18. századi agrártörténelem. Válogatásd Wellmann Imre agrár- és társadalomtörténeti tanulmányaiból (Officina Musei 9. Miskolc, 1999)

POLITIKA- ÉS HIVATALTÖRTÉNET - Über Maria Theresias Landwirtschaftspolitik in Ungarn

Erbländern gleich zum Vorschein. So spiegelten die rechtlichen Regelungen, insbesondere wenn sie wiederholt werden mußten, anstatt der Realisierung der ständischen Reformbestrebungen vielmehr die Schwierigkeiten wider, mit denen die Wirtschaft des Landes zu kämpfen hatte. So kann mit Hilfe dieser Gesetzartikel und Verordnungen der Zustand, in dem sich das Agrarleben Ungarns zur Zeit Maria Theresias Thronbesteigung befand, in großen Zügen folgendermaßen skizziert werden. Auch Jahrzehnte nach der Vertreibung der Türken konnte man noch auffallende Unterschiede zwischen dem einstigen „königlichen Ungarn" und den zurückgewonnenen mittleren und südlichen Teilen des Landes beobachten. In den letzteren, vornehmlich in der Großen Tiefebene ist die Mehrheit der infolge der Heimsuchungen der früheren harten Zeiten verwüsteten Ortschaften entvölkert geblieben. Ein großer Teil der dortigen Grundherren erachtete es nämlich als nutzbringender, diese Wüstungen - anstatt der kostspieligen Besiedlung - als Weideflächen benachbarten Ortschaften oder armenischen Viehändlern zu verpachten. Am Landtag von 1723 erreichten sie, in diese Pußten, ehemals steuerzahlende Gemeinden, ihre vorherigen, aber während der Kriegszeiten zerstreuten Bewohner, sofern seit der Verwüstung bereits 32 Jahre verflossen waren, nicht wieder aufnehmen zu müssen. So konnten sie alle zur Türkenzeit, sogar auch die in den ersten 8 Jahren des Befreiungskriegs entvölkerten Ortsgemarkungen unbesiedelt lassen und sich diese ausgedehnten Gebiete als ausschließlichen adeligen Besitz frei von staatlichen Steuern und kirchlichem Zehnt zunutze machen 4 . Demnach spielte die extensive Viehhaltung, vor allem im Tiefland, auch weiterhin eine große Rolle. Nachdem aber die aus den das einstige türkische Gebiet umgebenden Gegenden strömenden und allmählich ansässig gewordenen, in der Hauptsache ungarischen Bauern, unter primitiven Umständen und allein auf sich gestellt, die ersten Grundlagen des Wiederaufbaues geschaffen hatten, nahm der Ackerbau dort im Rahmen der Feldgemeinschaft mit periodischer Neuverlosung der Acker- und Wiesenanteile nach und nach die geregelteren Formen zumeist der Zweifelderwirtschaft an. Auf weniger große Schwierigkeiten stießen die aus Südwestdeutschland eingewanderten Ansiedler, für die die größtenteils transdanubischen Privat­grundherren, wie es auch im Banat der Fall war, die Ackerfelder im voraus der Dreifelderwirtschaft entsprechend vermessen ließen. So konnten sie sich unmittelbarer an die Landwirtschaft des vor der türkischen Eroberung bewahrten „königlichen Ungarn" anschließen, wo diese, im wesentlichen auf grasender Viehhaltung und auf Getreidebau im Rahmen der Drei-, teils Zweifelderwirtschaft beruhend, ununterbrochen fortgesetzt worden war. In den größtenteils Staßen­und zugleich Gewanndörfern wurden, außerhalb der dem - sich oft auchauf das Herrschaftsgut erstreckenden - Flurzwang unterworfenen Ackerfelder und Wiesen, in gesonderten „Gärten" auch Hanf oder Flachs, Kohl, nicht selten Mais, Tabak usw. gezüchtet. Rundum befanden sich außer in den nördlichen Berggegenden fast überall Weinberge. Diese Kulturen, die intensiveren Anbau erforderten, gehörten vor allem zu Bauernwirtschaften. Von den Berggegenden 'Gesetzartikel 18 aus dem Jahre 1723. Wellmann 244-46, 254f.

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