Bánszky Pál – Sztrinkó István szerk.: Cumania 10. (Bács-Kiskun Megyei Múzeumok Évkönyve, Kecskemét, 1987)

Néprajz - Solymos Ede: Magyarországi halászcéhek és artikulusaik

374 SÓLYMOS E.: MAGYARORSZÁGI HALASZCEHEK . . . Herrschaft von Maria Theresia. Zu dieser Zeit wurde die Zahl der zentral abgefassten Regel immer grösser, und am Anfang des 19. Jahrhunderts gab man einheitliche, oft gedruckte Texte heraus, die sich einheitlich auf alle Art des Handwerks bezogen. Unter den Komáromer (1696 und 1765) bzw. Pester (1713) Regeln spielt das Recht der freien Fischerei noch eine Rolle, nach der man entlang der Donau wo auch immer fischen kann, nachdem man den Gutsbesitzern davon Mitteilung gemacht hat. Nur die Einlieferung eines Viertels der edlen Fische war Pflicht. Aus anderen Quellen ist es aber bekannt, dass es auch schon zu dieser Zeit viel, vor den Fischern abgesperrtes Wasser gab, zu Fischer ausgesprochen eine Erlaubnis des Gutsherren nötig war, und die Bestimmung der Grösse der Einlieferung zu Abmachungen führte. Ebenso illusorisch war auch der Status als Hauptzunft der Budaer, Pester, (1697) und Pozsonyer (1712) Zünfte. Wirkungsvoller war die Förderung des Heiratens innerhalb der Zunft. Aus anderen Quellen ist es bekannt, dass die Mehrheit der Zunftmitglieder miteinander in Verwandschaft war. Die Witwen durften das Meisterrecht behalten, und nahmen oft 10—15 Jahre lang im Mieten oder Fischhandel aktiv teil. Die Pester und Budaer Zünfte bemühten sich, die Hausenfischer der südlichen Strecke der Donau in sich einzuschmelzen. Aufgrund der Fachliteratur scheint zwar Komárom der grösste Platz des Hausenfangs zu sein, es ist wahrscheinlich, dass auch die Hausenfischerei in der Donau unter Pest zumindest ebenso bedeutend, doch weniger bekannt war. Es ist bedauernswert, dass nur das Schriftmaterial weniger Zünfte auf uns blieb, so kann man über das innere Leben einiger Zünfte nicht viel wissen.

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