Levéltári Közlemények, 66. (1995)

Levéltári Közlemények, 66. (1995) 1–2. - SASHEGYI OSZKÁR EMLÉKÉRE - Malfer, Stefan: Die Reform der Wehrpflicht als konservative Sozialutopie in einer Broschüre aus dem Jahre 1856 / 147–155. o.

Die Reform der Wehrpflicht (1856) 153 sich faßt". 19 Das Gegenteil nennt er Spiel und bezeichnet damit jedes Tun und Streben, bei dem der Gegenstand gleichgültig oder sogar verwerflich ist, wo also nicht fromme Liebe gefordert ist, sondern Beliebigkeit herrscht. Dazu rechnet er z.B. jede Geschäftsspe­kulation oder auch den Zwischenhandel. Um zum Wehrdienst zurückzukommen: Wer nicht aus freier Berufswahl oder aus Patriotismus Soldat wird, sondern dazu gezwungen ist, der hat keine Pietät, heute würden wir sagen Motivation oder Akzeptanz. Die zweite Grundhaltung ist Handeln nach festen Grundsätzen. Das Gegenteil davon ist, wie er es nennt, die Expedienz, also Ausflucht, Aushilfsmittel, billiger Ausweg. Er beklagt es, daß die Politik viel zu oft die Grundsätze vergißt und sich mit Expedienzen aus­hilft. Aber damit könne man nichts Dauerhaftes erreichen. Leider sei auch das System der Wehrpflicht voller Expedienzen und daher eben ungerecht. 5. Realität und Utopie Ich möchte nun versuchen, die Gedanken dieser Flugschrift geistes geschichtlich ein­zuordnen. Wenn wir die gesamte Broschüre überblicken, dann können wir ziemlich deut­lich utopische und nicht-utopische Elemente unterscheiden. Zuerst die realistischen, nicht-utopischen. Da ist einmal der Versuch, die allgemeine Wehrpflicht oder besser die gerechte Wehrlastverteilung durchzuführen. Wir wissen, daß unser Autor da seiner Zeit voraus, aber nicht viel voraus war. Nur zehn Jahre später wurde die allgemeine Wehrpflicht als persönlich zu leistender Wehrdienst provisorisch und 1868 definitiv und auf gesetzlichem Wege eingeführt. Auch das Bemühen um freiwillige Soldaten war nicht neu. Die Stellvertretung im Frieden war schon 1827 eingeführt worden, um freiwillig längerdienende, also bessere Soldaten zu bekommen. Die Einführung einer Wehrsteuer für Nichtdienende war auch von anderer Seite vor­geschlagen worden. 1853 hatte z.B. Oberst Anton Bils einen solchen Vorschlag unter­breitet, dem sogar FZM. Hess seine Anerkennung ausgesprochen hatte, es war aber nichts daraus geworden. 20 Das Wehrgesetz von 1868 enthielt die Einführung der Wehrtaxe, also eine nach dem Vermögen berechnete Geldleistung jener, die den Wehrdienst nicht persön­lich leisten konnten. Die Wehrtaxe wurde dann erst 1880 realisiert, und sie war viel niedri­ger als die in unserer Broschüre vorgeschlagene. 21 Ebensowenig sind die Bemühungen um Hebung der Landwirtschaft und Einführung neuer Produkte und die Existenz und Tätigkeit der Landwirtschaftsgesellschaften uto­pisch. All das hat es ja gegeben. 22 Was den Wald anbelangt, so gab es zwei gegenläufige Prozesse. Einerseits wurden die Wälder immer mehr in Anspruch genommen durch den steigenden Bedarf an Brennholz und an Holzkohle für die wachsende Bevölkerung, die zunehmende Industrie und die Eisenbahnen, und die Forstleute klagten immer wieder über den schlechten Zustand der Wälder. Andererseits entwickelte sich als Antwort darauf die Forstwissenschaft und Forst­gesetzgebung, um den Ertrag der Wälder zu erhalten oder zu vermehren. Auch hier kon­19 Ebd. 7 f. 20 Nachlaß Bils, Kriegsarchiv Wien, B 1790.4; dazu Schmidt-Brentano, Die Armee in Österreich 75 f. 21 Wagner. Armee 491; ausführlich Otto Stöger. Militärtaxe. In: Ernst Mischler—Josef Uibrich (Hg.), Österreichisches Staatswörterbuch. Handbuch des gesamten österreichischen öffentlichen Rechtes (Wien 2 1907) 3, 597-604. 22 Dazu für Österreich Ernst Bruckmüller. Landwirtschaftliche Organisationen und gesellschaftliche Mo­dernisierung. Vereine, Genossenschaften und politische Mobilisierung der Landwirtschaft Österreichs vom Vor­märz bis 1914 (= Geschichte und Sozialkunde 1, Salzburg 1977).

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