Horváth Attila – Bánkuti Imre – H. Tóth Elvira szerk.: Cumania 3. Historia (Bács-Kiskun Megyei Múzeumok Közleményei, Kecskemét, 1975)
Kőhegyi M.–Nagy Á.: Pénz- és gazdaságtörténeti adatok Mária Terézia korából
MIHÁLY KŐHEGYI —ÁDÁM NAGY GELD- UND WIRTSCHAFTSGESCHICHTLICHE DATEN AUS MARIA THERESIEN'S ZEITALTER Die 2usammenfassende Erarbeitung der ungarischen Geldgeschichte des XVIII. Jahrhunderts benötigt eine Erschliessung von noch einiger kleineren Einzelheiten. Gründlicher kennen wir bisher nur die Geschichte einiger, auch in finanzieller Hinsicht hervorragende Ereignisse (Freiheitskampf von Rákóczi, Einführung des Papierbanknoten). Doch ist auch die Geld- und Wirtschaftsgeschichte des Maria Theresien's Zeitalters reich an Ereignissen. Deshalb halten wir für wichtig die Veröffentlichung von Daten, welche — über die Bekanntmachung der Gelder und Geldverordnungen — einen Einblick in das Finanzwesen der Jahrhundertsmitte ermöglichen. Bald nach ihrer Thronbesteigung gab Maria Theresia im Jahre 1742 ihre erste, umfassende, für die Münzanstalten aller ihrer Gebiete geltende Verordnung aus. Die Verordnung beruht auf den Verordnungen ihres Vaters des Jahres 1717. Sie bestimmte den Wert des Dukatens in 4 Gulden 9 Kreutzer d. h. in 249 Kreuzer, den Wert der 15 Kreutzer Münze in 17, und den Wert der 6 Kreutzer Münze in 7 Kreutzer. Nach dem österreichischen Erbfolgekrieg, der mehrere Millionen Mehrausgabe verursachte, erschien 1748 eine neuere Verordnung, welche den Geldfuss des Silbergeldes herabsetzte. Die Reorganisierung der Wirtschaftsleitung war unerlässlich. Zu diesem Zwecke wurde die Zentralbehörde Directorial in publias et cameralibus ins Leben gerufen mit gewissen verwaltungsbehördlichen und mit dem vorherigen hofkammerlichen finanziellen Wirkungskreis. In der Geldverordnung von 1750 ist wieder eine Herabsetzung des Geldfusses zu beobachten. Die Verordnung bestimmte den Wert der Goldmünzen in 4 Gulden und 10 Kreutzer (die Goldmünze von Körmöc, welche immer feiner und wertvoller war, wurde mit 4 Gulden und 12 Kreutzer bestimmt). Im Interesse der Erhöhung der Wirtschaftskraft des Reiches, wären die Förderung des Handels und der Industrie, die Vereinheitlichung der Geld-, Gewicht- und anderen Masseinheiten sehr wichtig gewesen. Maria Theresia schloss am 21. September 1753 mit Bayern eine Vereinbarung über den Gebrauch von einem einheitlichen Geldfuss. Zur Vereinbarung, zur Münskonvention schloss sich das ganze Reich, mit Ausnahme von Preussen und der Hansastädte, an. Die Vereinbarung war bis 1857 gültig. Die Zollvorschrift von 1754 hemmte auch weiterhin die Entwicklung. Die Binnenzölle wurden nur in 1775 aufgehoben. Während des siebenjährigen Krieges (1756— 1763) stieg die Staatsschuld auf 285 millionen Gulden. Mit Aufzwingung von neueren Steuern und durch Einführung von neueren verwaltungsbehördlichen Reformen verursachte man die Wirtschaftsnot zu lindern. Es wurde die Kupfermünzprägung allgemein eingeführt (27. September 1760) und es erschienen die Vorläufer der Banknoten (1761). Als Resultat der häufig sich verändernden Anordnungen entstand ein grosses Durcheinander im Geldumlauf des Reiches. Die laut vielerlei Wert und Geldfuss geprägten Gelder vermischten sich auch mit den heimischen, verschiedenen Provinz- und Auslandsgeldern. Die Herabsetzung des Geldfusses war jedoch nicht ganz selbst bezweckt. Sie richtete sich nach dem leichteren Geldfuss der preussischen Gelder, und damit bestrebte man den Umlauf des leichteren französischen Talers, „écu blanc" genannt, zurückzudrängen. Das vielerlei Geld konnte praktisch nur so benutzt 141