Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 10. 1969 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1969)

Tanulmányok – Abhandlungen - Visy Zsolt: Inschriften und Zeichen auf den Terra Sigillaten von Intercisa. – Feliratok és tulajdonjegyek intercisai terra sigillatakon. X, 1969. p. 87–99.

vorkommt. Die wahrscheinlicheren Lösungen wären also: Romu[lus] (Abb. 2,9), Avus (Abb. 5,5), AbojAbus (Abb. 2,4, Alnus (Abb. 2,12. Aurus (Abb. 3,7). Wir haben nur die sichersten Lösungen aufgezählt, doch es scheint, daß auf den Gefäßen zumeist cognomen eingeritzt sind. Wir vermuten, daß es sich auch bei FLA ... um das cognomen handeln dürfte. Auch eine Analyse und Ergänzung der anderen Namen und Abkürzungen würde die Lage wesen­tlich nicht ändern. 22 Die sonstigen eingeritzten Zeichen lassen sich wiederum in zwei Gruppen teilen, je nach dem, wo das Zeichen ein­geritzt ist. Bei der einen Gruppe sind die verschiedenen Zeichen auf der Oberfläche des Gefäßes — theoretisch wo immer —, vornehmlich aber im Standring oder auf der äußeren Gefäßwandung eingeritzt. Die andere Gruppe hat — meines Wissens — bis jetzt noch niemand für „Kenn­zeichen" gehalten, obwohl auch diese Zeichen das Ergeb­nis einer bewußten Tätigkeit sind, demnach zum Thema gehören. Am Rand des Standrings einiger Sigillaten konn­ten nämlich parallele Einschnitte beobachtet werden. Unter den hier besprochenen Funden gibt es zwei Stükke mit derartigen Kennzeichen: Bruchstück 5 aus dem A-Graben und Bruchstück 9 aus der Abfallgrube neben der Wasser­leitung. Da wir jetzt von den eingeritzten Zeichen der Sigillaten sprechen, müßten wir — meiner Meinung nach — einen Schritt weitergehen: D. Gabler 23 bekennt sich in einigen Fällen zu der früheren Annahme, daß die kurzen Zeichen, die nicht als Buchstaben gedeutet werden können, Zahlen sein könnten. Bei den Zahlzeichen wäre eine dreifache Deutung möglich : der Preis, das Hohlmaß, das Datum des Kaufes oder der Schenkung des Gefäßes. Letzteres wäre annehmbar (doch müßte in diesem Fall der Name des Monats und die bei der Datierung unerläßlichen Silben KAL, ID oder NON neben der Zahl stehen, mit anderen Worten: das Zahlzeichen, die Ziffer stünde nicht für sich allein), doch die beiden erstgenannten Hypothesen können bei Sigillaten überhaupt nicht in Frage kommen. Offenbar lag es nicht im Interesse des Kaufmanns den Wert der Ware durch eingeritzte Zeichen zu verringern, außerdem mußte er doch die Preise der einzelnen Typen genau wissen, und auch der Käufer wollte wahrscheinlich das erstandene Gefäß durch Einritzen des Preises nicht verunstalten. Bei Sigillaten kann das Hohlmaß gar nicht in Frage kommen kann, die Kenntnis desselben ist nur bei Speichergefäßen von Wichtigkeit. Die Kerben am Rand des Standringes kön­nen auf diese Art keinesfalls gedeutet werden, wir müs­sen die einzig richtige Lösung dieser Frage anderswo su­chen. Zuvor müßte aber ermittelt werden, auf welchen Typen Ritzzeichen — weiche immer — am häufigsten sind. Früher einmal wurde festgestellt, daß sie „auf Schüsseln und Scha­len ohne Reliefverzierung häufiger vorkommen". 24 Dies trifft auch bei uns zu: Mit Ausnahme von vier Drag. 37 trugen beinahe alle anderen Drag. 31 oder 32 Schüsselfor­men und Drag. 33 Schalen derartige Zeichen. Hier stellt sich die Frage, warum die Besitzer ihre Namen nicht in die ansprechenden und viel wertvolleren Drag, 37-Gefäße ein­ritzten ? Womit kann es erklärt werden, daß es auf den ein­fachen, schmucklosen Typen viel mehr Inschriften und 22 Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch J. HARMATTA, о. c, 97. г 3 D. GABLER, о. c. , 60. Die weitere Literatur siehe ebd. 24 p. GABLER, o.e., 64, Zeichen gibt? 15 Dazu kommt noch, daß auch die vorhin erörterten „andersartigen Zeichen" — nachdem sie als Zahlzeichen ausgeschieden sind —, letzten Endes doch als Eigentumszeichen zu betrachten sind. Doch diente es dem Eigentümer gegebenenfalls nur als Erkennungszeichen, nicht aber als Bestätigung seines Eigentumrechtes. Wir glauben, auf Grund unserer früheren Erkenntnisse, hinzu­fügen zu dürfen, daß die Inschriften meistens nur das cog­nomen des Besitzers enthalten und nur in selteneren Fällen sein nomen. Eine Beantwortung der Frage ist — meiner Ansicht nach — nur dann möglich, wenn wir die einzelnen Stücke nicht gesondert untersuchen, vielmehr gemäß ihrer Funktion in der Gemeinschaft. Diese Gemeinschaft konnte nur die Familie sein. Offenbar besaß in der behandelten Zeit eine jede Familie durchschnittlich ein-zwei Sigillaten vom Typus Drag 37 und mehrere Sigillataschüsseln und -schalen. Die Anzahl der letzteren dürfte der Zahl der Familienmitglieder entsprochen haben. Dies ergibt sich aus der Art, wie die einzelnen Typen benutzt wurden und aus ihrem zahlenmä­ßigen Vorkommen in den Funden bzw. ihrer Proportiona­lität zu anderen Gefäßen. Es wäre denkbar, daß die Drag. 37-Sigillaten Besitz der Familie oder des Familienoberha­uptes waren, während die Teller und Schalen als persön­liches Eigentum der Familienmitglieder galten, die ihr Geschirr — um es unterscheiden zu können — mit einem Zeichen versahen. Wenn wir aber alle eingeritzten Zeichen nicht für Eigen­tums- sondern für Unterscheidungszeichen halten, dann wird uns sofort klar, warum es bedeutend mehr unverzierte Sigillaten mit Kennzeichen gibt, warum das cognomen häu­figer nur allein vorkommt, warum es so viele, sinnlos schei­nende Zeichen gibt, was für eine Rolle die Kerbschnitte im Standring gespielt hatten, daß ferner das eingeritzte nomen in der Familie kein unterscheidendes Merkmal gewesen sein konnte, und daß in dieser kleinen Gemeinschaft ein jedes, allen Familienmitgliedern bekanntes Zeichen seiner Funktion vollkommen entsprach. Diese Deutung dürfte auch für die Inschriften der Nicht— Sigillatagefäße annehmbar sein. Das wichtigste an der Sache ist aber, daß durch das Gesagte die Zeichen der Sigillaten vom ausgehenden 2. und dem beginnenden 3. Jahrhundert erklärbar sind. Die Deutung D. Gablers ist in diesem Fall nicht zutreffend, weil — seiner Ansicht nach — die Inschrif­ten das Eigentumsrecht bezeugen, und weil sie vornehm­lich in jener Zeit häufig waren, als die Sigillatagefäße noch keine gängige Handelsware, und als Rarität naturgemäß teuer waren. 26 Auch mehrere oder getilgte, das heißt, ausgekratzte Inschriften und Zeichen auf einem Gefäß aprechen für das Underscheidungssystem (Abb. 2,2,3,7, Abb. 2,4; Abb 6,5) möglicherweise (Abb. 2,4). Wahrscheinlich wechselte das Gefäß nur innerhalb der Familie den Besitzer, denn es ist kaum denkbar, daß ein abgebrauchtes Gefäß verschenkt oder gar verkauft worden wäre. Naturgemäß können die Gepflogenheiten der Men­schheit nicht in ein-zwei Gesetze gezwängt werden, die keine Ausnahmen zulassen. Auf den Typen Drag. 37. die — wie bereits erwähnt — zumeist Eigentum der Familie waren, 25 Diese Frage bleibt auch weiterhin bestehen, wenn wir bedenken, dass relative an allen Fundstellen die unverzierte Sigillata in grösseren Mengen vorhanden ist als die reliefverzierte. 26 D.GABLER, o.e., 65, 91

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