Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 13. 1972 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1974)

Tanulmányok – Abhandlungen - Tóth Endre: Zur Entwicklung der Bezeichnung consularis der Statthalter. XIII, 1972. p. 163–165.

Allerdings wurde der Brauch, den Statthalter einer Provinz mit mehreren Legionen nur mit consularis zu bezeichnen, bis zum 3. Jh. unter den Donau­provinzen nur in Dazien allgemein. (35) Die Inschrift (CIL XIII 1679), die die Funktionen des L. Aemilius Fronto (36) in der Form . . .leg. A Jug pr.pr. I prov[inciae Lugjud. cos. \ trés provinciáé Galliae (Wende 2—3. Jh.) angibt, zeigt deutlich die Gegenüberstellung der Bezeichnung der Statthalter­schaft vor dem Konsulat durch leg. Aug.pr.pr., ein­erseits, und der Statthalterschaft nach dem Kon­sulat, anderseits. Aufschlußreich ist ferner in dieser Hinsicht die Inschrift von Ephesus (ILS 8830) des M. Nonius Macrinus, wonach das Amt des Statthal­ters in den beiden pannonischen Provinzen einen unterschiedlichen Rang zu haben scheint : rjyxfióvoi vnoLtLKov IIOÍVVOVÍCLC zfjç äv[a>], rjye[xóvcc IIccvvovíccc trjç xáro). Die Gepflogenheit, den offiziellen Titel des Statt­halters durch consularis zu ersetzen, hat sich also erst allmählich entwickelt. Zu Beginn wurde bei den Statthaltern der Provinzen mit mehreren Legionen das Wort consularis nur statt pro praetore benützt, später ließ man auch das Wort legátus weg, und consularis deutete nur auf das Amt des Statthalters hin. Doch wurden diese Denkmäler (im 1 — 3. Jh.) einerseits nicht von den Statthaltern errichtet, wäh­rend anderseits auch dem Wortlaut der Inschriften zu entnehmen ist, daß die mit consularis bezeichnete Person nur der Statthalter der Provinz gewesen sein konnte. E. Tóth (35) H.-G. PFLAUM, О. С. (36) PIR 2 , А 345-346. 165

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