Levéltári Közlemények, 74. (2003)
Levéltári Közlemények, 74. (2003) 1–2. - FORRÁSKÖZLÉSEK - Tuza Csilla: Egy miniszteri biztos jelentése Zemplén megyéről 1850-ben / 269–299. o.
286 Forrásközlések Urbariums, und trugen dadurch, dass der althergebrachte Besitz hiebei nicht geachtet, und die Familien an ganz andern Stellen als die vererbten versetzt wurden, zur Vervvirrung und Schmálerung der Urbarialitat wesentlich bei. Aus diesem Wirrfall. das wie ein Alz auf dem Lande liegt, lásst sich nicht anders herauskommen, als durch die Rückkehr zu dem Grundbegriffe der Auflösung des Unterthansbandes, nicht des Begriffes, welcher auf einer zufalligen unrichtigen Basis sich grundét, sondern desjenigen, welches aus natürlichen Analyse entspringt. Das allerhöchste Patent vom 15. August 1849 für die Grundentlastung in Galizien gibt nach unserem Dafúrhalten den bestén Anhaltspunkt zu Antrágen über diesen Gegenstand. lm § 6 heisst es, dass auf emphiteutischen und anderen eine Theilung des Eigenthums begründeten Vertragén, durch welche ein Unterthans-Verhaltniss geschaffen. ein bestehendes geordnet, befestigt oder erweitert wurde, beruhende Leistungen als abgeschafft zu betrachten sind. Diese allerhöchste Bestimmung hat augenscheinlich dem durch die Zeitereignisse und die Weltlage bedingten Grundsátze Rechnung tragen wollen, dass nicht nur ein geringer Zahl des Bauernstandes, sondern der ganze Bauernstand in ein günstigeres Verháltniss gesetzt. nicht nur eine Parthei des bauerlichen Besitzes, sondern der ganze wirklich báuerliche Besitz entlastet werde. Als Unterthan musste dieses allerdings allé Leute ansehen, welche unter Verhaltnissen lében, die allerwarts als Unterthanige gelten, ob diese von heute oder von gestem, durch Kontrakt oder durch das Urbar, oder halb durch diesen halb durch jenes begründet sind. So dürfte es auch in Ungarn zu haltén sein, und so versteht die Sache auch der schlichte Sinn des Volkes. Was ist nun das Kennzeichen eines Unterthans? Kein anderes, als der Besitz eines Grundes mit vviederkehrenden Leistungen ohne Begranzung durch eine bestimmte Zeit. Subsidiarisch kann noch die Abstattung von Komitatsleistungen Vorspann, Wegreparatur. u. dgl. dann die Steuerzahlung als zur Begriffsbestimmung gehörig angenommen werden. Dies ist auch der Sinn der altén ungarischen Gesetzgebung. Es kann nicht schwer fallen hier noch den wahren Unterthansstand von Dorf zu Dorf mittels einer Konscription herauszubekommen, und so die Aufhebung der Leistungen auf ihre natürliche Grundlage zurückzubringen. Dieses Aufkunftsmittel vváre auch dem Sinne des IX Gesetzartikels entsprechend, der nicht nur die Leistungen auf Grundlage des Urbars, sondern ausdrücklich auch jené, die auf den dasselbe erganzenden Vertragén basieren, als aufgehoben erklart. Es bliebe noch der Zweifel übrig, wie Leistungen zu behandeln sind, welche blos auf der Übung beruhcn. Da die Übung überall die Vertragé vertritt, wo sie gar nicht beistehen, oder undeutlich sind. so kann auch sie als stillschweigender Vertrag angenommen werden. Es wáre aber ausdrücklich zu bestimmen, dass das den Urbarialisten gebührende Grundbesitzrecht auch denjenigen zukommen, welche nach dieser Begriffserweiterung als wahre Unterthanen anzusehen sind, denn sonst gabe es eine Verdrángung von Landleuten aus ihrem Besitze in Masse. Auch den durch die Kommassation sich verkürzt Fühlenden ware die Wiedererlangung des ihnen Entzogenen nach Massgabe der entwickelten Begriffsbestimmung im Rechtswege möglich zu machen. Den Gutsherren káme die Entschadigung nach den allgemeinen Grundsátzen zu statten. Um auf die Ursachen der Arbeitsscheu zurückzukehren, so habén wir anzuführen, dass nach dem Geschilderten 2. die gesammte Bauerschaft in zwei Lagen getheilt ist, in die nicht arbeitende. moralisch gehobene, privilegierte Klasse der Urbarialisten, und in die Robotende der Kurialisten. die mit Neid und gekranktem Ehrgefúhl auf ihre Brüder hinblicken, die eben so gekleidet einhergehen wie sie, eben so wohnen, gleiche Schicksale mit ihnen hatten, und jetzt von ihnen durch die grosse Kluft der Zwangsarbeit getrennt sind. Es ist ganz richtig, dass die Kurialisten aus gekranktem Ehrgefúhle arbeitsscheu geworden ist. 3. Winkelschreiber schlagen hin und da ihr Zeit auf und benützen den geschilderten Wirrsal zu ihrem Vortheile. Es wird nicht lange dauern und man hat nicht mehr einzelne. sondern Massen von Bittstellern vor sich, welche da um die Urbarialitat bitten werden ein Zustand, der nicht tröstlich genannt werden kann, und Abhilfe zu erheischen scheint.