Bárth János szerk.: Cumania 20. (A Bács-Kiskun Megyei Önkormányzat Múzeumi Szervezetének Évkönyve, Kecskemét, 2004)

Bánkiné Molnár Erzsébet: A jászkun kerület betagolódása Magyarország polgári tulajdon- és jogrendszerében

A JASZKUN KERÜLET BETAGOLÓDÁSA... 225 Erzsébet Bánkiné Molnár EINGLIEDERUNG DES JÁSZKUN-DISTRIKTS IN DAS BÜRGERLICHE EIGENTUMS- UND RECHTSSYSTEM VON UNGARN - Auszug ­Die Autorin stellt in ihrem Beitrag vor, wie die Autonomie des Jazugen­Kumanischen Distrikts nach den Gesetzen vom April 1848 zessierte. Das Bezirk verlor seine autonomen Rechte nicht auf einem Schlag; der Verlust der getrennten Rechte zur Rechtsprechung und zur Administration, die territoriale Integration des Distrikts ins Komitatsgebiet waren jeweilige Stationen dieses Vorgangs. Die Studie betrachtet den Ablauf dieses Vorgangs und auch, was sich aus dieser Änderung ergab. Die Autorin hält die Erforschung der Veränderung der Eigentumsverhält­nisse für besonders wichtig. Die rechtlichen Absicherungen der Autonomie des Jazugen-Kumanischen Distrikts hingen eng mit dem redimierten Bodeneigentum zusammen; zu ihrer Veränderung musste deshalb die Eigentumsart geändert werden. Es war ein sich lange hinziehender Prozess, bis der redimierte Bodenbesitz zum bürgerlichen Bodenbesitz wurde, der erst am Ende des 19. Jahrhundert been­dete. Inzwischen änderte sich die Besitzstruktur und die Produktionsweise, selbst die Gesellschaft der Jassen und Rumänen wandelten sich. Die Änderungen auf den Gebieten der Administration, der Rechtsprechung und des Bodeneigentums vollzogen sich nicht gleichmässig. Die Eingliederung des privilegierten Jazugen-Kumanischen Distrikts ins bürgerliche Rechts- und Eigen­tumssystem von Ungarn geschah deshalb einerseits durch die Landesvorgänge motiviert, andererseits aber nach eigenartigen örtlichen Regeln, ebenso wie damals das Erreichen der Privilegien und das Aufrechterhalten der Jazugen-Kumanischen Autonomie.

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