Horváth Attila – Bánkuti Imre – H. Tóth Elvira szerk.: Cumania 3. Historia (Bács-Kiskun Megyei Múzeumok Közleményei, Kecskemét, 1975)

Gergely E.–Kőhegyi M.: Az élet újraindulása és a Nemzeti Bizottság tevékenysége Baján (1944–1948)

ten sie: in Ungarn geschah etwas Grosses, ihre ge­wesenen Herren waren entflohen, die sie würgende Gesellschaftordnung war zusammengestürzt. Sie glaubten an die Rechtmässigkeit und Gerechtigkeit mit deren Hilfe man ein neues Leben in Gang brin­gen kann und muss. An die Arbeit und an die Auf­gaben machten sie sich mit der nötigen Begeisterung daran. Rasch wollten sie Vieles und Gutes zur Auf­räumung der Vergangenheit tun und so trafen sie oft mit übertriebener Strenge unfachgemässe Mass­nahmen. All dies war insgesamt die Ursache des gespannten Verhältnisses das sich zwischen der alten Beamtenschaft und dem neueren Stadtrat gestaltete. Der in so einer peinlichen Atmosphäre arbeitende Stadtrat gestaltete sich in einem Nationalausschuss um. Die Verfasser analisieren ausführlich die Tätigkeit des Nationalausschusses, die die folgenden Gebiete umfasste: das Organisieren der örtlichen Behörden, der Organe für Ordnungaufrechterhaltung, sowie der allgemeinen Sicherheit, das Zustandebringen der örtlichen demokratischen Presse, die Sicherung des Versorgungswesens, die Abwickelung der Boden­verteilung und Ansiedlung, die Ingangsetzung der Industrie und des Handels usw. Nach der Bildung der Provisorischen National­regierung begann stufenweise die Regelung, resp. Beschränkung des Wirkungskreises der Nationalaus­schüsse. Dies wurde durch die von das Provisori­sche Parlament erlassene Proklamation an das unga­rische Volk, sodann durch die Deklaration der Pro­visorischen Regierung vom Dezember 1944 zum Ausdruck gebracht. Beide Dokumente erkennen auch offiziell die Bildung der Nationalausschüsse, erwähnen sie aber blos in einer Reihe mit den Selbst­verwaltungsorganen, Gewerkschaften, Industrie-, Agrar- und Handelsorganen und gesetzgebenden Körperschaften. Die am 4. Januar 1945 ausgegebene Verordnung der Regierung beschränkte den Wir­kungskreis der Nationalausschüsse dadurch, dass sie die Aufmerksamkeit der Nationalausschüsse auf die Gestaltung von gewissermassen reformierten, jedoch dem alten Typ ähnlichen Selbstverwaltungsorgane lenkte und erklärte, dass die örtlichen Organe der Staatsmacht nicht die Nationalausschüsse sein wür­den. Dasselbe wiederholt im wesentlichen die am 26. April geschaffene Verordnung die die Gestaltung der Selbstverwaltungskörperschaften regelte. Die Nationalausschüsse — auch dieser der Stadt Baja — bedeuteten am Anfang die Verbindung zwischen dem Volk und der Regierung. Ein mit Vollmacht versehenes, handlungsfähiges, mit dem Volk in enger Verbindung stehendes Volksorgan suchte und fand in der sich rasch formierenden neuen Lage vielseitige Möglichkeiten der Entfaltung. So wurde es zur lebendigen Triebkraft, der den Blut­kreislauf des Landes in Gang setzen konnte. Die in den Ausschüssen sich verkörpernde Selbsttätigkeit konnte sich getrost auf die lokale Massenbewegung, Schöpfungsfähigkeit der Arbeiter und der Bauern stützen. Das letzte Protokoll des Nationalausschusses der Stadt Baja ist am 26. Januar 1949 ausgestellt. Ein Zeitabschnitt der Geschichte des ungarischen Volkes schloss damit ab. Die Teilnehmer der Schlussitzung — die Kämpfer dieser grossen Zeiten — konnten stolz auf die Resultate des zurückgelegten Weges zu­rückblicken. 467

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