Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 1. – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1960)

Tanulmányok – Abhandlungen - Nagy Lajos: Adalékok a Fejér megyei jobbágyság történetéhez (1543–1768). – Daten zur Geschichte der Leibeigenen im Komitat Fejér (1543–1768). I, 1960. p. 77–98.

n Vor der Türkenzeit betrug die Einwohnerzahl des Komitates. ungefähr 40 000 Seelen, im Jahre 1696 belief sich diese Zahl auf nur 8 000. In den folgenden beiden Jahrzehnten aber wanderten 30—40 % der 1696 zusammengeschriebenen Hörigenfamilien aus dem, Komitat ab. Die Neubevölkerung der verödeten oder nur dünn bevölkerten Ortschaften des Komitates hätte durch die natürliche Vermehrung: der Einwohnerschaft oder durch die planlose Ansiedlung der ihren früheren Gutsherren davongelahfenen hörigen Bauern kaum in absehbarer Zeit erfolgen können. Es ergab sich demnach die Notwendigkeit eines systematischen Ansiedeins der Dörfer. Die Gutsherren versuchten den Mangel an Arbeitskräften durch die Einwanderung von Ausländern zuj beheben. Die Ansiedlung deutscher Bauernfamilien auf dem Gebiet des Komitates erfolgte bereits vor dem Jahr 1715 (Bodajk, Mór) und wurde sporadisch fortgesetzt. Tárnok, Adony, Vaj ta, Nadap, Lovasberény, Vértes­acsa, Csákvár, Iszkaszentgyörgy. Doch verschwand der Grossteil dieser sporadisch angesiedelten deutschen Bauern alsbald. Die erste systematisch besiedelte deutsche Gemeinde des Komitates war Szár (1728—1737.) Grossangelegte Ansiedlung deutscher Bauern erfolgte erst um 1740: Kozma, Ondód, Etyek, Isztimér, Kúti, Szentmiklós, Balinka, Boglár, Gut. Die Ansiedlung der Deutschen fiel auf die Zeit der Erbfolgekriege. "Wahrend der 14 Kriegsjahre waren 1 400 Siedler im Komitat eingetroffen, in den darauf folgenden 15 Friedensjahren aber nur 350. Mitunter wurden auch Slowaken angesiedelt: Sós­kút, Tárnok, einige Familien in Bicske, Adony und Kuti. Fast in gleichem Masse ging auch die Ansiedlung ungarischer Bauern vor sich. In einigen Ortschaften, die während der Türkenherrschaft noch bewohnt waren, aber während der Befreiungskriege verödeten, Hessen sich in den Jahren 1710—1720 ungarische Bau­ern nieder: Kajászószentpéter 1715; Soponya, Csákvár 1713; Tordas, Ráckeresztur, Felesül 1716; Tárnok, Ce­ce 1719; Pázmánd 1715; Csór 1724; Vájta, Igar 1720; Fenteié 1736, 1744; Gánt 1751; Sárosd 1761, Sárkány 1748; Veleg 1758. In den "meisten Fällen liessen sich die ungarischen Siedler in den Einödehöfen nieder. Die Auffüllung der ungarischen Dörfer erfolgte teils durch den natürlichen Bevölkerungszuwachs, teils durch Zuwanderung. In Hinsicht der herrschaftlichen Pflichten können wir drei Kategorien unterscheiden, u.zw. wertragsmas­sig, dann urbarial gedingte Bauern und solche, die her­kömmlichen Brauch gemäss dienten. Nach dem Befrei­ungskrieg und zur Zeit Rákóczis wurden zahlreiche Verträge abgeschlossen. Der überwiegende Grossteil derselben ist ein Siedlungsvertrag. In dieser Zeit wa­ren Verträge, die die hörige Bauernschaft zürn Frohn­dienst verpflichtet hätten, äusserst selten. Alle diese Kontrakte — mit Ausnahme jener, die erneut wur­den — gerieten in Vergessenheit. Die Verträge aus der Zeit um 1740 sind schon viel ausführlicher als jene, die zu Ëeginn des Jahrhunderts abgeschlossen Wur­den: sie erstreckten sich sowohl auf den Census als auch auf gewisse Frohnleistungen. Der Census war bei allen sehr hoch, während die Frohnpflichten verhält­nismässig niedrig waren. In den Jahren) 1750 und 1760 aber lag der Schwerpunkt der Kontrakte auf dem Frohndienst. Im Komitat Fejér wurden nach 1760 in­nerhalb von 5—6 Jahren 60—70 % der Kontrakte abge­schlossen Diese Verträge stehen mit der Erweiterung der herrschaftlichen Landwirschaft in engem Zu­sammenhang, vornehmlich jene, die im Jahre 1766, zur Zeit der Bauernbewegungen zum Abschluss ge­langten. Die fixen Posten waren: 6 Gulden Barzah­lung und 12 Tage Robot. Betrug der Census 2—3 Gul­den, so belief sich der Robot auf ''52 Tage. Die Urbarien wurden auf dem Gebiet desi Komi­tates! nach einem komitatlichen Schema aus dem Jahr 1726 festgesetzt. Der Bauer war demnach zu 4 Gulden Barzahlung und 52 Tagen Robot verpflichtet; die Abgaben in Naturalien betrugen ein Neuntel. Die Einführung der Urbarien war für das hörige Bauern­tum einer) Strafe gleich. Anlässlich der Regelung der Urbarialpflichten im Jahre 1768 fanden sich nur mehr in sehr wenigen Ort­schaften solche Bauern, die dem herkömmlichen Brauch gemäss dienten. Der kennzeichnende Wese­nzug ihrer Leistungspflichten war die volkammene Ungewissheit. Parallel mit den stets wachsenden Ansprüchen der Gutsherren wuchsen auch die Robot­pflichten der Bauernschaft ins Unermessliche. In den Jahren um 1760 gingen immer mehr und mehr Grossgrundbesitzer des Komitates Fejér zu der allodialen Bebauung ihrer Güter über. Die Bebauung des Allodiums erfolgte auf dem billigsten Wege: u.zw. durch die immer grössere" Inanspruchnahme der hörigen Bauernschaft. Die Ausgestaltung der herrschaftlichen Meierhof­wirschaft nahm auf dem Gebiet des Komitates um das Jahr 1740 seinen Anfang. Dieser Zeitpunkt fällt mit der Wiederbevölkerung des Komitates und den österreichischen Erbfolgekriegen zusammen. Von die­ser Zeit an machte sich ein gesteigertes Bestreben der Gutsherren, ihre Einkünfte zu steigern, bemerkbar. Vorerst erfolgte die grösstmögliche Ausbeute der herrschaftlichen Nutzung durch Erhöhung der Ein­nahmen. Dann wurden weit ausgedehnte Weideländer — vornehmlich in den südlichen Teilen des Komita­tes und wo es möglich war, auch in den nördlichen Gebieten — verpachtet. Dies traf die hörige Bauern­schaft besonders empfindlich, da sich die Feldflur dadurch wesentlich verringerte und dieser Umstand einer Weiterentwicklung hemmend entgegenwirkte. Gleichzeitig damit erfolgte auch eine Erweiterung der herrschaftlichen Meierhöfe. Dieselm Vorgang verlieh die Getreidekonjunktur des siebenjähriuen Krieges einen bedeutenden Auftrieb. Die Frohndienste der Bauernschaft aber nahmen im ganzen Komitat zu­sehends zu. L. Nagy

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