Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 16. 1975 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1978)

Tanulmányok – Abhandlungen - Fitz Jenő: Grenzberichtigung im Jahre 214 zwischen Pannonia Superior und Inferior. p. 71–86.

es bloß möglich, jedoch nicht sicher, ob das Grab­denkmal von Szentpálpuszta zu den nach 214 entstan­denen Inschriften gerechnet werden kann. Falls der Grabstein nach 214 aufgestellt wurde, ist er die erste östlich der Flüsse Raab und Marcal bestimmbare Siedlung in Pannónia Superior. CIL, III, 10 957 = RIÜ 365 - Somlóvásárhely Aur. Rufinus. mil. / cho. (milliariae) H{e)m(ë)se.j an. XX co(n)sobrino / et Aur. Iezena / auiae an. LXXX. Aur. I Proculinus, \ pequarius leg. / [ J Die cohors milliaria Hemesenorum zählte seit 180 zur niederpannonischen Kriegsmacht ( 18 ). Aurelius Rufinus gehörte eher zur dritten als zur zweiten Ge­neration der Syrer von Intercisa; sein Cousin, Aure­lius Proculinus diente vielleicht in Aquincum, oder weniger wahrscheinlich, in Brigetio. Diese Folgerun­gen, genauso wie das Erscheinen in diesem Gebiet, der niederpannonischen Truppe (Truppen?) lassen darauf schlißen, daß der Grabstein nach 214 im Ge­biet von Pannónia Inferior entstanden ist. Aus den Inschriften folgt, daß das Gebiet östlich der Marcal, mindestens bis zur Linie von Arrabona und Szentpál­puszta, am Ufer des Bakonyér zu Pannónia Superior gehörte. Die im westlichen Teil von Pannónia Infe­rior gefundenen Inschriften stammen von der Linie Bőnyrétalap — Pannonhalma — Somlóvásárhely — Révfülöp ( 19 ). Die 214 durchgeführte Grenzberichti­gung hatte also ein bedeutend größeres Gebiet Pan­(18) Les Syriens à Intercisa. Collection Latomus, CXXII, 1972, 44—52. (19) Die sonstigen militärischen Inschriften, die zwischen Brigetio und Arrabona gefunden wurden, können nicht eindeutig nach 214 datiert werden. Aus der Aufzählung fehlen die aus dem Gebiet zwischen Várpalota und dem Balaton bekannten Inschriften. Wahrscheinlich bildete dieses Gebiet — im Gegen­satz zur von. A.Graf und Seinen Nachfolgern ange­gebenen Grenze — bereits seit der Provinzaufteilung in, Jahre 106 einen Teil von Pannónia Inferior. (Cf. A. MÓCSY, о. с, AÉrt, CHI, 1976, 29—30.) Die aus diesem Gebiet bekannten Inschriften sind die fol­genden : CIL, III, 4146 — Várpalota-Inota Aurelius Dialo, / ueter. ehr. VII Br(eucorum), / an. L. h. s. e. Trouc/issae uiuo Aur. ma/terae uiuae p. c. par. A. MÓCSY, AÉrt, CHI, 1976, 29. — Papkeszi, 197. T. Fl. T. f. Qu(i)r. Iustinus, / uet. leg. II Ad., dom. Sirm., I ann. LXX, sibi et Iuliae / Optatae coniugi /uiuae s. f. c. d. d., I Lateran, et Rufino cos. S. K. PALÁGYI — S. TÓTH., A római és középkori kő­tárkatalógusa. Tihanyi Múzeum. Veszprém, 1976. Nr 36 с — Csajág, 216 \Mine\ruae Aug. [s.] / Lud Aurélii / Valentinus / et Siluester. / dec. col. Aq. pro / se ex suis ex uoto / posu­erunt, Sabino et / Anulino cos. nonia Inferior angegliedert, wie jenes, das A. Graf — und nachher die Forschung im allgemeinen — annahm; die Grenze muß sogar westlich von der Li­nie gesucht werden, die A. Mócsy in seinem letz­ten Beitrag angegeben hat. Straßen Wenn wir die Grenze genauer bestimmen wollen, kann die Rolle des römischen Straßennetzes nicht vernachlässigt werden. Die wiederholte Kreuzung eines Hauptverkehrsweges mit der Provinzgrenze, wie dies zwischen Emona (solange es Pannonién an­gehörte) und Poetovio bekannt ist, konnte nur aus­nahmsweise vorkommen. Mit Hinblick auf den limes wäre es vollkommen unwahrscheinlich, daß eine kür­zere oder längere Strecke der uia milita,ris über das benachbarte Provinzgebiet führte, das also ein Teil der Staße, die zwei Lager, Städte oder strategische Punkte derselben Provinz verband, nicht unter Auf­sicht der Provinzialarmee stand( 20 ). Im Falle der 214 abgesteckten neuen Grenze wäre eine Abweichung von dieser Praxis weder durch die geographischen Umstände, noch durch die strategische Lage begrün­det gewesen. Die Savaria —Arrabona —Straße( 21 ) ge­hörte in ihrer gesamten Länge auch nach 214 zu Pan­nónia Superior. Wenn die Spuren der Straße zwischen Mórichida — Kisárpás und Arrabona — wie dies die Forschung allgemein annimt, — am östlichen Ufer der Marcal verfolgt werden können, dann war dieses Gebiet ein Teil von Pannónia Superior. Wenn die Inschrift von Szentpálpuszta wirklich nach 214 ents­tand, könnte sie diese Feststellung unterstützen. Wie wir im folgenden sehen werden, kann bestritten wer­Die beiden erstzitierten Inschriften, die niederpan­nonischen Truppeneinheiten erwähnen, sind vor 214 entstanden. Der Altar von Csajág stand in Aquincum. Es ist nicht anzunehmen, daß das Gebiet der colonia gelegentlich der Grenzberichtigung erweitert worden wäre. A. Mócsy erwähnt auch den in Veszprém zum Vorschein gekommenen Altar als aus diesem Gebiet Stammend (o. c, AÉrt, CHI, 1976. 30,). EIU. 366 — Veszprém I. О. M.,I(unoni) R(eginae) / M. Vlp. Oaddas. / sex (uir) col. Aq. et Vlp. / Victorina. pro / salute sua et I \suor\um и. I. p. /[.... Oc\t( obres?) Oen/[tiano et Basso cos. ?]. Die Inschift wärre mit dieser Ergänzung 211, d. i. vorder Grenzberichtigung entstanden. Der Altar kam sekundär zum Vorschein und wir besitzen keinen Anthaltspunkt, wo er ursprünglich gestanden hatte. Andererseits ist die Ergänzung auf Konsul-Namen auch bloß eine Annahme. Unter diesen Umständen kann dieserl Ar bezütaglich der Grenzlinie vor 214 als Beweis überhaupt nicht angeführt werden. (20) So hat A. Mócsy den langen Abschnitt der Sopi­anae—Gorsium Straße in Pannónia Superior in seinem Werk „Pannónia a korai császárság idején" be­zeichnet (Budapest, 1974, 176). (21) Itin. Ant. 262,9 73

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