Bánkiné Molnár Erzsébet: A Jászkun Kerület igazgatása 1745–1876. (Jász–Nagykun Szolnok Megyei Múzeumok Közleményei 51. Szolnok, 1995. 2. kiadás: Debrecen, 1996)

die Konservativität der Beamten waren der Großkumanische Bezirk und seine Hauptleute, die die Strebungen nach der bürgerlichen Entwicklung beförderten; das Konsevativste war der Jazygische Bezirk. Eine Eigenartigkeit des jazygkumanischen politischen Lebens war, daß die sich auf das Privileg stützende gesellschaftliche Basis immer kleiner wurde, aber nicht einmal die, die die Veränderungen und Reforme wünschten, konnten und wollten die bestimmenden Privilegien des Jazygkumanischen Bezirkes loswerden. Diese Lage entstand wahrscheinlich infolge der durch die Redemption determi­nierten gesellschaftlichen Schichtung und der verschiedenen Interpretationen der Privilegien. In der inneren Lenkung der Bezirke entfernten sich Theorie und Praxis allmählich voneinander. Augfrund der Untersuchung der Arbeit der Verwaltungsebenen kann be­hauptet werden, daß die Verwaltungsverordnungen und Beschlüsse der General­versammlung des Jazygkumanischen Bezirkes den partikulären Interessen gegen­über den Interessen der ganzen jazygkumanischen Gesellschaft dienten. In den Bezirken können aber auch die Verordnungen erwischt werden, durch die der Palatin seine Zentralisationsstrebungen geltend machen wollte. Der Palatin bestrebte sich, die Zahl der ernannten Beamten zu vermehren, und dadurch bei den Entscheidungen der öffentlichen Angelegenheiten das Gewicht der Siedlungen zu vermindern. So ist es ihm gelungen, daß die Generalversammlung, deren Mitglieder die Abgeordneten der Siedlungen und die gewählten und ernannten Beamten mit Stimmungsrecht waren, auch mehrmals solche Entschei­dungen trafen, die nicht den Siedlungen, sondern den zentralen Regierungs­organen entsprachen. Demselben Ziel diente die Verhinderung der lokalen Ernen­nung und Absetzung der Notare, auch der Hauptmann mußte das ratifizieren. Durch die Bezirksverwaltung wurde das wirtschaftliche Leben der Siedlungen geregelt, und die Bestrebung war, mit der Wirkungskreiserweiterung der Fachbeamten in den drei Bezirken die Fachmäßigkeit und die zentralen Vor­stellungen zu befördern. Von den Buchhaltungsfragen bis zu den Waldan­pflanzungen gelangte diese Konzeption zur Geltung. Für die Verwaltung der Siedlungen der Bezirke war die Gleichheit charak­teristisch, dank den Zentralisierungs- und Vereinheitlichungsstrebungen der Generalversammlung und den Privilegien, die in allen Siedlungen die gleichen waren. Die Verwaltung der Siedlungen, die kein Marktfleckensrecht hatten, paßte sich der der Marktflecken an. Von der Redemption entfernt wurde die Verwaltung immer familiärer, die Gleichheit wurde nur nach außen, den Komitaten gegenüber betont. Das das innere Leben regelnde Verwaltungssystem und -apparat diente in der Wirklichkeit den beiden führenden Schichten: vor allem den Redempten und den Adeligen, die die gleichen Interessen hatten. Dieser Apparat versuchte die sich selbst ent­sprechenden Normen den im Bezirk Lebenden aufdrängen. Nach den Ereignissen von 1848 führte die absolutische Regierung des Systems von Bach einen erfolgreichen Angriff gegen die Selbstverwaltungen. Die 277

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