18. századi agrártörténelem. Válogatásd Wellmann Imre agrár- és társadalomtörténeti tanulmányaiból (Officina Musei 9. Miskolc, 1999)
POLITIKA- ÉS HIVATALTÖRTÉNET - Über Maria Theresias Landwirtschaftspolitik in Ungarn
außerdem dem steuerfreien Adel Nutzen brächten. So entschied man, daß in Ungarn lediglich Artikel für bescheidene Ansprüche, d. h. von niedrigerer Qualität, die von den Manufakturen der deutschen Erbländer nicht hergestellt wurden, und zwar im Rahmen eines Kleingewerbes verfertigt werden sollten. Dies wurde in einer späteren geheimen Resolution näher erklärt: Es „dürfte am sichersten durch die Mauthe selbst eine so beschafene Vorsehung zu bewürken sein, damit ...die Farbrication der groben sog. Abba-Tüchern, der groben Leinwanden von Hanf, der Segeltücher zur Schiffarth, des Striks- und Seilwerks... in Hungarn nicht nur zu gestatten, sondern, so viel es immer thunlich, zu begünstigen" wäre. Dies entsprach ungefähr dem Standpunkt, den Johann Heinrich Justi die Kolonien betreffend vertrat: „Alles, was zu denen Lebensmitteln und zu denen schlechtesten Kleidungsarten gehört, muss man in den Colonien selbst zu gewinnen erlauben." Wie es ebenfalls einer kolonieartigen Behandlung gleichkam, als man dem Volk in Ungarn dadurch eine Verdienstmöglichkeit bot, daß ihm aus dem Ausland eingeführte Baumwolle zum Spinnen zur Verfügung gestellt wurde, um dann das Garn für weitere Verarbeitung den österreichischen und böhmischen Manufakturen abzuliefern — anstatt an der Herstellung von Textilien aus seinen selbsterzeugten Rohstoffen: Hanf, Flachs und Wolle mitwirken zu können. 1(> Inzwischen hatte nämlich der Commerzienrat in Hinsicht auf Ungarn und Siebenbürgen aus den vorherigen Feststellungen weitere Konsequenzen gezogen: „Alles, was zur Pracht, zur Bequemlichkeit gehöret, muss ihnen von den übrigen Erblanden geliefert werden, sie hingegen müssen denselben das abgängige Materiale dazu verschaffen. Diese ist die alleinige richtige Proportion, in welcher der Nahrungsstand von Landen bestehen und sich verbessern kann, die ungleich in der Population und in den Abgaben sind. Jedes für eine kleine Monarchie ansehen und in demselben alles dasjenige einführen wollen, was zu dessen ohnabhängigen Selbstbestand erforderlich ist, würde dem Unternehmen einer Mutter gleichen, die 14 Kinder auf das nemliche Gewerbe setzen und jedes derselben unvermögend machen wollte." Da kamen vier mit einander verbundene Komponenten des vorgesehenen Verfahrens bezüglich der Verarbeitung der ungarischen landwirtschaftlichen Erzeugnisse zum Vorschein. Erstens zielte die Absicht des Commerzienrates darauf hin, die bereits bestehende Gewerbetätigkeit des Landes auf die Herstellung von Rohmaterialien (primae materiae), höchstens von Halbfabrikanten (secundae materiae), und zwar beide für die Manufakturen der deutschen Erbländer, zu beschränken, welche dort zu Fertigwaren verarbeitet werden sollten. Zweitens wurde den ungarischen Verbrauchern die Aufgabe gestellt, denjenigen Teil der so zustande gekommenen und vollwertig gewordenen Gewerbeartikel, der weder in Cisleithanien abgesetzt noch ins Ausland ausgeführt worden war, nach einer Rücklieferung durch österreichische Kaufleute von diesen zu kaufen. Damit schließt sich der Kreis: Im Dienste der Monarchie wurde die wirtschaftliche Rolle des östlichen Länderkomplexes dahingehend fixiert, daß ihm innerhalb der Gesamtheit der Erbländer einerseits die billige Herstellung '"Eckhart 289-292, 82f., 96C, 103, 118. Müller 10.