Levéltári Közlemények, 70. (1999)

Levéltári Közlemények, 70. (1999) 1–2. - KÖZLEMÉNYEK – TANULMÁNYOK - K. Lengyel Zsolt: Neoabsolutismus-Probleme : verwaltungsgeschichtliche Aspekte zum Fall Ungarn = Neoabszolutizmus-problémák : közigazgatástörténeti szempontok Magyarország esetéhez / 79–105. o.

86 Tanulmányok —Abhandlungen Entfeudalisierung 46 kaum hátte tiefer ausfallen können. Hier mufiten die Staatsdiener nicht nur mehr und vielschichtiger arbeiten als zuvor, sondern bei alledem die Bevölkerung auf die Erwartungen und Ziele einer Obrigkeit einstimmen, die eine ungewáhlte und unkontrollierbare und national fremde war. Die politische, rechtliche und finanzielle Verwaltung Ungarns aus Wien begann im Január 1849 parallel zum Vordringen der kaiserlichen Truppén auf ungarischem Staatsgebiet. Nach kriegsbedingter Unterbrechung im April wurde sie wieder aufgenommen, als sich der Erfolg des österreichisch-russischen Waffenganges abzu­zeichnen begann. 47 Nach den im Frühsommer jenes Jahres im Innenministerium erar­beiteten Leitlinien sollte die öffentliche Administration in die militarischen Erobe­rungsaktionen hineinwachsen und diese je nach Fortschritt der Besetzung schrittweise ablösen. 48 Für diese »Reorganisierung« wurden über das Pester Zivilkommissariat sowie die bei- oder nachgeordneten Armee- und Zivilstellen »verla!31iche Mánner als Regierungsorgane« gesucht, die den militarischen Gremien »berathend und unterstüt­zend« bei der Ausübung der vollziehenden Gewalt zur Seite stehen und nach der Niederschlagung der »Empörung« immer mehr selbst die Stabilitat im Kronland herbeiführen, dessen zivile »Pazifikation« vollziehen sollten. 49 Ihr allgemeiner Auftrag war, die von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossenen Schichten auf die »wohlwollenden Tendenzen« 50 der Regierung einzustimmen. Es galt als »politische Nothwendigkeit, einen der Regierung ergebenen«, auf die »Bevölkerung unmittelbar wirkenden Beamtenstand in Ungarn herauszubilden« und auf diese Weise für die »Befestigung der Regierungsgewalt« zu sorgen. 51 Die besondere Stellung der Bürokra­tie in Ungarn erhellt zum Beispiel aus der innenministeriellen Anordnung, nach der die mittelrangigen Kanzleigeschafte 52 nicht — wie anderswo im Reich üblich — von Tage­löhnern, sondern von »wirklich angestellten Beamten« zu besorgen waren, und zwar aus der »Absicht«, diese »Staatsdiener mehr an das Interessé der Regierung zu knüpfen und eine gróBere Bürgschaft für die gehörige Besorgung des Dienstes zu erlangen«. 53 Der Aufhahme in den neoabsolutistischen Verwaltungsdienst in Ungarn ging eine Eignungsbeurteilung zumeist nach ideologischen, fachlichen und sprachlichen Krite­rien voraus. Die Kandidaten hatten erstens eine Ím weiten Sinne verstandene Dynastie­Vgl. GERGELY, ANDRÁS: Ungarns staatsrechtíiche Stellung in der Habsburgermonarchie in den Aprilgesetzen von 1848. Gesellschaft, Politik und Verwaltung in der Habsburgermonarchie 1830-1918. Hrsg.: FERENC GLATZ, RALPHMELVILLE. Stuttgart, 1987,41-54. SASHEGYI, O.: Ungarns politische Verwaltung, 5-56. ÖStA AVA MI Pr 4, Kt. 236,1849: 4022. ÖStA AVA MI Pr 4, Kt. 236, 1849: 4074. Abschrift eines Erlasses des Kriegsministerium an die k. k. Armeekommissare Imre Péchy und Kari Ritter von Sacher, [ohne Ort], 6. Juni 1849. ÖStA AVA MI Pr 4, Kt. 237,1851: 3986. Innenministerium an Geringer, Wien, 3. August 1851 (Konzept). ÖStA AVA MI Pr 4, Kt. 236,1850:1737. Geringer an Bach, Pest, 25. Márz 1850. Zeitgenössisch wurden im wesentlichen die Dienstkategorien 1. der höheren, akademisch gebildeten »Konzepts-«, 2. der ausführenden »Kanzlei-« oder »Manipulationsbeamten« oder »Offizialen« sowie 3. der »AmtsdÍener« oder »Gehilfen« unterschieden: BENEDEK, GÁBOR: Ciszlajtániai tisztviselők a neoabszolu­tizmus-kori Magyarországon. Aetas, 1995/4, 60-70, hier 61; TÓTH, 7. Vorliegender Aufsatz verwendet »Beamten« als Sammelbegriff für das gesamte Verwaltungspersonal. ÖStA AVA MI Pr 4, Kt. 237, 1851:3825. Innenministerium an Finanzministerium, Wien, 4. August 1851 (Konzept).

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