Levéltári Közlemények, 51–52. (1980–1981)

Levéltári Közlemények, 51–52. (1980–1981) - FORRÁSKÖZLÉS - Fábiánné Kiss Erzsébet: Duschek Ferencnek az 1848–1849-i működéséről az osztrák bíróság számára írt összefoglalója, 1850 / 267–312. o.

306 F. Kiss Erzsébet Tausend Gulden unvermindert in die Hände der recht mässigen xx Regierung übergingen. Um mich in dieser Beziehung gegen die Insurgentenregierung zu deken, forderte ich später den damals in Debreczin noch anwesenden Bevollmächtigten [des] Hauses Wodianer vor seiner Abreise auf: mit mir hinsichtlich des Verkaufes dieser Metalle einen antidatirten Kontrakt mit der Bedingung abzusctüiessen, dass die Zahlung des bedungenen Preises erst einige Zeit nach erfolgter Übergabe der Waare zu leisten sey; wozu er sich, da dabei durchaus nichts zu reskiren war, herbeilies. yy Mit Hindeutung auf diesen Scheinvertrag, dessen Erfolglosigkeit ich natürlich voraus sah, habe ich dann die mir gestellte Frage beantwortet: was mit den Bergwerk sprodukten 9 8 gesehen 22 sey? - Nicht so erging es mir dagegen mit den Aerarialkupfervorräthen von 8 bis 10 Tausend Ztr [Zentner], welche nach der Rückkehr der Insurgentenregierung nach Pest, dahin von Schmelniz 3 ^ und Maluzsina im Verlauf des Monats July 1849 gebracht worden waren; wovon in Folge eines Ministerialbeschlusses ein bedeutender Theil in Pest parthienweis theils gegen bare Bezahlung, theils gegen Abrechnung liquider Forderungen an das Aerar, veräussert, der Rest aber über Szolnok nach Szegedin transportirt werden musste; da der Rückzug nach Szegedin damals nicht so schnell erfolgte, wie jener nach Debreczin, und es auch an Käufern selbst gegen erhöhte Preise zu jener Zeit nicht mangelte, so war mir die Möglichkeit benommen, diesem Kupferverkaufe auszuweichen; die nach Szegedin verfrachteten bedeutenden Vorräthe dürften sich übrigens bereits in Folge meiner diesfalls in Arad gemachten Anzeige in den Händen der kaiserlichen] Verwaltung befinden. Als weitere Belege zur Beurtheilung meiner Denk, und Handlungsweise während meiner ge­zwungenen Amtswaltüng in der Insurrektionsepoche erlaube ich mir noch folgende Fälle spezifisch anzuführen. Für den Verlust des bei der Pester Comerzialbank depositirten Gold und Silbers hätten unter Andern auch die Forderungen der österreichischen] Nationalbank bei den Städten Ofen-Pest von dem Anlehen des Jahres 1838, dann jene von den an die Pester Kommerzialbank geleisteten Vorschüsse als Ersatzmitteln dienen sollen. Der nach dem Rückzuge der kaiserlichen] Truppen in Pest operirende ung[arische] Regierungskommissär hat diesfalls, wahrscheinlich in Folge der von Kossuth erhaltenen Weisung, die erforderlichen Verfügungen getroffen. Bei den Städten Ofen—Pest Hessen sich diese, bei der dort üblichen Öffentlichkeit der Verhandlungen, nicht desavoiren, ac und es erübrigte nichts anders, als in Gemässheit des bereits eingeleiteten auch von Seite des Finanzministeriums vorzugehen, was auch einige Abfuhren der eingegangenen Rückzahlungen des erwähnten Anlehens an das Zahlamt zur Folge hatte; Bezüglich der bei der Pester Komerzialbank austehenden Vorschüsse der österreichischen] Nationalbank habe ich dagegen die Sache schwebend lassen können, und in dieser Absicht dem Bankgouverneur ati mündlich, und engvertraulich den Wink gegeben, die Weisung des Regierungskommissärs auf sich berufen zu lassen. 9 9 98 Duschek 1850. júl-i kihallgatásából (568. fol.): „Rücksichtlich des im December 1848 mit dem Grosshandlungshause Wodianer in Betreff der Montanproducte durch den Ministerialrath Wiesner abzuschliessenden Verkaufskontraktes glaube ich jene Modalität desselben erwähnen zu müssen, dass das Grosshandlungshaus das Geld erst drei Monate nach der wirklich gesehenen Uibergabe des Kupfers zu bezahlen gehabt hätte, und sonach vor jedem Schaden bewahrt gewesen wäre. Einen ganz gleichen Vertrag habe ich auch nachträglich, nachdem ich bereits wusste, dass das Kupfer in die Hände der kk. Regierung gelangt war, in Debrezin zu meiner Deckung mit dem bevollmächtigten und Schwiegersohne Wodianers Namens Koppely, dessen treue Ergebenheit an das a.h. [allerhöchste] Kaiserhaus mir bekannt war, abgeschlossen, denselben jedoch vordatirt." Az említett banki meghatalmazqtt Koppely Fülöp vallomástétele e tárgyról a peranyag 519. folióján található. A rézről kötött szerzó'dés 1849. jan. 5-én kelt eredeti, aláírt és lepecsételt két példánya az OL 1848/49-i Pénzügyminisztérium, 1849-i iratok (H 29.), Pénztári ügyek, 1849: 332. pü. száma alatt található. "Valero Antal vallomásából (517. fol.): „Im April oder Mai 1848 hat die Comerzial-Bank von der österreichischen Nationalbank 1 000 000 fi zur Manipulation für Rechnung der Österreichischen] Nationalbank erhalten, und so wurde schon im Jahre 1838 nach der Überschwemmung den Städten Ofen Pesth ein Anleihen von 1 Million 900 000 fl erhalten, und wird deren im dem Jahre 1849 noch mit etwa 1/3 im Rükstande gewesen sein. Diese beiden Summen der österreichischen] Nationalbank wollte Halbschuh [Irányi D.] als Regierungs Commissär der Ungarn im April oder May 1849 zum

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