Madarász in die Versammlung. Dieser Vorschlag widersprach jedoch den geltenden Rechtsnormen den achtundvierziger und vorherigen Rechtsgewohnheiten. Die Komitatsversammlung sollte nämlich im Sinne der Rechtsnorm von 1848 zusammengestellt werden und József Madarász hatte volles Recht als Gemeindegutsbe­sitzer im Komitat daran teilzunehmen. An der Versammlung vom 17. Dezember nahmen neben den Gutsbesitzern auch die Abgesandten der Dörfer teil, jene der Grundbauern, die Pfarrer, Notare, bzw. Lehrer. Die Oppositionsgruppe der Versammlung war derart stark, daß die Konservativen sich mit ihr nicht au­seinandersetzen konnten. Auch im Komitat Fejér kam in der Versammlung jene Politik zur Geltung, die sich der Wiener Regierung entgegenstellte, und unter anderen die Rekrutenstel­lung, die Eintreibung der Steuern verweigerte und die Reste des Absolutismus vernichten wollte. Der Großteil der in den Wahl­bezirken gewählten Abgeordneten — darunter József Madarász — war Anhänger der Achtundvierziger Politik. Der Komitatsausschuß, bzw. die Tätigkeit der von ihm ge­wählten Beamten wurde anfangs November 1861 durch mili­tärischen Eingriff abgeschafft. Der Wiener Hof stellte am 5. November die Militärherrschaft in Ungarn wieder her. Die lo­kale Macht geriet abermals in die Hände der in der Bach-Periode am Ruder gewesenen Beamten. Das vom 5. November 1861 bis zum 8. Mai 1865 dauernde Verwaltungssystem wurde „Provisorium" genannt. Das Komi­tat regierte Ede Gradwohl, gewesener Wirtschaftsverwalter, der weder Rechts- noch Verwaltungsausbildung besaß, jedoch zur Zeit der Bach-Periode seine Treue zur Kamarilla als „politischer Stuhlrichter", später als königlicher Kommissar bewiesen hatte. Damals paktierte er mit der von ihm organisierten Beamten­klasse. Vizegespan wurde nun Károly Meszlényi, Gemeindeguts­besitzer in Velence; unter den Stuhlrichtern finden wir Mór Meszlény, Máté Láncsik, Pál Nagy, Győző Dedinszky, die ihre Laufbahn alle zur Zeit der Bach-Periode begonnen hatten, oder während dieser dienten. Die Mehrzahl der Gutsbesitzer des Ko­mitates zog sich auch jetzt zurück. Der königliche Kommissar war gezwungen festzustellen, daß das wertvolle politische Element des Komitates Fejér sich wieder gegen das Regierungssysten stellte und er die Verwaltungsangelegenheiten in weniger ge­schulte, ungeübte Hände legen gezwungen ist. Diese Beamten waren volksfeindlich und übten viele Unrechtmäßigkeiten aus. Sie dienten nicht bloß der Staatsgewalt, sondern auch ihren eigenen Interessen. Einige der Komitatsbeamten bereicherten sich, erwarben die Güter der bankrotten Kleinadeligen und sogar jene der Waisen. Es war nicht möglich die Korruption der Be­amten zu enthüllen, da der Selbstverwaltungskörper des Komi­tates nicht funktionierte. Die Vorbereitungen zum Ausgleich begannen im Komitat Fejér im Sommer 1865. Die Verwaltung des Innern ernannte László Szőgyény-Marich zum Obergespan, der seinem Auftrag entsprach. In der Generalversammlung vom 5. Oktober 1865 wurden die zu den Wahlen für den Reichstag nötigen Verfügun­gen getroffen; jedoch die Gruppe der Achtundvierziger schloß sich auch zusammen. Der Obergespan ernannte die Komitats­beamten, weil die Regierung damals ihre Wahl nicht gestattete. Er wählte als Beamte jene Personen, die einer mäßigen politi­schen Richtung folgten. So wurde László Horváth Vizegespan, Kálmán Kenessey vetretender Vizegespan, usw. (János Fekete, István Márkus, György Rozgonyi, Károly Éjszaky). Die Oppo­sition stellte sich gegen die Ausgleichsverhandlungen und wollte keine Vereinbarung mit der österreichischen Macht eingehen. Die Opposition fühlte, daß die junge Generation sich ihr ent­fremdet hatte. Die Führer der Opposition beschuldigten die nationalfeindliche Politik der vergangenen anderthalb Jahrzehnte welche eine politisch gleichgültige Jugend erzogen hatte. József Madarász und seine Gruppe verlangten, daß die ungarische Ju­gend wieder ins politische Leben einbezogen werde und meinte, daß die beste Gelegenheit hierzu die Komitatsversammlung sei. Die Jugend des Komitats soll auf den Galerien der Komitatas­häuser erscheinen, an den Verhandlungen der Reichstage teil­nehmen, um in einigen Jahren selbst aktive politische Rollen übernehmen zu können. Die Führer der Opposition bemerkten, daß jene breitere politische Basis — auf welcher sie noch 1860-61 stand, — im Grunde verschwunden war und daß sie nicht genügend stark sein wird, sich dem Ausgleich mit entsprechender Kraft zu widersetzen. Mitte der sechziger Jahre entfaltete sich ein ziemlich kräftiger Widerstand im Volk, der zwar in den vorangegangenen Jahren bereits zugegen war, ihn jedoch der Zusammenschluß gegen den als Feind des Volkes betrachteten Absolutismus in den Hinter­grund gedrängt hatte. Nach 1865 wurde es klar, daß zwischen den Landesherren und dem Volk sich ein tiefer Spalt gebildet hatte und daß — um gesellschaftliche Konflikte vorzubeu­gen, — die machthabende Sphäre agrarische Zugeständnisse machen muß. Die zur gleichen Zeit gängige Landesentschuldung — welche nicht dem Interesse der Grundbauer, sondern jenem der Landesbesitzer diente, erhöhte nur die Spannung zwischen den Gesellschaftsklassen. József Madarász, István Rosthy be­176

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