Fülöp Gyula (szerk.): Festschrift für Jenő Fitz - Szent István Király Múzeum közleményei. B. sorozat 47. (Székesfehérvár, 1996)
W. Eck: Rang oder alter: Die Kompensation von Standerserwatungen in Öffentlichen Ehrungen in Volubilis
stets bereits beim Tod des avancierten Sohnes nicht mehr unter den Lebenden. Im Gegensatz dazu aber erscheinen, neben anderen Angehörigen, bei den noch nicht zu einem Amt Gekommenen in 12 Fällen auch die Väter als Dedikanten.'201 Gerade der Vergleich mit Inschriften unter den Statuen von Frauen aus Volubilis zeigt mit besonderer Deutlichkeit, daß die Nennung des Alters bei jüngeren Männern kein Zufall war bzw. nicht etwa mit der Trauer um jung Verstorbene erklärt werden kann, vielmehr eben das Äquivalent für öffentliche Ämter darstellte. Denn wenn die immatura mors der Grund für Kennzeichnung mit den Lebensjahren gewesen wäre, müßte dies auch bei jungen Frauen geschehen sein, was aber nicht der Fall war. Frauen konnten üblicherweise keine Amtspositionen übernehmen, einmal abgesehen vom Priesteramt einer flaminica. Insoweit gab es selbstverständlich auch keine öffentliche Erwartung, mit welchem Alter eine öffentliche Tätigkeit einzusetzen habe; d. h. aus der Nichterwähnung von Ämtern konnten auch keine negativen Schlußfolgerungen etwa über eine „Verweigerung“ gegenüber der Stadt abgelesen werden. Deshalb verwundert es auch nicht, daß unter den 16 Ehrenstatuen aus Volubilis für Frauen,'211 die ebenso wie bei den Männern offensichtlich sämtlich postum errichtet wurden, sich nur eine findet, in der das Lebensalter angeführt wird; die so charakterisierte Mamilia Lucilla war aber ohnehin nicht der Normalfall der Volubilitanerin, da sie aus dem municipium Conobaria in der Baetica stammte.'221 Sonst aber genügte bei den Frauen, auch ohne Priesteramt, der Name und die verwandtschaftliche Einordnung; das Alter wird nicht genannt.'231 Symptomatisch sind die Statuenbasen, die für drei Mitglieder einer Familie (in zwei Generationen) errichtet wurden. Der Text auf der Basis für die Tochter eines Valerius Tuscus lautet:'241 Valeriae Caecilianae Tuscifil(iae), Sex. Val(eri) Prisci uxori, Val(erius) Tuscus pater indulgentissimae fil(iae) p(osuit). (20) Zumeist wird der Vater zusammen mit der Mutter genannt : parentes. (21) IAM 2,430.439.440.443.454.461.462.463.467.468.469.471.472. 475. 476. 477. (22) IAM 2, 469. (23) Dies macht im übrigen deutlich, daß nicht etwa die Trauer um die zu früh Verstorbenen der Grund für die Nennung des Lebensalters war. (24) IAM 2, 475. (25) IAM 2, 447. (26) IAM 2, 446. (27) Mangels entsprechender Angaben über möglicherweise den einzelnen Basen zugehörige Statuen läßt sich (bisher) nicht sagen, ob der Unterschied im „Avancement" sich vielleicht auch im Typus der statuarischen Repräsentation niedergeschlagen hat. (28) W. Eck, Altersangaben in senatorischen Grabinschriften: Standeserwartungen und ihre Kompensation, ZPE 43, 1981, 127 ff. Dort ist zu ergänzen: CIL XIV 2428; AE 1913, 172. Für den Sohn formuliert der Vater:'251 M(arco) Valerio Honorato Tusci f(ilio)Honorati nepoti, an(norum) XVIII, Tuscus pater fil(io) piissimo pos(uit). Für seinen eigenen Vater, also den Großvater des früh verstorbenen Sohnes, konnte er dagegen den erreichten soziopolitischen Rang direkt charakterisieren, das Alter war deshalb unerheblich:'261 M(arco) Valerio Honorato Tuscifil(io) dec(urioni), aedilicio, Ilvirali, Val(erius) Tuscus f(ilius) piissimo (par) patri pos(uit). Die Verpflichtung der führenden Familien der Stadt gegenüber der Gemeinde muß somit eine wichtige Komponente in der Mentalität und im Denken der Bürger gewesen sein. Es stand nicht einfach im Belieben des Einzelnen, den Verpflichtungen nachzukommen oder sich ihnen zu entziehen. Wenn den Verpflichtungen nicht nachgekommen wurde, dann bedurfte es zumindest einer allgemein akzeptablen Begründung: Tod vor Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Alters war ein solcher Grund.'271 Mit dieser Ansicht aber standen die Bewohner von Volubilis nicht ganz allein; denn eine ähnliche Vorstellung findet sich mit der gleichen sprachlichen Fassung, d. h. der Angabe des Lebensalters bei zu früh Verstorbenen, auch bei Mitgliedern der senatorischen Führungsschicht,1281 wo ebenfalls dem Eindruck, der Verstorbene könnte sich etwa seinen Verpflichtungen entzogen haben, entgegengetreten wird. Man wird untersuchen müssen, ob auch die Gesellschaft anderer Städte des Reiches diesen Vorstellungen mit gleichen, ähnlichen oder vielleicht ganz anderen Formen bei der statuarischen und inschriftlichen Repräsentation gefolgt ist.'291 (29) Das größte Hindernis für vergleichbare Untersuchungen besteht wohl darin, daß zumeist keine genauen Fundangaben für entsprechende Statuenbasen vorhanden sind, somit auch nicht festzustellen ist, ob auch anderswo ein Bezug zwischen Erwartungshaltung und der Form der Präsentation bestand. Mögliche Beispiele für eine entsprechende Antwort könnte man in einigen Statuendedikationen in Spanien sehen; vgl. G. Alföldy, Bildprogramme in den römischen Städten des Conventus Tarraconensis - Das Zeugnis der Statuenpostamente. in: Rev. de la Univ. Complutense 18,1979,241 ff. Nr. 253. 288. 291. 298 f. 331 f. 369. Allerdings scheint hier der Nachdruck mehr auf die Tatsache gelegt zu sein, daß trotz eines geringen Alters schon einzelne Ämter übernommen wurden. Keinerlei Statuendedikationen mit Angaben des Alters finden sich dagegen in Oberitalien, vgl. G. Alföldy, Röm. Statuen in Venetia et Histria. Abh. Heidelb. Akad. Wiss., Phil.-Hist. KL, 1984, Nr. 3, 75 ff. Auch in Tibur, wo sehr viele Statuenbasen, hier sogar häufig in situ, erhalten geblieben sind, kann man den oben geschilderten sozialen Mechanismus im Text der Inschriften nicht feststellen. 69