Levéltári Közlemények, 57. (1986)

Levéltári Közlemények, 57. (1986) 1. - Halász Imre: Az önkényuralmi közigazgatás kiépülése Zala megyében, 1849–1854 / 87–129. o.

128 Halász Imre DER AUSBAU DER WILLKÜRHERR SCHAFTLICHEN VERWALTUNG IN KOMITAT ZALA IN DEN JAHREN 1848-1864 Imre Halász Der Verfasser analysiert die Periode der Willkürherrschaftsverwaltung nach der Revolution und Freiheitskampf 1848-49 innerhalb einer Verwaltungseinheit. Die vom Ver­fasser gewählte Zeitperiode damit begründet wurde, daß die durch ein Jahrzehnt gemach­ten Veränderungen aus dem Aspekt der Verwaltungsgeschichte in drei Teile aufgeteilt werden können; gewisse — in bürgerlichen Sinne — Modernieirungen wurden in den zwei ersten Perioden, zur Zeit der Militärverwaltung beziehungsweise des Provisoriums durchgeführt und zum Jahre 1854 wurde auf die Grundprinzipen gegründetes, den Absolutismus ausgeschriebenes, definitiv gemeintes, Verwaltungssystem herausgebildet das in der Geschichte des Regierungswesens als die Periode von Definitivum genannnt ist. Im ersten Teil seines Aufsatzes legt der Verfasser die intermistische Lage nach dem Vorstoß der österreichischen Armee in der ersten Hälfte des Jahres 1849 dar. In dem okkupierten Land wurden Militärdistrikte und Zivildistrikte herausgebildet, je einem Distrikt gehörten mehrere Komitate. Die Komitate sind von königlichen Kommis­sären verwaltet, im allgemeinen wurde ein Kommissar and die Spitze von zwei Komita­ten ernannt. Der an die Spitze der Komitate Zala und Veszprém ernannte königliche Kommissar, dessen Sitz die Stadt Veszprém war, hat nicht mehr als nur im benachbarten Komitat einen Entrittsbesuch gemacht und seine Tätigkeit beschränkte sich nur auf die Verkündigung der oberen Verordnungen. In diesen paar Monaten tagte die Komitatsverwaltung — die in der Verwaltungs­geschichte als die militärische Verwaltung von Windisch-Grätz — genannt ist — nur einmal, in dem nach der Vorstellung des königlichen Kommissars bloß einige Sachen von geringer Bedeutung abgehandelt worden sind. Die Beamter, die sich darauf nicht ver­lassen, daß die so ausgebildete Lage endgültig wäre, einerseits haben sie Angst vor der Verantwortlichmachung gehabt, andererseits konnten sie im Mangel eines entsprechen­den Exekutivapparats die wirksame Organisation der Willkürherrschaftsverwaltung nicht ausbilden, folglich haben sie mit Freude in Mai 1849 der zurückkehrenden ungarischen Verwaltung ihre Stellen übergegeben. Die kaiserlichen Truppen haben endgültig in Juli 1849 die Territorie von Komitat Zala besetzt und danach begann die Einrichtung des Systems des Absolutismus. In dem zweiten Teil des Aufsatzes werden der Ausbau und die Wirksamkeit dieser willkürherr­schaftlichen Verwaltung analysiert. Schon im Jahre 1849 wurden mehrere, den ganzen Komitat oder seine innere Verwaltung — die Kreise — berührende Veränderungen gemacht. Das Gebiet zwischen den Flüssen von Mur und Drau wurde zu Slawonien angegliedert und dadurch das historische Gebiet des Komitates Zala ist bedeutend kleiner geworden. Die bis dieser Zeit nur theoretisch existierten Verwaltungseinheiten der unteren Stufe, die Kreise wurden modernisiert. Nach mehreren Veränderungen ist die günstige Kreiseinteilung in dem Komitat gefunden worden, die (ohne bedeutenderen Veränderungen) praktisch bis zum Ende der bürgerlichen Epoche geblieben ist. Danach untersucht der Verfasser die wichtigsten Aufgaben der Verwaltungsein­heiten, ausführlich dargestellt, die ersten Aufgaben der Verwaltung beim Belagerungzu­stand nach dem Freiheitskrieg 1848 — 1849. Der Mechanismus der neuen Verwaltung begann in Komitat Zala sehr spät; die an der Spitze der neuen Verwaltung des Komitats stehende Hauptperson, der Komitats­vorstand hat sein Amt nur in den ersten Tagen des Jahres I860 übernommen, bis dieser Zeit sorgte der Kommandant der im Komitat Zala stationierten Österreichischen Truppen für die Wiederherstellung der Ordnung und die Verkündigung der gesetze, Verordnungen. In dem folgenden Teil des Aufsatzes wurden vom Verfasser die Beamten die Komitats Verwaltung angeführt und ihr Arbeitskreis dargestellt. Am Anfang der Will­kürherrschaft wurden die Verwaltung und die Rechtspflege getrennt, moderne Finanz­verwaltung gebildet und die Tätigkeit der Zweige der Fachverwaltung (Gesundheits­wesen, Ingenieurswesen) vervollständigt Aufgrund der Tätigkeit der Beamten vor und nach dem Freiheitskrieg 1848 — 1849 und der Vergleichung ihrer Rolle in der Komitats­verwaltung kann festgestellt werden, daß es Veränderungen nur an den aus politischem Gesichtspunkt wichtigen leitenden Stellen waren; die Fach Verwaltung hat die Organisa­tion der willkürherrschaftlichen Verwaltung von der Reihe des Verwaltungspersonal unterer Stufe viele Beamten übernommen. Nach der Darstellung der Beamten wird vom Verfasser die Tätigkeit des Komitatszentralamtes, der sog. Komitatsbehörde analy-

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