Die Ungarischen Archive (Budapest, 2007)
DAS UNGARISCHE STAATSARCHIV UND DIE STAATLICHEN FACHARCHIVE - Géza Érszegi - István G. Vass: Das Ungarischen Staatsarchiv
1950-er Jahre rekonstruiert, um die Forschung zu erleichtern. Das Material in Bezug auf den Aufstand von Thököly wurde aus den Dokumenten der Familie Thököly und den der Kammer von Szeves (Zips, heute in der Slowakei) und Pozsony (Pressburg, heute in der Slowakei) zusammengestellt. Das Archivgut des Rßkdczz-Freiheitskampfes stammt hauptsächlich aus dem Archiv der Familie Rákóczi-Aspremont und aus den oben erwähnten Kammerarchiven - dementsprechend sind dabei auch Schriften u.a. bezüglich der Verwaltung und der fürstlicher Kanzlei vorhanden. Das Ministerialarchiv 1848/49 (1848-1850 - Sektion H) gelangte in den 1920-er Jahren aus Wien nach Ungarn. Dieses Archiv enthält neben den Unterlagen des Ministeriums (d.h. die Dokumente am allerhöchsten Hoflager, der Finanzen, der öffentlichen Arbeit, des Verkehrs, der Landwirtschaft, des Gewerbes, des Handels, der Religion, des Bildungswesens und des Militärs) die Schriftstücke des Provisorischen Ministerialausschusses und der ihm untergeordneten Behörden. Die aus Wiener Archiven ausgelieferten Archivalien (1000-1918 - Sektion I) gelangten zum Teil 1927 und zum Teil etwas später aufgrund der Vereinbarung zwischen der ungarischen und der österreichischen Regierung (Baden, 1926) aus Wien in das Ungarische Staatsarchiv. Das Material dieser Sektion besteht aus Schriftstücken ungarischer staatlicher Provenienz. Die Sammlung wurde vor allem aus Abschriften von Urkunden und Dokumenten, Registern und Nachlässen gebildet. Der Nachlass des Wiener Hofbibliothekars Adám Ferenc Kollár, der hauptsächlich aus Abschriften bestand, ist besonders bedeutend, obwohl es kein Material für die Registratur war. Die Regierungsarchive des bürgerlichen Zeitalters (1867-1945 - Sektion K) enthalten das offizielle Schriftgut von Ungarn, das 1848 bzw. 1867 aus dem früheren Ständestaates endgültig zu einem bürgerlichen Staat mit parlamentarischer Verfassung wurde. Nach 1867 wurden die Regierungsbehörden, die auf kollegialem Prinzip beruhten und mit geringem Wirkungsgrad arbeiteten, in der zentralen Verwaltung durch das unabhängige ungarische Ministerium abgelöst, dessen Mitglieder (d.h. die Minister) für alle Amtsverfahren verantwortlich waren, die in ihre Kompetenz fielen. Im Gegensatz zu der früheren kollegialen Geschäftsabwicklung kam das Prinzip der persönlichen Verantwortung auch in der inneren Struktur der Ministerien zum Ausdruck: Die Vorbereitungsarbeiten der Geschäftsabwicklungen wurden nicht von einzelnen Sachbearbeitern, sondern von den Abteilungen der Ministerien verrichtet, und die Entscheidungen wurden nicht von Beratungsgremien, sondern von dem zuständigen Minister - bzw. im Fall von Übertragung der Befugnisse von einem der Leiter des Ministeriums - getroffen. Die legislative Tätigkeit der ungarischen Nationalversammlung wurde außer den Jahren 1918-1927 in einem Zweikammersystem durchgeführt, das aus dem Abgeordnetenhaus und dem Magnatenhaus (zwischen 1927-1944: dem Oberhaus) bestand. Die Dokumente des Abgeordnetenhauses stehen vom Landtag von 1865-1868 bis zum Ende des II. Weltkrieges ständig zur Verfügung. Das Schriftgut enthält die