Lukács László (szerk.): Märkte und Warenaustausch im Pannonischen Raum - István Király Múzeum közelményei. A. sorozat 28. (Székesfehérvár, 1988)

Werner Nachbagauer: Wanderhändler in Wien um die Jahrhundertwende

ehemalige Korbflechter mit fertigen Korbwaren. 21. Nach Kobatsch, a.a.O., S.21 soll der Frauenanteil sehr gross gewesen sein. 22. Kobatsch, w.o., S.22 23. Die italienischen Wanderhändler befassten sich vor allem mit dem Verkauf von Waren in Form von sogenannten 'Austraglizenzen' nach § 60 der Gewer­beordnung und galten rein rechtlich nicht als Hausierer. Sie mussten für ihre Tätigkeiten (Verkauf von Gipsfiguren, Konfekt, Eis etc.) einen Ge­werbeschein lösen. Die meisten dieser 'Italiener' stammten aus dem Tren­­tino und lebten nur saisonal in Wien (Kobatsch, a.a.O., S.26). 24. Kobatsch, a.a.O., S.20, S.23, S.13 u. Krammer, a.a.O., S.104 Eine schöne Behandlung dieses verkaufspsychologischen Tricks findet sich bei Bauche, Ulrich: Oie Kleidung der ländlichen Händler auf dem Hamburger Markt. In: Stadt-Land-Beziehungen. Verhandlungen des 19. Deutschen Volkskundekon - gresses in Hamburg, Göttingen 1973, S.207-220. 25. Schwiedland, a.a.O., S.XLI 26. w.o. 27. Kobatsch S.13. u. S.16 28. Kobatsch, a.a.O., S.15. u. S.20 29. Kobatsch, a.a.O., S.13 schreibt: "Insbesondere das Wittshausgeschäft ist ein Monopol der Hausierer." Krammer, a.a.O., S.23 verweist auf die gestiegene Kaufbereitschaft bei alkoholisierten Menschen. 30. Kobatsch, S.19 u. S.22 31. Krammer, w.o., S.97 32. Schwiedland, a.a.O., S.LVIII 33. Schwiedland, a.a.O., S.LV 34. Kobatsch, a.a.O., S.17 35. Krammer, a.a.O., S.80 u. S.82 36. Schwiedland, w.o.,S.IX 37. Diese Quartiere lagen vor allem in den billigeren Vorstädten Meidling, Ottakring und Hernals. "Einer mietet eine Wohnung und nimmt Aftermieter (Berufskollegen) auf. Diese zahlen zusammen mehr als ihr Vermieter (Kobatsch, a.a.O., S.29). 38. Von den italienischen Gipsfigurenhändlern wurden zum Verhausieren Hilfs­kräfte verwendet: "ungelernte, kaum dem Kindesalter entwachsene Indivi­duen, mit schlechter Verköstigung und den sanitären Bedingungen nicht entsprechender Unterkunft: 10-12 Personen schlafen und wohnen in einem Raum, 14-16 Stunden Arbeit täglich, keine Sonntagsruhe, unversichert (Kobatsch, w.o., S.26). 39. "Die gewerbe- und sanitätspolizeiliche Kontrolle hinsichtlich der Unter­kunft und Lebensweise der Hausierer ist noch schwieriger als bei den Heimarbeitern" (Kobatsch, w.o., S.31). 43

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