Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 19. 1979 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1981)

Tanulmányok – Abhandlungen - Palágyi Sylvia, K.: Die römischen Hügelgräber von Inota. p. 7–93.

Hügelgräber geltende Ansicht eine bedeutende Veränderung erleiden (MÓCSY 1962, 719; Bonis 1978, 95). Die Konstruktion der beiden Hügel von Inota ist eine abweichende. Hügel 1. war von einem schmalen Graben, Hügel 2. von einer Steinmauer umringt, an deren Ostseite ein kleines Gebäude stand. Analogien der in die Umfassungs­mauer gebauten Inschriftensteine oder Grabtempel sind auch in den Westprovinzen zu finden (ALZINGER 1951 — Zeichnungen; TOYNBEE 1971, Fig. 17). Einige Forscher vertreten die Ansicht, daß der im schmalen Graben (Sági 1943, 113,116; ALZINGER 1951, 97; DOORSELAER 1967, 176; 1964, 12—13, 16, 34, 51, 102, 104, 110) angebrachte Holz-, Erbezaun oder steinerne Umfassungsmauer eine bodenbindende Rolle innehatten. (Den Hügelaufbau prüfend, sollen die den Hügel und die das Grab umfassen­den Mauern auseinandergehalten werden.) (Koethe 1939, 119, 137—138, 149, 153). Laut С u m о n t hatte diese Sitte — außer praktischen Zielen, — auch die Funktion, das Grab, die „ewige Wohnung" des Toten zu umzäunen, und den Toten an den Ort zu fesseln (1959, 56—57), möglicherweise aber auch ein würdiges Denkmal dem Toten zu stellen. Die qualitativen und quantitativen Unterschiede der Bei­gaben kommen auch im Äußeren der Grabhügel zur Geltung. Trotz der unleugbaren Altersdifferenz der Hügel (DOORSELAER 1967, 211—212) deuten diese Unterschiede eher auf die in der Gemeinschaft — in unserem Falle auch in der Familie — gespielte wichtigere Rolle des Toten hin (CUMONT 1959, 60). Die Waffen von Hügel 1. gehörten sichtlich Kindern oder Jünglingen, was eindeutig ausschließt, daß die Gräber mit Waffenbeigaben Soldatengräber wären (Nierhaus 1969, 259; DOORSEALER 1967, 196). Sie lenken die Aufmerksam­keit jedoch auf eine derartige Gesellschaftschichte (führende Schichte?), deren Mitglieder bereits als Kinder oder Jünglinge — neben italischer und gallischer Importwaren, oder auf römischen Einfluß deutender Gegenstände — in den Besitz von Waffen — sei es als Jagdwaffe oder als persönliches Rangabzeichen — kommen konnten (CIL XIII, 5708; DOORSELAER 1967, 114, 194—195; Nuber 1972, 169—170; Nierhaus 1969, 259—260). Die qualitativen und quantitativen Differenzen der mitgegebenen Waffen dürften also auf die Alters-, Gesellschafts- und Sozialunterschiede hinweisen. Bei Untersuchung der Verbreitung der „Fazettenbecher" hat auch Welker die Meinung geäußert, daß diese in der Nähe von Militärlager als Auszeichnungen, an sonstigen Orten als Gegenstände repräsentativer Funktion an die Eingeborenen verteilt wurden. (WELKER 1974, 59). Aus der Bestattung von Wagen, Kanne und „Griffscha­len" mögen ähnliche Folgerungen abgeleitet werden (DOORSELAER 1967, 208; Nuber 172, 163; MÓCSY 1974, 146—147). Die zum Händewaschen bestimmte Garnitur und strigilis sind Erfordernisse der Reinlichkeit und Gepflegt­heit im täglichen Leben (Bonis 1975, 246; Nuber 1972, 179). Es würde deshalb an der Hand liegen, dem Begraben dieser Gegenstände eine symbolische Funktion zuzumessen (CUMONT 1959, 119), jedoch deuten die beerdigten Wagen, Pferde und Speise eher dahin, daß die im Leben unent­behrlichen komfortsichernden Gegenstände einer im Jen­seits fortbestehenden Existenz dienen sollten (Nuber 1972, 179). In diesem Falle gelangten auch die Garnituren zum Händewaschen und strigilis ihrer originellen Funktion entsprechend in die Erde. Von der Gruppe der Knochen des Totenmahles oder des Opferherdes trent sich auffallend die Gruppe jener Tier­knochen, welche nicht verbrannt, sondern in Kisten oder Gefäßen neben den verbrannten Knochen gelegt wurden. Diese zerstückelten Tierteile, Fleisch (gekocht oder roh), Pflanzenreste nebst den in Keramik- oder Glaskrügen ge­gossenen Flüßigkeiten die für den Toten zugedachten Gerichte, wahrscheinlich jene die er auch im Leben oft ver­zehrte. Von den Forschern denkt einzig Sági ausges­prochen an Gerichtbeigaben (1943, 117), andere beziehen sich auf Totenmahl oder Totenopfer (La Baume 1974, 217; Roosens 1976, 139). Die Wagen- und Reitpferdeabbildungen der Grabsteine weisen auf jene reelle Bestattungssitten hin, die an jenem Ort oder von jener Bewohnergruppe gepflogen wurden, die das entsprechende Grabdenkmal gestellt hatte. Im Inotaer Hügel Nr. 2. wurden, den Abbildungen vollständig ent­sprechend ein vierrädriger Wagen mit zwei Zugpferden und ein Reitpferd beerdigt. Das Kind in Hügel Nr. 1. mochte auch im hiesigen Leben nur ein Reitpferd besessen haben.( 25 ) K. Sági (1944—45, 220) hat die Geschlechtsunter­schiede der Personen, die an den Denkmälern im Wagen reisen, verglichen und seine Meinung geäußert, daß in den vierrädrigen Wagen nie Männer allein, höchstens in Gesellschaft ihrer Frauen reisen; weshalb die vierrädrigen Wagen zu Frauen, die zweirädrigen zu Männern gehörten. Nuber, auf die Untersuchung S á g i's gestützt meint, daß die meisten Wageninhaber Frauen waren (Nuber 1972, 173—174). Da K. Ery die aus Hügel 2. stammenden Knochenfragmente als solche eines 30— 45 jährigen Mannes deutet, mußte der vierrädrige Wagen und auch das Reitpferd sicherlich einem Mann gehört haben. Es war verlockend das Grabsteinbruchstück, das nahe zu den Inotaer Hügeln gefunden wurde und einen vierrädrigen Wagen und ein Reitpferd darstellt, als auf die Hügeln bezogen zu betrachten, was gleichzeitig das Problem des Zusammenhanges der Wagenabbildungen und der wirklich beerdigten Wagen gelöst hätte. Auf der Umfassungsmauer des Hügels oder auf dem zu Füßen derselben aufgestellten Grabstein hätte man abgebildet, was richtig im Hügel begraben lag. Die Zahl der am Inotaer Grabstein erscheinenden Namen (Fitz 1967—68, 203—204; AÉ. 1969, 519) und jene der unter den Hügeln begrabenen Personen ist jedoch nicht im Einklang. Aus dieser Grundlage und von den Angaben K. S á g i's (1944—45, 218) ausgehend, bestärkten immer zahlreichere Angaben unsere Inotaer Beobachtungen. Die in den Inschriften beschriebenen Personen konnten (25) Die Abbildungen der Grabsteine und die Verteilung der Inotaer Pferdeskelette vor Augen gehalten — mag behaup­tet werden, daß bei den Begräbnissen wo Pferde mitbeer­digt wurden, zwei Pferde immer zum Wagen gehörten, während das dritte das Reitpferd war. Drei Pferde kamen zum Beispiel zum Vorschein in Nagytétény, Sárszentmiklós (Gaul 1890, 100, 107), Kálóz (Marosi 1935, 213), Zsámbék (Alföldi 1935, 270). Zwei Pferde wurden in Nagylók (Gaul 1890, 120), Oroszvár (Rusovce/?) (Sági 1944-45, 216) gefunden. 29

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