Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 4.-5. 1963-1964 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1965)

Tanulmányok – Abhandlungen - Fitz Jenő: Pannonien und die Klienthel-Staaten an der Donau. IV–V, 1963–64. p. 73–85.

in Tápé, an der Mündung des Flusses häuften. ш Wie schon erwähnt, können wir auch hier mit einer römischen Station rechnen. Hier schloss sich auch die von Lugio ausgehende wichtige Strasse an. Die angeführten Fundorte ergeben gleichzeitig auch die Stationen, deren Entfer­nung von einander dem im Imperium üblichen Abstand entspricht, doch sind die Beobachtun­gen, die wir bei den Sueben gemacht hatten, auch hier gültig. Noch schwieriger ist es, die Fortsetzung der Strassen nach Dazien an Hand vön Funden zu verfolgen. Es kann angenommen werden, dass sie von Csongrád ausgehend über Magyartés (Traianus Denar 131 ), Békésszentand­rás 135 und Szarvas (Antoninus Pius oder Marcus Aurelius und Faustina iunior Denare 136 ), längs der Körösflüsse ostwärts führten. Die Strasse nach Dazien, deren Ausgangspunkt Szeged war, folgte dem Lauf der Maros über Kiszombor (eine mit Traianus beginnende Münzenreihe 13 ') und über Németcsanád, wo wir aufgrund der Ziegelstempel der legio XIII gemina eine Sta­tion vermuten können. Neben diesen wichtig­sten Strassen können wir im Donau —Theiss­Gebiet (zwischen Kecskemét und Maláta) auch andere Strassenlinien voraussetzen, u. zw. längs der Theiss (Szentes, Szegvár, Hódmezővásár­hely); jenseits der Theiss, im Banat, am oberen Lauf der Theiss (Tiszalök, Buj usw.), doch sei dies gegenwärtig — in Ermangelung von Fun­den — nur am Rande erwähnt. Selbst dieses kurz umrissene Bild des rö­mischen Strassennetzes im Siedlungsgebiet der Sarmaten erhellt die weniger bekannten Seiten ihrer Klientel-Beziehungen. Auch hier sicher­ten — ähnlich wie bei den Quaden — die an den Strassen gelegenen Stationen, obwohl dort kein römisches Militär lag, weitgehend die Überwachung des Gebietes. Ermittelt gleichzei­tig auch die wirtschaftlichen Beziehungen längs dieser Strassen und in der unmittelbaren Umgebung derselben findet sich ein reicher Niederschlag römischen Importgutes, die Münz­funde stammen — gleich, ob es sich um Einzel — oder um Grabfunde handelt — aus dem Strahlungsbereich der Strassenzüge und be­stätigen die wirtschaftliche Abhändigkeit der Sarmaten vom römischen Reich. 138 Zusammenfassung Die äussere Verteidigungslinie wurde bis zu den Markomannenkriegen restlos ihrer Auf­gabe gerecht: Pannonién wurde in diesem Zeit­raum kein einziges Mal von den entfernt woh­nenden Barbaren angegriffen. Die Anrainervöl­133 HUSZAR: Nr. CCXXVI-CCXXVIII; KERÉNYI: 30, 50-54. 79, 97-108, 175-176, 180. 134 HUSZAR: Nr. CXXX; KERÉNYI: Nr. 15. 135 PÁRDUCZ: II. 27. 136 HUSZAR: Nr. CLXXXI; KERÉNYI: Nr. '67, 112. 137 HUSZAR: Nr. CXVI; KERÉNYI: Nr. 12, 25, 76, 90, 120, 128. ker, die die äussere Verteidigungslinie bildeten, wurden durch Klientelverträge in die Dienste Roms gestellt. Dass das primäre Ziel dieser Vereinbarungen ein militärisches war, ist of­fenkundig, letzten Endes aber war die militä­rische Überlegenheit Roms die Gewähr für die Einhaltung dieser Verträge, die allenfalls eher den Nützlichkeitserwägungen des Imperiums entsprachen, als dem Vorteil der Barbaren. Diese Verträge bedeuteten für Rom nicht nur den Schutz der Grenzen, boten vielmehr auch eine Möglichkeit, sich gegebenenfalls in die inneren Angelegenheiten dieser halbbaren Völ­ker, die sich noch nicht zu einem festen Staats­gefüge zusammengeschlossen hatten, einzumi­schen, wenn es die Interessen des Reiches er­forderten; waren ferner ein Vorwand, um diese Völker unter Kontrolle halten zu können. Doch geschah all dies über die nicht-militäri­sche Seite des Vertrages. Anscheinend lag es Rom daran, nicht nur alle offenen, gewaltsa­men militärischen Eingriffe zu vermeiden — insofern es sich durch die Umstände nicht da­zu gezwungen sah — und war bestrebt, auch die scheinbare Unabhängigkeit der Völker zu wahren. Noch fanden sich keine Anzeichen da­für, dass das Imperium in den Klientelstaaten Befestigungswerke angelegt oder Truppen im Lande seiner Verbündeten stationiert hätte. Die Überwachung erfolgte mit viel feineren Mitteln, noch dazu von jener Seite, die eigent­lich die Klientelverträge für die Völker vorteil­haft erscheinen Hess: an Hand der wirtschaft­lichen Beziehungen. Wichtige Handelsstrassen, die zu fern wohnenden Völkern führten, durch­querten die Klientelstaaten, und wurden zu den Schlagadern des wirtschaftlichen Lebens. Eine Analyse des Fundmaterials beweist, dass auch in den Klientelstaaten — wie im Impe­rium — längs der Strassen überall dort, wo es erforderlich war, Stationen errichtet wur­den, um den reibungslosen Verkehr und die Bequemlichkeit der Reise zu sichern. Die Mili­tärstempel der Ziegel aber, die in den einsti­gen Station zum Vorschein kamen, bezeugen, dass bei diesem Bauwerken militärische Ar­beitskräfte tätig waren, d. h., dass die Stras­sen nicht nur in der Art ihrer Erstellung den Strassen des Imperiums gleich waren, dass vielmehr Bau und Erhaltung derselben Auf­gabe des Militärs war. Daraus folgt, dass auch das Personal der Stationen den römischen Ge­pflogenheiten gemäss zusammengestellt war. Somit konnten die Strassen neben dem Han­delsverkehr mit den Klientelstaaten auch der zweckdientlichen Kontrolle gerecht werden. 138 Auf Grund des hier Gesagten würde sich die Untersu­chung lohnen, inwiefern die auf sarmatischen Boden zum Vorschein gekommenen Münzfunde der sarmatischen Be­völkerung angeschlossen werden können, ober ob die römischen Angestellten der Stationen in Zeiten der Un­ruhen ihr Geld vergruben. 83

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