Kralovánszky Alán (szerk.): Székesfehérvár évszázadai. 2. Középkor - István Király Múzeum közelményei. A. sorozat 14. (Székesfehérvár, 1972)
Mezey László: Székesfehérvár egyházi intézményei a középkorban
das Marienstift als ’capella specialis’ des Königtums, die für die Urkundung und Briefsverkehr der Könige geeigneten Hofkleriker ; der Propst selbst bekleidete meistenfalls des Amt eines Vizekanzlers. Die ersten Ansätze für die ungarische Geschichtsschreibung lassen sich im Kreise des Domklerus von Székesfehérvár vermuten. Was endlich die soziale Herkunft der Chorherren betrifft, so sind sie in den meisten, überprüfbaren Fällen aus dem Adel gekommen und zwar aus den höheren oder besser begüterten Geschlechtern. Die staats- und kirchenrechtliche Ausschmückung der Lieblingsgründung des Hl. Stephan deutet ziemlich klar auf Aachen, als Modell hin. Dessen bewusst scheinen die königlichen Kleriker des Domes gewesen zu sein; wohl deshalb fügten sie in die Festantiphon des Königs (Ave beate rex Stephane ...) von Einhard Karl dem Grossen zugedachten Epithete hinein. Das Spital und Ordenshaus der Johanniter in der Sziget (Insel) genannten Vorstadt, dessen Gründung von Erzbischof Martirius von Gran angeregt und von der Königin Euphrosine, Witwe von Géza II vollendet war, stand als königliche Stiftung unmittelbar unter dem Erzbischof von Gran. Sein Patrozinium, der Hl. König Stephan, lässt vermuten, dass das ursprüngliche Zweck der Johanniterniederlassung die Betreuung der zum Stephansgrab pilgernden Armen und schwächer bemittelten gewesen sein sollte. Ähnlich, wie bei dem Mariendom so war ein Glaubwürdiger Ort von dem Johanniterkonvent besorgt, dem auch eine Konventschule angegliedert war. Der Präzeptor stand den Ordensrittern, der Prior den Kaplänen vor; ein Custos leitete den Glaubwürdigen Ort, wie auch die Rechts- und Temporalienangelegenheiten des Stephankönigsspital. Nicht selten bekleidete der Prior auch das Amt des Custos. Auffälligerweise kommen unter den Konventspriestern Amtsbezeichnungen vor, die sonst im Ungarn für Kapitelsdignitäre im Gebrauch waren; Lector (Scholaster), Cantor, Custos und zwar in der Dignitärenzeile der vom Konvent ausgefertigten Urkunden. Soweit es überhaupt nachweisbar ist; die soziale Zusammenstellung des Johanniterkonventes von Székesfehérvár lässt sich folgenderweise vorstellen: die Ritter entstammten dem Adel, die Kapläne vielfach dem Stadt- oder Marktbürgertum, die Konverse (Servientes) lieferten höchstwahrscheinlich die Dorfbewohner der Konventsbesitzungen. Unter den vielen anderen kirchlichen Instituten [Kollegiatstift St. Nikolaus; Pfarrkirchen (Bartholomäus, Heiligenkreuz, St. Emmerich), Klöstern (Dominikaner, Minderbrüder, Augustiner, Dominikanerinnen)] ragten die besprochenen drei hervor. Die älteste Taufkirche — Peter und Paul — verlieb unter der Jurisdiktion des Diözesanbischof von Veszprém; das Marienstift stieg allmählich bis zur päpstlichen Exemption hinauf; der Konvent der Johanniter zählte zu den primatiale Exemption geniessenden königlichen Kirchen. Imitte dieses bunten Jurisdiktionsbildes der Krönungsstadt Ungarns erblicken wir den Königsstuhl des Reiches, des Grab des ersten Königs und die viele Jahrhunderte hindurch im Dom aufbewahrte sacra corona regni. Mit recht besangen die Kleriker des Mariendomes so begeistert das Lob dieser Stadt: Regia Urbs Alba gaude — tanto digna principe — decorata quidem laude re simul et nomine — eo, quod tam pretiosi — corporis egregium — possidere meruisti — felix facta premium. (Resp. IX. Off. S. Stephani.) * * Diese Studie wurde am 13-ten Mai 1968 anlässlich der III. Stadthistorischen Konferenz von Stuhlweissenburg vorgetragen. 36