A Móra Ferenc Múzeum Évkönyve, 1971. 2. (Szeged, 1974)

Die VII. Archäologische Konferenz in Szeged - Varga, Imre: Die biologische Altersbestimmung der anthropologischen Funde des awarenzeitlichen Gräberfeldes von Kunszállás

Das Quantum des Phosphors in anorganischer Bindung habe ich auf Grund nativer Knochenvermahlung bestimmt. Das Prinzip der Bestimmung ist: nach Schwefelsäure geben wir Ammonium­molybden zu der Knochenerde, so erhalten wir Phosphormolybdensäure. Davon sondert sich Molybdenblau unter der Wirkung des Reduktionsmittels in colloidaler Lösung aus. Die Farbe hängt von dem Phosphorgehalt ab. Die Bestimmung ist in Kolorimeter von Dubosq vollendet (Lengyel, 1963). Das Quantum des Karbonats in der organischen Substanz kann auf Grund der gemahlten Knochen unmittelbar bestimmt werden. Infolge Sauerhandlung wird Kohlendyoxid frei. Von dem in Endiometer abgemessenen Gas wird zuerst Kohlen­dyoxid durch Kalilauge absorbiert werden. Auf Grund der Volumenverringerung kann das Quantum des Gases in dem Haldene-Apparat nach der Methode von Ab­derhalden ausgerechnet werden. Aus Mangel an technischen Einrichtungen konnte ich die Bestimmung leider nicht durchführen. Im weiteren werde ich die mir von Imre Lengyel zur Verfügung gestellten Daten aufwenden. Für die Überlassung der Angaben möchte ich ihm hiermit danken. ERGEBNISSE An dieser Stelle berufe ich mich wiederholt darauf, dass ich die morphologische Analyse schon früher durchgeführt habe. Tabelle 1. zeigt die Verteilung des untersuchten Materials nach Todesaltern und Geschlechtern. Unter den 50 Gräbern gibt es in 19 (38%) so mangelhafte Skelett­reste, die für eine detailliertere Analyse geeignet sind, 31 (62 Prozente des Materials) sind von gutem Erhaltungszustand. Die Ergebnisse der Bestimmungen des Todesalters und der Geschlechter sind in der Tabelle 2. enthalten. Auch aus der Tabelle wird klar, dass das Alter auf Grund des Skeletts nur in sehr wenigen Fällen festgestellt werden konnte. Bei der morphologischen Altersbestimmung habe ich über dem 20. Lebensjahr „20-ere" Kategorien festgesetzt. Z. B. des Alter Adultus liegt zwischen dem 20-sten und 40-sten Jahren. Meiner Meinung nach ist diese Kategorie ziemlich weit, deren Verengung auf morphologischer Grundlage gar nicht möglich wäre. Mehrmals habe ich die Bezeichnung Ad.-Mat. angewendet. Diese bedeutet, dass ein gewisses Individuum zu beiden Altersgruppen gehört haben könnte, oder ein Grenzfall festgestellt worden ist. Es ist nämlich vorgekommen, dass ich im Falle eines Grabes auf Grund des Schädels das Alter Adultus festgestellt habe, während das Skelett — infolge der geöffneten Epiphysenfugen — von einer jüngeren Alters­klasse gezeugt hat (Juv.-Ad.). Da die Ergebnisse der chemischen Untersuchungen durch die Dekomposition in einem hohen Masse beeinflusst werden, halte ich für nötig darauf einzugehen. DEKOMPOSITION Unter Dekomposition verstehen wir die Gesamtheit all jener biologischen, che­mischen und physikalischen Einwirkungen, die die Knochen von dem Tod des Indi­viduums bis an die Beginnung der komplexen Knochenuntersuchungen erleiden, und infolge welcher die originalen Matériáién des Knochens sich qualitativ und quantitativ verändern. 132

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