Levéltári Közlemények, 77. (2006)
Levéltári Közlemények, 77. (2006) 2. - KÖZLEMÉNYEK - Miskolczy Ambrus: Az „ismeretlen” Széchényi Ferenc „ismert” munkálata a Habsburg birodalom hungarizálásáról / 13–53. o.
Miskolczy Ambrus: Az „ismeretlen" Széchényi Ferenc „ismert" munkálata Lezlich ist diese Besteuerung der Insassen, und der Gewerbs-Leute nur zum Beyspiel angeführt worden; da es (wie mit der Grund-Steuer) jeder einzelnen Provinz frey bleiben müßte, unter ihre Insassen, und Gewerbes Männer, nach der Beschaffenheit ihres Erwerbes, eine andere Ein- oder Untertheilung zu veranstalten, wenn vorhinein nur in dem Reichs-Landtage bestimmt würde, wie viel im Staate Insassen und Gewerbe wären? und was im Durchschnitte Einem derselben aufgelegt werden könnte? Da nun auf diese Art die allgemeinen ordinairen Staats-Ausgaben gedeckt, die Steuer auf einen festen Grund gestützt, und der Besteuerende nur unter einer Rubrique, als nämlich der Grundbesitzer für seinen Boden, der Insass für seine Handarbeit, und der Kaufmann, und Professionist für sein Gewerb taxirt würden, und dennoch ein Uiberfluß von 2 Millionen überbleibe, so wäre der Fond zu den extraordinairen Staats-Auslagen, als da sind, — der Militair Etat in Kriegs Zeiten — Die Regulierung, der durch die ganze Monarchie laufenden Flüsse und Weege, und die Erbauung der Gränz-Festungen aus folgenden zu bestreiten; als: a) aus dem Überschuß von 2 Millionen, b) aus der Rückhaltung einiger Millionen von den zum Tilgungs Fond bestimmten 16 1/2 Millionen. c) aus einem gemässigten, und nur für die Zeit des Bedürfnisses eingeschränckten Kopfsteuer, wozu weder Kinder bis inclusive 14 Jahren noch Greiße von 60. hierauf, als unfähig etwas für sich zu erwerben, gerechnet werden dürften; endlich d) aus einer ebenfalls gemässigten Erhöhung der Insassen und Gewerbs Taxen. Aber nun entstehet auch die Frage, woher alsdann die häuslichen ordinairen, und extraordinairen Ausgaben einer jeden Provinz, als da sind: die Erhaltung der verschiedenen Verwaltungs-Stellen, die Lehr-Anstallten, - die Errichtung und Erhaltung der Weege, die Schiffbahrmachung der jeder Provinz eigenen Flüsse, dann die Versorgung der Armen, Waisen, der Spitäler, Arbeits- und anderer milden Stiftungen, erhalten werden könnten? Ich denke, daß nachdem durch eine bessere Concentrirung der Geschäfte manche Stelle eingezogen, und manche in ihrem Personale auch vermindert werden könnten, mithin an den Ausgaben viel unter der Leitung der einzelnen Provinzen erspart werden dürfte, eine gemässigte, und auf die Grösse des Zinses berechnete Haus-Taxe, wonicht hinlänglich, ansehnlich dennoch zur Bestreitung dieser Ausgaben beytragen würde; ausserdem wird wohl eine jede Provinz von selbst besorgt seyn, ihre Berg- Salz- und Post-Gefälle so einzurichten, daß sie nebst den von ihrer zweckmässigen Einrichtung zuerwartenden Gewinnste auch ihre AdministrationsKösten bezahle, — sie wird besorgt seyn, daß die Reparirung, und Conservirung ihrer Privat-Weege, und Brücken durch ihre eigenen Zölle bestritten werden können, und daß neue Unternehmungen, als Schiffbarmachung der Flüsse, — Anlegung neuer Weege etc. oder einigen Entreprenneurs, gegen ein, auf gewisse Jahre eingeschränktes Privilegium, oder jenen überlassen werden, denen durch ihre Regulirung, oder Erschaffung ein Nutzen entspringt. — Sie wird endlich besorgt seyn, daß die Arbeits-Häuser nahe an Fabriken gestellt, und dadurch die Mittel erhalten werden, durch ihre Arbeiten sich selbst zu bezahlen, — daß die Kosten auf das Studien-Wesen durch ein gemässigtes Didactrum, und durch das exclusive Recht, die Schul- und Gebet-Bücher aus ihrer eigenen Druckerey verschleissen zu dürfen, wieder ersetzt werden, — und daß die Spitäler, Erziehung- Kranken- und Armen-Häuser aus ihren milden Stiftungen und Beyträgen selbst bestehen. — Endlich hätte auch eine jede Provinz nach dem Maasse, als die Staats-Schulden abnehmen würden, auch den Gewinnst der Interessen, die von den bezahlten Schulden jährlich erspart werden, zur 43