A Móra Ferenc Múzeum Évkönyve, 1966-67. 1. (Szeged, 1968)

Börcsök Vince: Die Ausbildung der Verwaltung in Szeged–Alsótanya und seiner völkischen Rechtsanschauung

Ihre Rechtsanschauung hat eigenartiger Weise ein doppeltes Gesicht. Das gemeine Verbrechen, der Diebstahl, der Raub wird streng verurteilt. Auf die Einmischung der Behörde wird bei diesen Anspruch erhoben, und ihre Arbeit wird von den Leuten bei diesen auch unterstützt. Anders ist ihr Verhalten bei Überschreitungen des Gesetzes aus Bravour oder Liebeseifersucht, obgleich die letzteren öfter auch mit einem Todesfall enden. Es wird bei diesen versucht gegen das Gesetz zusam­menzuhalten. Und kommt die Angelegenheit doch mit dem Kerker zum Abschluss, so wird der Schuldige von der Gesellschaft nach der Freilassung aufgenommen. Im Laufe des gerichtlichen Verfahrens wird die Stellungnahme der Leute durch eigenartige Gesichtspunkte bestimmt. Gegen jemanden, der Familie hat, wird nicht gezeugt. Über einen Toten wird unter der Losung Gutes oder Nichts Schlechtes nicht ausgesagt. Unsere Rechtsschöpfung sollte auf jeden Fall die bei dem Volke entstandenen Rechtsbräuche in Betracht ziehen, weil diese mit Gesetzes Kraft auswirken und die Kraft des Gesetzes verstärken. Vince Börcsök 139

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