Bárth János szerk.: Cumania 15. (A Bács-Kiskun Megyei Önkormányzat Múzeumi Szervezetének Évkönyve, Kecskemét, 1998)
Történelem - Gémes Tünde: Adatok a Kiskun Kerület büntetéstörténetéhez, 1745–1876
401 Tünde T. Gémes ANGABEN ZUR STRAFGESCHICHTE DES KLEINKUMANISCHEN DISTRIKTS, 1745-1876 Der Jasskumanische Distrikt, in dem auch der über Pivilegien verfügende Kleinkumanische Distrikt konnte ein relativ selbständiges Rechtswesen betreiben. Die in den einzelnen Ortschaften gelegentlich funktionierende Gerichtsbarkeit wurde 1745 mit der Redemption (Selbstablösung) in die Form der geregelten Gerichtsverfahren geleitet. Der Sitz des Kleinkumanischen Distriktes wurde 1753 von Halas nach Félegyháza umgesiedelt. Da wurde auch das dazugehörende Gefängnis aufgebaut, in dem heutzutage als Teil des Kiskun-Museums die strafrechtliche Ausstellung zu besichtigen ist. Durch Archivdokumente bekommen wir ein Bild über die allgemeine Sicherheit, Gerichtsverfahren und Kerkerverhältnisse der damaligen Zeit. Es ist bemerkenswert, wie zurückgeblieben die Strafvollstreckung in Ungarn, und dementsprechend dem Kleinkumanischen Distrikt war. Der Ort der Gefangenschaft erscheint nur als Kerker, und - nicht wie in Westeuropa und Nordamerika - die Arbeit wird als Persönlichkeitkorrektionsmittel nur sehr selten angewendet. Die Gefängnis reformierenden Ideologien der Jahre 1840-60 setzen sich erst langsam durch. Später werden aber menschlichere Urteile gebracht, als im ersten Drittel der behandelten Periode, und die körperliche Züchtigung wird allmählich durch die Arreststrafe abgelöst. Das neue Landesverwaltungsgesetz 1876 hat den privilegisierten Rechtsstand des Jasskumanischen Distriktes aufgelöst, und statt dessen wurde da auch das anderswo schon existierende Komitatssystem eingeführt. Mit der Änderung der Verwaltung hat man die Rahmen der Gesetzgebung und der Strafvollstreckung verändert.