Nagy Gyula (szerk.): A Szántó Kovács Múzeum Évkönyve (Orosháza, 1960)

Az aradi hiteleshely vezetői

DER GLAUBWÜRDIGE ORT IN ARAD Das Kollegialkapitel von Arad war ein glaubwürdi­ger Ort /locus credibilis/. So merkwürdig es auch klin­gen mag, ist es doch eine Tatsache, dass das Kapitel von Arad - obzwar den übri-gen glaubwürdigen Orten ähnlich selbst ein kirchliches Kollegium - in dieser Hinsicht jedoch keine kirchliche Institution war. Diese eigentüm­liche ungarische Rechtsinstitution wurde im Sinne des allgemeinen Kirchenrechtes weder von dem Heiligen Stuhl noch von den ungarischen kirchlichen Gerichten anerkannt Sie hatte an der kirchlichen Jurisdiktion keinen Anteil, die glaubwürdigen Orte wurden von der Kirche selbst beim Beweisverfahren nicht in Anspruch genommen. Übrigens hatte der glaubwürdige Ort beim Beweis­verfahren die Rolle, die sogenannte Voruntersuchung /inquisitio simplex/ durchzuführen, nachher die Vorla­dungen /evocatio, citatio/ zu besorgen und nötigenfalls dem Zeugenverhör vorangehend eine Warnung /admonitio/ zu erteilen, usw. Eine Eigentumsübertragung - Verkauf, Schenkung, Tausch, Teilung, letztwillige Verfügung und sogar Verpfändung - konnte nur vor dem Forum des "glaubwürdi­gen Ortes" stattfinden. Für jede Erklärung war die Beglaubigung durch das autentische Siegel des Kapitels erforderlich. Die erste bekannte Urkunde des Kapitels

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