Halmágyi Pál: Az utolsó hagyományos főispáni beiktatás Makón. A Makói Múzeum Füzetei 79. (Makó, 1994)

DE LETZTE TRADITIONELLE ERNENNUNG DES OBERGESPANS VON MAKO Pál Halmágyi Das Komitat Csanad - das noch von Stephan, dem I. gegründet wurde - hörte am 16. März 1950 mit der Einführung der Bezirksverwaltungen auf zu existieren. Das Komitat entsprach in den fast tausend Jahren seines Bestehens der Funktion, für die es geschaffen wurde. Die Institution versah die verschidensten Bereiche der in diesem Gebiet lebenden Bevölkerung, die gesundheitliche, die rechtlichen, die Bildungs-, die wirtschaftlichen und die organisatorischen Aufgaben. Die Amtseinrichtung entstand stufenweise und hat sich den Bedingungen entsprechend entwickelt, bzw. gelangte in einen scheintoten Zustand, wie z. Bsp. während der Türkenherrschaft. Die Neubesiedlung eröffnete eine neue Epoche auch im Leben des Komitats. Anstelle des von den Türken zerstörten Csanads wurde Makó das neue Komitatscentrum, wo es in den 1740-er Jahren schon ein bescheidenes Siitzungsgebäude des Komitats gab. Im Reformzeitalter standen die Csanader Edlen im Lager des Fortschritts, im Freiheitskampf verteidigten sie sogar bis zum letzten Tag die Ideen Kossuths. Während des Dualizmus entfaltete und verzweigte sich die Komitatsadministration voll. Durch die Gebietsregelungen des Trianoner Friedensvertrages hat Mako und Umgebung sehr gelitten. Innerhalb der neuen Grenzen wurden aus einzelnen Komitatssplittem 1924 das gemeinsam vereinigte Komitat Csanad-Arad-Torontal geschaffen. Der letzte noch nach den alten Traditionen ernannte Obergespan war Miklos Fejer aus Szajoli. In seiner Zeit als Obergespan brach der zweite Weltkrieg aus, dessen vorerst noch weit wütende Kampf erreichte im Herbst 1944 die Grenzen des Komitats Csanad. Der Obergespan und mit ihm zusammen die Komitatsadministartion mußten flüchten, und sie sind nie wieder in ihre Ämter zusückgekehrt. Noch einige Jahre funktionierte das Komitat Csanad, dann verschwand auch sein Name von der ungarischen Landkarte. Eine in Äußerlichkeiten sich an die Vergangen­heit anschließender Verwaltungsakt, die Erinnerung an die Ernennung des Obergespans wird in dieser Arbeit mit Worten und Bildern zitiert. 11

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