Németh Györgyi szerk.: Manufaktúrák Magyarországon 2. Industria et Societas 1. Manufaktúrák és kora tőkés ipari kisvállalkozások. Sátoraljaújhely, 1991. október 3-4. (Miskolc, 1994)
NÉMETH Györgyi: Unternehmen in der Lederherstellung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
UNTERNEHMEN IN DER LEDERHERSTELLUNG IN DER ERSTEN HÄLFTE DES 19. JAHRHUNDERTS Entgegen der europäischen Traditionen des Rufes der ungarischen Lederindustrie erfolgte die Herstellung von Leder auch noch im 18. Jahrhundert überwiegend im Rahmen kleiner Betriebe, innerhalb der Zünfte. Ziel der Studie ist zu untersuchen, welche charakteristischen Merkmale der Prozeß der frühen Kapitalisierung dieser traditionellen Industriebranche in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Ungarn aufweist. Von den Quellen ausgehend kann die Anzahl der in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine Tätigkeit kapitalistischer Art durchführenden Lederherstellungsbetriebe auf etwa dreißig angesetzt werden, von denen nur im Falle von 24 Werkstätten analysierbare Angaben zur Verfügung stehen. Die zahlenmäßige Zunahme war vor allen Dingen in den Jahren zwischen 1830 und 1840 groß. Geografisch gesehen waren die Betriebe größtenteils in den Zentren der traditionellen handwerklichen Lederherstellung, beziehungsweise in deren Nähe angesiedelt. Ein Teil ihrer Gründer sind Händler gewesen. Überraschend und für die frühkapitalistische Entwicklung der übrigen Industriebranchen Ungarns praktisch überhaupt nicht bezeichnend ist, daß viele Zunftbetriebe allmählich einen kapitalistischen Charakter bekommen haben. Eine einzige Manufaktur wurde durch einen Großgrundbesitzer eröffnet, die Lederfabrik in Losonc haben die in der Stadt arbeitslos gebliebenen Gerber und Schuster gegründet. Das Emporstreben der Betriebe aus dem Rahmen der Zunft hat dazu verholfen, daß neue Arten von Erzeugnissen hergestellt wurden oder neue Technologien zur Anwendung kamen, wenn der Meister sein Kapital außer durch die Arbeit des Gerbers noch durch andere wirtschaftliche Tätigkeiten vermehrte, er die Beschränkungen durch die Zunft nicht beachtete, wenn er Eheschließung und famüiäre Bande auch zum Gedeihen des Betriebes heranzog. Györgyi Németh