Fülöp Gyula (szerk.): Festschrift für Jenő Fitz - Szent István Király Múzeum közleményei. B. sorozat 47. (Székesfehérvár, 1996)
W. Eck: Rang oder alter: Die Kompensation von Standerserwatungen in Öffentlichen Ehrungen in Volubilis
JENŐ FITZ SEPTUAGENARIO W. Eck RANG ODER ALTER: DIE KOMPENSATION VON STANDESERWARTUNGEN IN ÖFFENTLICHEN EHRUNGEN IN VOLUBILIS. Bei den Grabungen in Volubilis, der Provinzhauptstadt der Mauretania Tingitana, wurden auf dem Forum bzw. an anderen loci celeberrimi der Gemeinde zahlreiche Statuenbasen gefunden, mit denen zumeist Mitglieder der lokalen Führungsschicht, Männer und Frauen, aber auch Heranwachsende, geehrt wurden.'11 Auffälliges Merkmal der Masse dieser Statuenbasen ist, daß sie zum weitaus überwiegenden Teil von Privatpersonen aufgestellt wurden, vor allem von engsten Angehörigen der Geehrten, von Vater oder Mutter, Bruder oder Schwester, Mann oder Frau, in einem Fall auch von der Schwiegertochter ;'21 aber auch Freigelassene finden sich unter den Dedikanten.'31 Nur in wenigen Fällen ist auch der Dekurionenrat von Volubilis genannt; doch selbst dann übernimmt irgendjemand aus der Verwandtschaft die Sorge um die konkrete Errichtung der Statue.41 M. Christol konnte sehr wahrscheinlich machen, daß bei all diesen Statuendedikationen. tatsächlich der Dekurionenrat eingeschaltet gewesen war, auch dann, wenn er im Text der Inschrift nicht erwähnt ist.151 Bei dem eingespielten Verfahren erschien dies nicht nötig, da ohnehin nur Mitgliedern der führenden Familien von Volubilis die Möglichkeit gegeben war, auf dem Forum repräsentiert zu werden.16* Auffällig an nicht wenigen dieser Inschriften ist die Nennung des Alters der (männlichen) Geehrten, in der Form annorum...,a) also ein Charakteristikum von tituli sepulcrales. Denn epigraphische Texte, die unter Ehrenstatuen angebracht wurden, tragen üblicherweise nie diesen Hinweis, da der Grund für die Errichtung einer statua honoraria unter Normalumständen entweder die Bekleidung von Ämtern oder ein konkretes Verdienst um eine Gemeinde, eine Gruppe von Personen oder eine Einzelperson gewesen ist. Das Alter spielte dabei aber kaum eine Rolle. In vielen Inschriften aus Volubilis aber ist das Lebensalter auch auf den Statuenbasen aus dem öffentlichen Bereich ohne Zweifel ein charakteristischer Zug. Gerade die Erwähnung der Lebensjahre war aber für M. Christol'8* der stärkste Hinweis darauf, daß die Mehrzahl dieser Inschriften (wenn nicht sogar alle) und die dazugehörigen Statuen keine normalen Ehrungen zu Lebzeiten darstellten, daß sie vielmehr durchweg erst nach dem Tod errichtet wurden, somit postume Ehrungen gewesen sind. Da allerdings nicht auf allen Statuenbasen angegeben wird, wie lange der postum Geehrte gelebt hat, ist zu fragen, ob das Lebensalter ohne Grund einmal hinzugefügt, während es ein andermal weggelassen wurde oder ob es für das eine und das andere spezifische Gründe gegeben hat. Die anschließende Liste, die nach den Publikationsnummern in Inscriptions Antiques du Maroc 2 geordnet ist, bietet folgendes Bild:*9* Nr.Name Amt/Rang Alter Dedikanten 424 M. Caecilius [I]bzatha equo publico design(atus) XVII Schwester 425 Q. Caecilius Priscus equo pub. exornatus XVII Mutter 427 L. Pompeius Senior trib. mil. leg. VIII Aug., praef. cohor. II Fl. Afror. Söhne 429 Aemilius Severus flam., dec., Ilvir Frau u. liberti 431[L. Antonius] aedilicius XXIIII Vater'10* 432 L. Antonius Lucianus XXIIII Vater 433 L. Cafecilius] aed., dec. Sohn (1) Inscriptions Antiques du Maroc 2: Inscriptions Latines, ed. J. Gascou, Paris 1982, 268 ff. Nr. 424 ff. = IAM 2. (2) IAM 2, 434. (3) Siehe z. B. IAM 2, 429. 439. (4) Vgl. z. B. IAM 2, 456. 457. 459. (5) M. CmusTOL, Les hommages publics de Volubilis: epigraphte et vie municipale, Africa Romana 3,1986, 83 ff. ; vgl. auch unten Anm. 11. (6) In Einzelfälien konnte dann eine so beschlossene Ehrung auch in den privaten Bereich übertragen werden; vgl. W. Eck, Ehrungen für Personen hohen soziopolilischen Ranges im öffentlichen und privaten Bereich, in: Kolloquiumsakten über die Stadt im 2. Jh., Xanten Mai 1990 (im Druck). (7) Diese Form ist stereotyp bei all den in der folgenden Liste angeführten Lebensdaten. Die eigentliche Sepulkralforme! qui vixit annos/is, wie sie auch in den sonstigen Grabinschriften in Volubilis üblich ist, erscheint dagegen auf den Statuenbasen, die auf öffentlichen Plätzen der Stadt aufgestellt waren, nie. Näher an den wirklichen Grabformeln sind nur IAM 2, 478. 480. 481, wo neben den Lebensjahren auch Monate bzw. Tage noch genannt werden. (8) Christol (Anm. 5) 90 ff. (9) Nicht einbezogen werden hier Dedikationen für Personen, die sich nur für kürzere Zeit in Volubilis aufhielten, also z. B. Statthalter. Bei ihnen galten nicht unbedingt die für Bewohner von Volubilis gültigen Regeln. (10) Nach IAM 2, 431 ist es nicht sicher, ob vor der Zahl XX1III noch ein weiteres Zeichen anzusetzen ist, womit möglicherweise ein höheres Alter angegeben gewesen wäre. Nach dem Gesamtbefund der Inschriften, die hier aufgeführt sind, ist dies höchst unwahrscheinlich. 67